Ist ein Mietanbot auch für den Vermieter bindend?
Hallo, habe eine Frage. Wir (4 Leute die in eine WG ziehen wollen) haben eine Wohnung gefunden, über eine Marklerin, und auch schon mit der Vermieterin geredet und ein Mietanbot unterschrieben (also beide Parteien) Mietanbot hänge ich dann wo an. Morgen (20.3.2015) soll die Wohnungsübergabe und das unterzeichnen des eigentlich Mietvertrages erfolgen. Soweit so gut. Ich bin jedoch am Montag darauf gekommen das die Marklerin zuviel Provision verlangt und zwar 2 Bruttomiete obwohl die Wohnung auf 3 Jahre befristet ist und sie somit höchstens 1 Bruttomiete verlangen darf. Am Anfang dachte ich es sei vielleicht ein Fehler weil ganz am Anfang wie sie uns de Wohnung vorgeschlagen hat, stand in ihrem System 4 Jahre (hab ich noch aufs gute in der Frau gehofft, da sie sehr freundlich war). Also dachte ich vll war das Angebot einfoch falsch eingeordnet und nicht ihre Schuld. Jetzt haben wir ihr eine Email geschickt um sie zu fragen ob dass vll ein Fehler ist (Weil seit wir mit der Vermieterin in Verbindung sind, ist immer nur von 3 Jahren gesprochen worden, auch der Mietvertrag den uns die Marklerin geschickt hat damit wir uns den durchlesen können war für 3 Jahre ausgelegt und natürlich auch das Mietanbot) Nun hatte diese Bitc* von Marklerin (sorry für den Ausdruck aber hier ziemlich passend) nicht ihren Fehler korrigiert, sondern sie setzt sich gerade mit der Vermieterin in Verbindung und will das auf 4 Jahre umschreiben lassen., damit sie mehr Provision kassieren kann. Jetzt hat aber die Vermieterin schon das Mietanbot (heißt wirklich so und nicht angebot) unterschrieben, wo genau 3 Jahre oben steht. Können wir jetzt darauf beharren, dass auch im Mietvertrag 3 Jahre stehen soll ?
Bitte schnell antworten weil der Termin schon morgen (20.3.2015) um 18:00 Uhr ist. Wäre glücklich wenn mir wer mit seinem Wissen weiterhelfen könnte :) Mfg Thomas
Ach und hier noch das Mietanbot. http://bridgeurl.com/mietanbot (Ist ein Kombi-Link, also mann kann links und rechts dann auf Pfeile klicken um zu den anderen Seiten zu kommen, da hier bloß ein Link erlaubt ist aber es sind ja 3 Seiten Mietanbot)
4 Antworten
So lange der Vertrag nicht von beiden Seiten unterschrieben ist, ist alles offen.
Der Vertrag kommt erst durch die übereinstimmende Willenserklärung zustande.
Die Maklerprovision wird NUR fällig, wenn es zum Mietvertrag kommt. Auf keinen Fall vorher etwas zahlen.
Du darfst davon ausgehen, dass auch "Der Hans" von deutschem Recht ausgeht und ob das so einfach auf Österreich übertragbar ist?
Leider gibt es sehr viele Feinheiten selbst im deutschen Recht. Wann ist ein Vertrag ein Vertrag, wann muss sich der Anbieter an ein Angebot halten und wann nicht? Da kann es viele unterschiedliche Situationen geben. Z. B. bei Waren, die im Internet angeboten werden anders, als welche die im Schaufenster stehen und solche, die direkt schriftlich angeboten werden. Im Mietrecht ist es schon wieder anders. Teilweise mischen dann auch noch die Gerichte mit ihren eigenen manchmal sehr seltsamen Auslegungen.
Da die meisten Antworter hier allenfalls das deutsche Recht glauben zu kennen (da zähle ich mich dazu), darfst Du leider nicht darauf hoffen, hier eine fundierte Antwort für Dein spezielles Problem zu bekommen. Am besten kontaktierst Du eine österreichische Anwaltshotline oder direkt einen Rechtsanwalt oder jemand der Jura schon im x-ten Semester studiert.
Ich wohne in Österreich, schätz mal da ist es auch wieder anders.
Ich weiß, dass es da sehr viele Feinheiten gibt, aber habe ich mir gedacht, dass ich hier vll einen antreffe der sich zufällig mit Mietrecht gut auskennt, da auch Internetrecherchen mir leider nicht weiterhelfen weil es da meistens nur um die Bindung des Mieters an dem Mietanbot geht, aber nicht umgekehrt.
Wir haben auch schon wenn angerufen, von so einer Mieterhilfseite, jedoch meinten die bloß das unser Problem sehr speziell ist und sich direkt mit einem Anwalt von ihnen zu treffen, leider fehlt uns dazu die Zeit.
