Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?
Hallo folgendes Problem,
Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg
4 Antworten
Ein Mieterhöhungsverlangen kann berechtigt sein, wenn die Kappungsgrenze 15% für Hamburg innerhalb von 3 Jahren eingehalten wird und das MEV formal richtig aufgesetzt wurde. Eine Kautionsnachforderung ist unwirksam.
Drohungen sind unbeachtlich.
Der Übertrag der Wohnung an den Sohn >>> wurde das notariell beglaubigt? Oder ist hier ein Hausverwaltervertrag erteilt worden? Lass dir die Vollmacht zeigen.
Hat der alte Vermieter dir mitgeteilt, dass sein Sohn der neue Eigentümer/Verwalter/Vermieter ist?
Ein neuer Mietvertrag muss nicht abgeschlossen werden.
In den Betriebskostenvorauszahlungen und Abrechnungen kann sich die Wohnungsgröße wirksam niederschlagen.
Hausverbote sind unbegründet ebenfalls unbeachtlich. Ignoriere diese Ansinnen.
Dein größter Fehler war, dass du die Handwerker zum Um- / Anbau in deine Wohnung gelassen hast. Der Vermieter hat nicht das Recht, während der Mietzeit die Wohnung zu vergrößern oder zu verkleinern. Er muss sie bis zum Ende der Mietzeit belassen wie bei Mietbeginn vermietet.
Wenn du den Anbau nicht nutzen willst oder finanziell die größere Wohnung nicht finanziell stemmen kannst, wäre die Möglichkeit der Untervermietung eine Option.
Oder, wenn du das nicht willst, könnte der Vermieter diese angebauten Räume verschließen. Du wolltest sie nicht und er hat sie gegen deinen Willen hinzugefügt. Das war aber so mietvertraglich nicht vorgesehen. Bestehe deshalb auf Einhaltung des bestehenden Mietvertrages und schließe auf keinen Fall für die vergrößerte Wohnung einen neuen Mietvertrag ab.
Keinesfalls kann im laufenden Mietverhältnis die Kaution erhöht oder erneuert werden oder verlangt werden, wenn bei Mietvertragsabschluss nicht vereinbart.
Hausverbot für deinen Partner ohne triftigen Grund wäre unwirksam.
Die Mieterhöhung wäre nur für die Wohnung lt. Mietvertrag möglich und das um nicht mehr als 20% (Kappungsgrenze) der Nettomiete. Dazu gehört natürlich ein formell korrektes Mieterhöhungsverlangen.
Deine Kündigung per E-Mail ist unwirksam, da Schriftform vorgeschrieben ist für eine rechtswirksame Kündigung.
Die Kenntnisnahme bedeutet nicht Rechtswirksamkeit.
Ganz simpel: Gibt es eine schriftliche Einverständniserklärung zum Umbau und damit auch zur Änderung der Mietsache? Falls nein, ist ab dem Punkt alles illegal.
Und bezgl. der ortsüblichen Vergleichsmiete: In HH gilt die sog. Kappungsgrenze.
In eurem Fall schlicht zum Mieterschutzbund gehen, die werden den Herren schon einnorden.
Das Hausverbot ist gegenstandslos, wenn nicht in der Person begründet.
Vielen Dank für die schnelle hilfreiche Antwort. Lg
Hausverbot ohne Grund geht nicht.
Ihr hättet viel früher zum Mieterschutzbund gehen sollen.
Nix unterschreiben.
Bitte Anwalt holen.
Wenn er deine Kündigung so akzeptiert, dann wäre sie allerdings auch gültig und ganz ehrlich?! Was willst du da noch? Zieh aus!!
Wenn er deine Kündigung so akzeptiert, dann wäre sie allerdings auch gültig
Der Gesetzgeber setzt für die Rechtswirksamkeit die Schriftform voraus. Das heißt, auf Papier gedruckt mit Originalunterschrift des Mieters.
Wenn der Vermieter die Kündigung so aber zur Kenntnis nimmt, denn ist sie rechtens oder?
Nein, die Schriftform ist bindend. Wenn allerdings beide Seiten die Kündigung per Mail akzeptieren und Vollzug ist erfolgt, kann das nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Allein die Kenntnisnahme ist irrelevant.
MB und RA sind noch nicht notwendig. Eine Kündigung ist nur in Schriftform (Schreiben mit Unterschrift) wirksam und müsste dem Empfänger nachweisbar zugestellt sein.
Und noch mal. Mein Mieter kündigt per Mail, ich akzeptiere das so und bestätige das. Mieter übergibt die Wohnung und ich nehmen Wohnung ab und den Schlüssel. Mieter ist raus. Kündigung somit ebenso wirksam.
Noch einmal - die Kündigung ist unwirksam aber die Vertragsauflösung und Entlassung des Mieters aus dem Mietvertrag ist hier wirksam.
Das kann man dann natürlich nicht mehr rückgängig machen. Es wurden vollendete Tatsachen geschaffen.
Die Frage war aber wohl eine andere.
War jetzt beim Anwalt. Die Kündigung ist unwirksam! Und auch so hat sich herrausgestellt dass so ziemlich nichts hier mit rechten Dingen abläuft.
Das Problem ist, dass ich ja erstmal was neues finden muss um ausziehen zu können. Raus will ich auf jeden Fall, nur ist es sehr schwer hier ne bezahlbare Wohnung innerhalb von 3 Monaten zu finden.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Anwalt wird eingeschaltet. Lg
Warum willst du raus? Lies meine ausführliche Antwort, danach hast du vermutlich /möglicherweise das nicht mehr im Sinn.
Stimmt nicht Gerhart. Wenn mir ein Mieter per Mail kündigt und ich die Kündigung annehme und bestätige, ist sie auch gültig.
Für diesen Fall wäre eine einvernehmliche Auflösung des Mietvertrages zu sehen.
Eine Kündigung wird nur durch Schriftform nach § 568 BGB wirksam, Gründe bleiben da erst einmal außen vor.
Ist die Kündigung auch unwirksam wenn der Vermieter sie zur Kenntnis nimmt? Danke für deine schnell hilfreiche Antwort