Falsches Datum im Mietvertrag - nun ungültig?
Hallo Rechtsexperten.
Also ich habe vor ein paar Tagen einen Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter hatte die Wohnung für den 15.10.2016 als bezugsfrei auf einer Vermittlungsseite online gestellt. Auch der Vertrag besagt, dass der Mietvertrag ab 15.10.2016 gilt. So war es auch eigentlich beabsichtigt. Nun hat der Vermieter seinen Fehler bemerkt, dass der Vertrag der jetzigen Mieter wohl noch bis zum 15.11.2016 läuft. So hat er es mir jedenfalls am Telefon erzählt. Durch mich entstehen dadurch erst einmal keine wesentlichen Nachteile. Es wäre ok für mich. Er möchte nun, dass ich Ihm meine email Adresse gebe, damit die falschen Seiten ausgetauscht werden können. Ist dies so möglich ? Nicht, dass ich im Nachhinein doch noch den alten Vertrag an der Backe habe und er auch noch Miete ab dem 15.10. bis 15.11. verlangt. Ich habe da etwas bedenken. Wenn er dies nicht kann, so hätte ich keine Einwände. Ich habe ihm erst einmal angeboten, dass wir uns vor dem neuen Termin (also bevor ich einziehe am 15.11.) noch einmal treffen und des Vertrag handschriftlich mit beidseitger unterschrift ändern. Ist dies so möglich? Möchte nicht über den Tisch gezogen werden. Wer will das schon. Kam mir alles irgendwie komisch vor. Naja. Danke für hilfreiche Antworten.
MFG
7 Antworten
Korrekt ist ein erneuter Termin, bei dem MIT ZEUGEN der modifizierte Vertrag unterzeichnet wird, von beiden Seiten. im neuen Vertrag steht dann sinngemäß das der erste Vertrag vom...... ungültig wird.
Das wäre dann korrekt, die Seiten-Austauschnummer ist illegal, dies käme Urkundenfälschung gleich, dass sollte der Vermieter aber wissen.
Augen auf im Rechtsverkehr....
cheerio
Solange niemand paraphiert hat (also jede Seite per Handzeichen signiert hat) oder eine Art Seriennummer auf jeder Seite gedruckt ist, wirf der Austausch der Seiten keinem auffallen. Schreibe den Vermieter Schlucht eine E-Mail, in der Du deine E-Mail-Adresse bekannt gibst und gleich schön formuliert benennen, worum es geht (sinngemäß "wie von Ihnen angefragt, können wir gerne den Mietbeginn von 2016-10-15 auf den 2916-11-15 verschieben. Bitte senden Sie die korrigierten Seiten des Mietvertrags an ..."). Düse Mail bewahrt Du auf.
Mach nicht so kompliziert, aber mach richtig.
Teile ihm Deine E-Mail-Adresse mit. Schreibe ihm aber in einem Brief, den Du per Einwurf-Einschreiben an ihn schickst, eine Bestätigung für den späteren Mietbeginn. Wortlaut ungefähr so:
Wie von Ihnen telefonisch mitgeteilt, ist ein Mietbeginn nicht, wie im Mietvertrag vermerkt ab 15.10., sondern erst ab 15.11.2016 möglich. Meinerseits steht dem nichts im Wege und ich bitte darum, den Mietvertrag entsprechend neu zu fassen oder zu ändern. Fest steht, dass für mich für den Zeitraum 15.10. bis 14.11.2016 keine Pflicht zur Mietzahlung entstanden ist.
Damit hast Du schriftlich festgehalten, was der Vermieter am Telefon berichtet hat und bist für evtl. spätere Auseinandersetzun gerüstet.
Egal, auf welche Art der Vermieter nun die Änderung machen will, es sollte im ursprünglichen Mietvertrag auf jeden Fall erkennbar sein, dass es eine Änderung im Mietbeginn gab, die entweder durch handschriftliche Änderung im ursprünglichen Mietvertrag (beide Exemplare und in beiden durch beide an der Stelle abgezeichnet) oder durch Austausch der betreffenden Seite oder durch Austausch des ganzen Vertrags dokumentiert wird.
Am einfachsten wäre die Änderung in den bestehenden Verträgen, denn dann musst Du nicht nochmal den ganzen Vertrag durchlesen, ob sich vielleicht an anderer Stelle eine ungünstigere Formulierung für Dich ergibt.
Am besten alles schriftlich festhalten.
Alter vertrag
Aufhebungsvertrag
neuer Vertrag
Dann bist du auf der sicheren Seite
und nur unter Zeugen ^^
Axo: Ironie out
Beide Exemplare sollten in einen gemeinsamen Treffen vernichtet werden und ein komplett neuer Vertrag ausgedruckt und unterschrieben werden.