Einer von uns hat seinen Vater gefragt, der den Anwalt von seiner Firma gefragt hat, aber dass Problem hier ist dass es sich um eine technische Firma handelt, und dieser Anwalt nicht auf Mietrecht spezialisiert ist.
Ein Freund von uns hat über Kontake, den Chef von der Marklerin kontaktiert und wir hoffe dass er dieser ein wenig Druck macht, dass sie das gefälligst bleiben lassen soll.
- Mit österreichischem Mietrecht kenne ich mich nur unzulänglich aus
- Auch in der Alpenrepublik verpflichtet aber ebensoweinig alles, was die Maklerin euch anbietet, den Vermieter auch zum Abschluss :-O
- Wenn er morgen Vertrag nur noch auf vier Jahre anbietet, was ja durchaus auch in seinem Interesse wäre, kann man diese Änderung annehmen oder ablehnen.
G imager761
Beim Mietanbot (wo 3 Jahre oben stehen) haben ja wir und die Vermieterin untschrieben.
Frag mich nur ob sie jetzt einfach ihre Meinung ändern kann, und sagt dass sie nur auf 4 Jahre möchte oder ob sie auch an den unterschriebenen Konditionen gebunden ist.
Bei Vertragsänderung müssen beide Parteien nochmals für die Änderung unterschreiben also einfach nicht unterschreiben
Aber kann sie jetzt noch einfach nein sagen, dass sie uns die Wohnung nicht gibt, wenn wir auf die 3 Jahre beharren ? Sie hat ja auch schon unterschrieben beim Mietanbot und war mit den 3 Jahren einverstanden ?
Und wow, dass war echt ne schnelle Antwort :D
Natürlich kann sie nein sagen. Es handelt nicht um einen Mietvertrag sondern nur um ein Angebot. Euch gegenüber ist sie an die drei Jahre gebunden. Das bedeutet nicht, dass sie an euch vermieten muss. Nur, wenn sie an euch vermietet, dann zu den vereinbarten und unterschriebenen Bedingungen.
Das Angebot ist sehr schlecht zu lesen, selbst mit Vergrösserung.
Der Rest meines Kommentars, wurde, warum auch immer, verschluckt.
Warum will die Maklerin jetzt schon Provision? Darauf hat sie erst Anspruch, wenn der Vertrag unterschrieben wurde.
Man kann unten bei den Bildern, vergrößern klickn, dann sieht man dass sehr gut.
Jetzt will sie noch keine Provision aber halt morgen wenn die Wohnungsübergabe und Untschrift auf den Mietvertrag erfolgt.
Es handelt sich im ein Anbot (hab zwar das Wort auch noch nicht wirklich gekannt, aber vll ändert das was) und im Mietanbot selber steht auch folgender Satz "Ich(Wir) nehmen(n) diese Anbot hiermit unwiderruflich an:" und darunter die Unterschrift der Vermieterin.
Bei mir sind die Bilder mehr als Full-HD, kann so groß zoomen, das ein Buchstabe so groß wie mein Daumennagel ist und sieht td noch alles schard aus :O
Die Wohnung ist ziemlich groß (130m^2) und steht bereits seit august 2014 leer, also wirklich Zweit interssenten hat sie nicht.
Heißt wenn sie an uns vermietet, dann können wir auf die 3 Jahre bestehen auch wenn sie 4 möchte ?
Aber immerhin ist zu lesen, dass es sich um ein Anbot in Österreich handelt (Wels) und deshalb deutsches Recht nicht gilt. Vielleicht ist das in Österreich mit der Angebotsbindung doch etwas anders.
Dass weiß ich leider eben auch nicht, habe schon auf x-Seiten nach einer Antwort gesucht, aber bei diesen ist immer nur die Rede von der Bindung vom Mietanbot für den Mieter und nicht für den Vermieter.
Und wie es aussieht, geht es bei diesen ganzen Mietanbot, nur um Mietanbote wo nur der Mieter alleine und nich auch der Vermieter unterschreibt. Keine Ahnung wieviele verschiedene Versionen von Mietanbote es gibt.
Heißt solche Sätze wie sie im Mietanbot stehen wie "Ich(Wir) nehmen(n) diese Anbot hiermit unwiderruflich an: - Unterschrift der Vermieterin" sind nicht geltend ?
Die übereinstimmende Willenserklärung kam bereits zustande, von allen Partein, also auch von Vermieterin, nur will das jetzt die Marklerin ändern damit sie mehr Provision kassiert. Und wir haben nichts schriftliches außer, den Mietanbot.
Waren zwar auch zu dritt wie wir das ausgeredet haben, aber er gibt halt noch keinen Mietvertrag.
Nein vorher zahlen wir so und so nicht, es geht halt nur um morgen, ob sie mir nun die Wohnung mit 3 Jahren anbieten MUSS, weil sie ja auch unterschrieben hat, oder ob sie dass jetzt problemlos auf 4 Jahre umändern kann.