Eltern ziehen aus - Volljähriges Kind bleibt - Mietvertrag?

4 Antworten

Muss der Vermieter den Vertrag umschreiben? (Meines Wissens nach schon)

Nein, muss er nicht. Der Vermieter darf die Wohnung weiterhin an Deine Mutter vermieten und Dich drin wohnen lassen. Das wäre dann auch keine unerlaubte Überlassung an Dritte.

Wenn Deine Mutter aus dem Vertrag raus will, müsste sie diesen kündigen und der Vermieter kann sich dann neue, solvente Mieter suchen. Oder er macht mit Dir einen Mietvertrag und verlangt wesentlich mehr Miete. Das wäre auch eine sehr gute Chance für ihn, um das erhöhte Risiko etwas abzufangen.

Für alles, was den jetzt laufenden Mietvertrag betrifft, ist allein Deine Mutter gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Das betrifft auch vielleicht irgendwann fällige Schönheitsreparaturen. Insofern sehe ich überhaupt keinen Grund, weshalb der Mietvertrag auf Dich umgeschrieben werden sollte, außer dem, dass dann Deine Mutter nicht einfach den Vertrag kündigen kann, während Du eigentlich noch gerne dort weiter wohnen willst.

Wie wäre es, wenn Du einfach mit dem Vermieter und Deiner Mutter sprichst, dass Du in den Mietvertrag aufgenommen wirst. Will er auch dafür mehr Geld, dann lasst es so, wie es ist.

Muss der Vermieter den Vertrag umschreiben? (Meines Wissens nach schon)

Nein, das weißt du etwas Falsches :-O
"Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten" bestimmt § 540 I 1 BGB ausdrücklich.
Und hierzulande gilt Vertragsfreiheit, diese Erlaubnis zu verweigern. Sowie Vollhaftung der ehmal. Mieterin: Demnach darf die M auf ordentlicher Kündigung bestehen und der VM die Wohnung auch anderen Interessenten vermieten als dir.

Etwas anderes gälte nur, wenn du nach dem Tod der Mieterin als Tochter in das Mietverhältnis deiner Mutter eintreten würdest, § 563 BGB :-)

G imager761

Es können nur beide Parteien gemeinsam den Mietvertrag kündigen.
Der Vermieter muß mit dir keinen neuen Miertvertrag abschließen.

Möglich wäre noch, dass der Vermieter deine Mutter aus dem Mietvertrag entläßt. Darauf muß er sich aber nicht einlassen.

bwhoch2 hat dir ja eigentlich schon eine sehr gute Antwort gegeben.

Mein Tipp: Warum schlafende Hunde wecken. Lass es wie es ist und rühre dich nicht. Falls dann in den nächsten Jahren vermieterseitig der Status quo nicht mehr als rechtmäßig gesehen würde, könntest du dich ja auf das Einverständnis aus alter Zeit berufen.

Und wenn alle Stricke reißen, mach's wie bwhoch2 geraten hat.