Mietwohnung Dachbodennutzung (Speicher)
Hallo Freunde
Meine Frau und ich bewohnen eine Mietswohnung im Dachgeschoss, es sind inkl. uns 2 Mietparteien und und ganz unten sind Büroräume. Die Partei im 1. OG hat Kellerräume und das Büro bzw. die Büroräume ebenfalls. In unserem Mietvertrag steht folgendes:
Zur Benutzung als Mietwohnung werden in dem Hause Strasse Nr. PLZ im Dachgeschoss folgende Räume vermietet : 4 Zimmer Küche Diele Bad/Dusche Toilette, Speicher (Keller ist durchgestrichen). Mitvermietet werden 1 Stellplatz PKW und Mitbenutzung der Gartenfläche.
So nun meine Frage - heute morgen morgen polterte es fürchterlich auf dem Dachboden, ich hab die Tür aufgemacht und da inspizierte der Herr der die Büroräume unten angemietet hat unseren Dachboden ich fragte was er da machen würde und er sagte er hätte die Hälfte jetzt angemietet und möchte dort seine Akten lagern, er müsse aber die Seite nehmen wo der Grossteil unserer Sachen stehen Umzugskisten Malerzeugs usw. Wir müssten diese Fläche frei machen weil er einen abschliessbaren Bereich daraus machen muss wegen der gesetzeslage Akten usw. Wir haben aber ebenfalls persönliche Dokumente in Kisten da und müssten dann ja ebenfalls einen abschliessbaren Bereich errichten, Als wir vor 5 Jahren einzogen sagte der Vermieter auch das der Speicher zur DG Wohnung gehöhrt, Was ist jetzt die rechtliche Lage ? Vom Vermieter selbst wurden wir darüber nicht informiert...
4 Antworten
Den Speicher (Dachboden) sofort so abschließen, dass Dritte keinen Zutritt haben können. Kette, Riegel Schloss. Ruhig im Sessel Platz nehmen und den Vermieter bzw. seine Post erwarten, der Büromieter bleibt in seinem Büro oder Keller. Sollte eine Einigung infrage kommen, dann nur unter dem Aspekt einer Mietminderung.
folgende Räume vermietet : 4 Zimmer Küche Diele Bad/Dusche Toilette, Speicher (Keller ist durchgestrichen)
Laut Mietvertrag ist der gesamte Speicher Bestandteil der Mietsache. Ansonsten müsste m. E. im MV ein Teil des Speichers angegeben werden oder die Mitbenutzung gestattet worden sein. Der Bürotyp hat überhaupt nichts zu sagen und schon gar nicht, wie der Speicher aufgeteilt wird. Möglicherweise hat er auch einen MV in dem der Speicher Bestandteil der Mietsache ist. Hier ist der Vermieter gefragt.
Wenn es sich tatsächlich so verhält, wie ich es verstanden habe und der Büroheini erst kürzlich einen Teil des Speichers gemietet hat, hätte der VM dich nicht nur informieren müssen, sondern auch deine Zustimmung gebraucht.
das denke ich auch, ich wusste erst überhaupt nicht was gerade los ist habe bis Nachts gearbeitet und plötzlich um 10 Uhr gepolter und man hört wie jemand auf unserem Dachboden rumläuft. Er hatte auch nichts schriftlich vorgezeigt oder ähnliches ich glaube vielleicht denkt er sich er sagt einfach er hätte es gemietet legt einen Wisch vor und geht dann zum Vermieter und sagt hier es wurde unterschrieben das man damit einverstanden ist das er die Hälfte nutzen kann, wäre auch noch ne Möglichkeit, aber auch schon allein die Frechheit da hochzugehen ohne uns zu fragen ob das in Ordnung ist oder direkt einen entsprechenden Nachweis dafür vorzulegen
Kan der Vermieter denn dem Bürohengst einfach so einen Teil vermieten obwohl der Speicher in unserem Vertrag als gemietete Fläche / Raum steht ? Die Aussage des Büromenschen war ich habe mir die hälfte gemietet also muss er das ja jetzt vor kurzem mit dem Vermieter gemacht haben
Die Aussage des Büromenschen war ich habe mir die hälfte gemietet also muss er das ja jetzt vor kurzem mit dem Vermieter gemacht haben
Dann ist der Vermieter wahrscheinlich Strohd...m? Jedenfalls ist es ein Vermieterproblem und nicht Ihres. Er muss Ihnen die Fläche die er per Mietvertrag vermietet hat ihnen zur Verfügung stellen. Kann er das nicht hat er wohl ein sehr großes Problem. Ich würde auf die alleinige Nutzung in jedemfalle bestehen.
vermietet : 4 Zimmer Küche Diele Bad/Dusche Toilette, Speicher (Keller ist durchgestrichen). Mitvermietet werden 1 Stellplatz PKW und Mitbenutzung der Gartenfläche.
Wenn der Dachboden / Speicher Ihnen vermietet wurde dürfen Sie diesen auch alleine benutzen. Setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter auseinander. Und nicht einschüchtern lassen, Sie sind hier am längeren Hebel. Und dem gewerbetreibenden Bewohner erteilen Sie einen Platzverweis. Es sind Ihre Mieträume wofür Sie jeden Monat Miete bezahlen. Das Hausrecht in Ihren Räumen haben nur Sie ganz alleine.
ok das hört sich gut an habe ein schreiben für den Vermieter fertig gemacht und werde das gleich versenden vielleicht denkt der büroheini ich nehm das so hin wenn er das sagt und frag nicht weiter nach
Zur Wohnung gehört was im Mietvertrag steht.
Und da lese ich nichts von Dachboden.
Vom Vermieter selbst wurden wir darüber nicht informiert...
Sicher weiß er nicht mehr was er vor 5 Jahren gesagt hat.
In einigen deutschen Landstrichen wird der Dachboden als Speicher bezeichnet.
dann könnte ich ja genauso hingehen und sagen ich möchte die Hälfte seines Kellerraumes mieten oder die Hälfte seines Büroraumes