Eltern ziehen aus - Volljähriges Kind bleibt - Mietvertrag?

4 Antworten

Muss der Vermieter den Vertrag umschreiben? (Meines Wissens nach schon)

Nein, muss er nicht. Der Vermieter darf die Wohnung weiterhin an Deine Mutter vermieten und Dich drin wohnen lassen. Das wäre dann auch keine unerlaubte Überlassung an Dritte.

Wenn Deine Mutter aus dem Vertrag raus will, müsste sie diesen kündigen und der Vermieter kann sich dann neue, solvente Mieter suchen. Oder er macht mit Dir einen Mietvertrag und verlangt wesentlich mehr Miete. Das wäre auch eine sehr gute Chance für ihn, um das erhöhte Risiko etwas abzufangen.

Für alles, was den jetzt laufenden Mietvertrag betrifft, ist allein Deine Mutter gegenüber dem Vermieter verantwortlich. Das betrifft auch vielleicht irgendwann fällige Schönheitsreparaturen. Insofern sehe ich überhaupt keinen Grund, weshalb der Mietvertrag auf Dich umgeschrieben werden sollte, außer dem, dass dann Deine Mutter nicht einfach den Vertrag kündigen kann, während Du eigentlich noch gerne dort weiter wohnen willst.

Wie wäre es, wenn Du einfach mit dem Vermieter und Deiner Mutter sprichst, dass Du in den Mietvertrag aufgenommen wirst. Will er auch dafür mehr Geld, dann lasst es so, wie es ist.

Helfer2011 
Beitragsersteller
 06.08.2020, 18:39

Hi, danke erstmal für die Antwort.

Ein Risiko hat er nicht, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag, verdiene gut genug und ich zahle die Miete schon seit 2 Jahren immer pünktlich ;D

Bei uns im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen so geregelt, dass diese zwingend alle 2 Jahre gemacht werden müssen, und solche festen Fristen sind meines Wissens nach ungültig.

Ich werden den Vermieter mal anschreiben, wenn er Geld rausholen will (was ich nicht hoffe und denke) sollte das klappen.

Bisher haben wir seit 2007 nur eine einzige Mieterhöhung von 20% bekommen.

Selbst wenn er sagt: Ich schreibe den gerne um, alles bleibt beim alten, aber das Umschreiben kostet dich einmalig Summe X, wäre es für mich wohl ok.

Ansonsten bleibe ich einfach legaler Mieter :D

imager761  07.08.2020, 07:55
@Helfer2011
Ansonsten bleibe ich einfach legaler Mieter :D

Nein, bleibst du nicht: § 540 I 1 BGB ist da unmißverständlich. Mieter ist, wer unter 'Mieter' im Mietvertrag benannt ist. Du gehörst lediglich zustimmungsfrei dem Haushalt deiner Mutter als ihr Kind an, hast aber keinerlei vertragliche Rechte gegen den Vertrgspartner Vermieter inne :-O

Dir den alleinigen Gebrauch der Mietwohnung zu überlassen, sie insbesondere weiter vermietet zu bekommen, bedarf hingegen der ausdrpcklichen Zustimmung des VM, die er eben auch verweigern darf.

Etwa um Schönheitsreparaturen, Bagatellschadensklausel, Winterdienst oder Treppenhausreinigung endlich legal zu definieren oder eine ganz andere Miete festzulegen als sie derzeit von dir - nach über 13 Jahren unverändert - höchstens 20% höher entrichtet werden müsste :-O

Derzeit geht der VM deiner Mutter vmtl. von einem (Neben-)Wohnsitz seiner M und der Aufnahme ihres Kind aus, was er hinzunehmen hatte.

Sobald er die wahren Umstände erführe darf er deine Mutter als seine Mieterin zu deinem unverzüglichem Auszug auffordern und ihr und dami allen Bewohnern fristlos kündigen.

G imager761

bwhoch2  07.08.2020, 12:02
@imager761

Das ist die rechtlich absolut korrekte Situation, auf die man sich einstellen sollte, sofern der Umstand, dass der Sohn dort praktisch nur noch allein lebt, nicht schon längst bekannt ist. Es ist nicht verkehrt, hier eine Klärung herbei zu führen, sofern man nicht dadurch stark erhöhte Kosten auslöst.

bwhoch2  07.08.2020, 12:03
@Helfer2011
Ein Risiko hat er nicht.

Das könnte der Vermieter anders sehen und nur die Einschätzung des Vermieters zählt. Aber weshalb sollte er Dich aus der Wohnung befördern wollen, wenn bisher immer alles glatt lief. Es heißt doch immer, "nichts besseres kommt nicht nach".

Muss der Vermieter den Vertrag umschreiben? (Meines Wissens nach schon)

Nein, das weißt du etwas Falsches :-O
"Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten" bestimmt § 540 I 1 BGB ausdrücklich.
Und hierzulande gilt Vertragsfreiheit, diese Erlaubnis zu verweigern. Sowie Vollhaftung der ehmal. Mieterin: Demnach darf die M auf ordentlicher Kündigung bestehen und der VM die Wohnung auch anderen Interessenten vermieten als dir.

Etwas anderes gälte nur, wenn du nach dem Tod der Mieterin als Tochter in das Mietverhältnis deiner Mutter eintreten würdest, § 563 BGB :-)

G imager761

Es können nur beide Parteien gemeinsam den Mietvertrag kündigen.
Der Vermieter muß mit dir keinen neuen Miertvertrag abschließen.

Möglich wäre noch, dass der Vermieter deine Mutter aus dem Mietvertrag entläßt. Darauf muß er sich aber nicht einlassen.

Gerhart  07.08.2020, 10:05

Huch, wer sind denn diese 2 Parteien? Vermieter wäre die Eine, die Andere wäre die Mutter als Mieterin und zusammen werden die wohl kaum kündigen oder es wäre ein nicht anzunehmender Zufall. Eine Entlassung aus dem Mietvertrag ohne Auflösung oder Kündigung ist Quatsch.

bwhoch2 hat dir ja eigentlich schon eine sehr gute Antwort gegeben.

Mein Tipp: Warum schlafende Hunde wecken. Lass es wie es ist und rühre dich nicht. Falls dann in den nächsten Jahren vermieterseitig der Status quo nicht mehr als rechtmäßig gesehen würde, könntest du dich ja auf das Einverständnis aus alter Zeit berufen.

Und wenn alle Stricke reißen, mach's wie bwhoch2 geraten hat.