Muss mir der Vermieter seine neue Wohnadresse Mitteilen oder ist das Sache des Mieters nachzufragen ob sie aktuell ist wie im Mietvertrag angegeben?

7 Antworten

ich habe auf ende Monat gekünded und den Brief eingeschrieben rechtzeitig verschickt doch am 31. kam der Brief von der post zurück. dem nach kam die Kündigung nicht rechtzeitig an. 

Per Einwurfeinschreiben oder hast Du sie als Einschreiben mit Rückschein geschickt.

Bei der ersten Variante zählt die Kündigung.

Du kannst nichts dafür, wenn der Vermieter umzieht und den Mietern nichts sagt, er muss nachweisen, dass er Euch informiert hat.

folgendes ist passiert... ich habe auf ende Monat gekünded und den Brief eingeschrieben rechtzeitig verschickt doch am 31. kam der Brief von der post zurück. dem nach kam die Kündigung nicht rechtzeitig an. habe sie aber an die im Mietvertrag angegebene Adresse geschickt. der vermieter meinte das er vor 2 jahren umgezogen ist. er hat mich aber nie informiert. und iurristisch gesehen darf ich jetzt erst ende Februar raus und nicht ende Januar... kann ich da was machen? ist es keine Meldepflicht des Vermieters mich über die neue Adresse zu informieren?

Wie es in der Schweiz ist, weiß ich nicht, aber hier in Deutschland ist es so, dass eine Kündigung als zugestellt gilt, wenn sie an der bekannten Adresse übergeben wird. (Einwurf-Einschreiben reicht aus.)

Wenn nun die Zustellung deswegen nicht  mehr möglich ist, weil es auch keinen Briefkasten mehr an der bekannten Adresse gibt und der Vermieter es versäumt hat, die neue Adresse mitzuteilen, wurde die Frist dennoch nicht versäumt, wenn der Brief zurück kommt und aus den Zustelldaten der Post zu entnehmen ist, dass sie rechtzeitig angekommen wäre.

Aber ob das für die Schweiz auch gilt?

Lemmster241245  15.04.2018, 06:49

Natürlich muß der Vermieter seinen Mietern die Adreßänderung mitteilen. Wo leben wir denn?

bwhoch2  15.04.2018, 08:46
@Lemmster241245

Vielleicht in der Schweiz? Mit anderen Gesetzen?

Der Vermieter sollte schon seine Kontaktdaten gut sichtbar im Haus aushängen. Vor allem die Aktuellen, zwecks Verbindungsaufnahme im Notfall. Ist doch auch in seinem Interesse.

bwhoch2  06.11.2017, 17:01

Kann es sein, dass ein Mieter nicht will, dass seine Daten für jeden Gast lesbar im Haus aushängen?

Lexa1  06.11.2017, 17:04
@bwhoch2

Das ist zwar möglich, aber dann sollte er die Mieter persönlich über Änderungen informieren.

Normalerweise hängt im Mietshaus unten eine Tafel mit den Kontaktdaten der Verwaltung oder des Vermieters. Diese sollte immer aktuell sein.

Aber ein guter Verwalter schreibt auch, wenn sich was ändert.

danivz 
Beitragsersteller
 06.11.2017, 16:14

ist ein privater vermieter... daher keine Verwaltung. siehe doch mein Kommentar unten dann verstehst du auch was ich genau damit meine.