Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

4 Antworten

Ein Mieterhöhungsverlangen kann berechtigt sein, wenn die Kappungsgrenze 15% für Hamburg innerhalb von 3 Jahren eingehalten wird und das MEV formal richtig aufgesetzt wurde. Eine Kautionsnachforderung ist unwirksam.

Drohungen sind unbeachtlich.

Der Übertrag der Wohnung an den Sohn >>> wurde das notariell beglaubigt? Oder ist hier ein Hausverwaltervertrag erteilt worden? Lass dir die Vollmacht zeigen.

Hat der alte Vermieter dir mitgeteilt, dass sein Sohn der neue Eigentümer/Verwalter/Vermieter ist?

Ein neuer Mietvertrag muss nicht abgeschlossen werden.

In den Betriebskostenvorauszahlungen und Abrechnungen kann sich die Wohnungsgröße wirksam niederschlagen.

Hausverbote sind unbegründet ebenfalls unbeachtlich. Ignoriere diese Ansinnen.

Dein größter Fehler war, dass du die Handwerker zum Um- / Anbau in deine Wohnung gelassen hast. Der Vermieter hat nicht das Recht, während der Mietzeit die Wohnung zu vergrößern oder zu verkleinern. Er muss sie bis zum Ende der Mietzeit belassen wie bei Mietbeginn vermietet.

Wenn du den Anbau nicht nutzen willst oder finanziell die größere Wohnung nicht finanziell  stemmen kannst, wäre die Möglichkeit der Untervermietung eine Option.

Oder, wenn du das nicht willst, könnte  der Vermieter diese angebauten Räume verschließen. Du wolltest sie nicht und er hat sie gegen deinen Willen hinzugefügt. Das war aber so mietvertraglich nicht vorgesehen. Bestehe deshalb auf Einhaltung des bestehenden Mietvertrages und schließe auf keinen Fall für die vergrößerte Wohnung einen neuen Mietvertrag ab.

Keinesfalls kann im laufenden Mietverhältnis die Kaution erhöht oder erneuert werden oder verlangt werden, wenn bei Mietvertragsabschluss nicht vereinbart.

Hausverbot für deinen Partner ohne  triftigen Grund wäre unwirksam.

Die Mieterhöhung wäre nur für die Wohnung lt. Mietvertrag möglich und das um nicht mehr als 20% (Kappungsgrenze) der Nettomiete. Dazu gehört natürlich ein formell korrektes Mieterhöhungsverlangen.

Deine Kündigung per E-Mail ist unwirksam, da Schriftform vorgeschrieben ist für eine rechtswirksame  Kündigung.

Zundiieeee1004 
Beitragsersteller
 05.02.2019, 10:07

Ist die Kündigung auch unwirksam wenn der Vermieter sie zur Kenntnis nimmt? Danke für deine schnell hilfreiche Antwort

albatros  05.02.2019, 11:45
@Zundiieeee1004

Die Kenntnisnahme bedeutet nicht Rechtswirksamkeit.

Ganz simpel: Gibt es eine schriftliche Einverständniserklärung zum Umbau und damit auch zur Änderung der Mietsache? Falls nein, ist ab dem Punkt alles illegal.

Und bezgl. der ortsüblichen Vergleichsmiete: In HH gilt die sog. Kappungsgrenze.

In eurem Fall schlicht zum Mieterschutzbund gehen, die werden den Herren schon einnorden.

Das Hausverbot ist gegenstandslos, wenn nicht in der Person begründet.

Zundiieeee1004 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 13:21

Vielen Dank für die schnelle hilfreiche Antwort. Lg

Hausverbot ohne Grund geht nicht.
Ihr hättet viel früher zum Mieterschutzbund gehen sollen.
Nix unterschreiben.
Bitte Anwalt holen.
Wenn er deine Kündigung so akzeptiert, dann wäre sie allerdings auch gültig und ganz ehrlich?! Was willst du da noch? Zieh aus!!

albatros  04.02.2019, 13:37
Wenn er deine Kündigung so akzeptiert, dann wäre sie allerdings auch gültig

Der Gesetzgeber setzt für die Rechtswirksamkeit die Schriftform voraus. Das heißt, auf Papier gedruckt mit Originalunterschrift des Mieters.

Zundiieeee1004 
Beitragsersteller
 05.02.2019, 10:05
@albatros

Wenn der Vermieter die Kündigung so aber zur Kenntnis nimmt, denn ist sie rechtens oder?

albatros  05.02.2019, 11:43
@Zundiieeee1004
Nein, die Schriftform ist bindend. Wenn allerdings beide Seiten die Kündigung  per Mail akzeptieren und Vollzug ist erfolgt, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Allein die Kenntnisnahme ist irrelevant.

Gerhart  04.02.2019, 12:10

MB und RA sind noch nicht notwendig. Eine Kündigung ist nur in Schriftform (Schreiben mit Unterschrift) wirksam und müsste dem Empfänger nachweisbar zugestellt sein.

Lord2k14  04.02.2019, 16:04

Und noch mal. Mein Mieter kündigt per Mail, ich akzeptiere das so und bestätige das. Mieter übergibt die Wohnung und ich nehmen Wohnung ab und den Schlüssel. Mieter ist raus. Kündigung somit ebenso wirksam.

Gerhart  04.02.2019, 16:51
@Lord2k14

Noch einmal - die Kündigung ist unwirksam aber die Vertragsauflösung und Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag ist hier wirksam.

albatros  05.02.2019, 11:39
@Lord2k14

Das kann man dann natürlich nicht mehr rückgängig machen. Es wurden vollendete Tatsachen geschaffen.

Die Frage war aber wohl eine andere.

Zundiieeee1004 
Beitragsersteller
 18.02.2019, 11:03
@Lord2k14

War jetzt beim Anwalt. Die Kündigung ist unwirksam! Und auch so hat sich herrausgestellt dass so ziemlich nichts hier mit rechten Dingen abläuft.

Zundiieeee1004 
Beitragsersteller
 04.02.2019, 13:21

Das Problem ist, dass ich ja erstmal was neues finden muss um ausziehen zu können. Raus will ich auf jeden Fall, nur ist es sehr schwer hier ne bezahlbare Wohnung innerhalb von 3 Monaten zu finden.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Anwalt wird eingeschaltet. Lg

albatros  04.02.2019, 13:39
@Zundiieeee1004

Warum willst du raus? Lies meine ausführliche Antwort, danach hast du vermutlich /möglicherweise das nicht mehr im Sinn.

Lord2k14  04.02.2019, 13:19

Stimmt nicht Gerhart. Wenn mir ein Mieter per Mail kündigt und ich die Kündigung annehme und bestätige, ist sie auch gültig.

Gerhart  04.02.2019, 16:49
@Lord2k14

Für diesen Fall wäre eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zu sehen.

Eine Kündigung wird nur durch Schriftform nach § 568 BGB wirksam, Gründe bleiben da erst einmal außen vor.