Nachzahlung bezahlen - Alte Wohnung?
Hallo Liebe Gutefrage-Community,
ich habe im Kalenderjahr 2019 mit meiner Ex-Freundin in einer Wohnung gelebt, bin im Herbst ausgezogen und hab mich sozusagen vom Mietvertrag gelöst. Das war im Prinzip auch meine Verzichtserklärung gegenüber meiner Kaution, die ich zu Beginn gezahlt habe. Nun hat meine Ex-Freundin eine Aufforderung zur Nebenkosten-Nachzahlung erhalten, und es wurde nur an sie addressiert, nicht an mich, ich bin ja aus dem Mietvertrag raus. Trotzdem meint sie nun, dass die Mietverwaltung mir jetzt auch eine Rechnung schicken will. Ist das rein rechtlich gesehen überhaupt legitim? Ich kann ja auch nicht wissen, wieviel sie in den letzten Monaten des Jahres geheizt hat, da ich ja nicht mehr da gewohnt habe.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Bleibt gesund!
9 Antworten
in einer Wohnung gelebt, bin im Herbst ausgezogen und hab mich sozusagen vom Mietvertrag gelöst.
Sie können sich nur durch eine geminsame frsitgerechte Kündigung aus einem Mietverhältnis verabschieden.
Ohne gemeinsame Kündigung besteht ein Mietverhältnis unverändert fort; da ändert auch Ihr Auszug nichts dran.
es wurde nur an sie addressiert, nicht an mich, ich bin ja aus dem Mietvertrag raus.
Sofern die Freundin nicht zahlt, wird der Vermieter Sie im Rahmen Ihrer Solidarhaftung aus dem Mietverhältnis in Anspruch nehmen, sobald er Ihre neue Anschrift erfährt.
bin im Herbst ausgezogen und hab mich sozusagen vom Mietvertrag gelöst
Wie ist denn die "Loesung" aus dem Mietvertrag erfolgt? Vermieter, deine ehemalige Mitbewohnerin und du wart euch einig, ihr habt einvernehmlich eine Mietvertragsaenderung vereinbart und auch alle unterschrieben? Anders geht das naemlich nicht (ausser du und deine ehemalige Mitbewohnerin haettet gemeinsam schrictlich gekuendigt, aber sie wohnt ja anscheinend noch dort).
Aber selbst wenn du tatsaechlich aus dem Mietvertrag entlassen wurdest, handelt es sich sicher um die Nebenkosten aus 2019 und ihr haftet fuer den Zeitraum vor der Vertragsaenderung gemeinsam. Das heisst, fuer diesen Zeitraum kann sich der Vermieter aussuchen, ob er das Geld von dir oder von deiner ehemaligen Mitbewohnerin fordert.
Ich vermute aber eher, dass bislang ueberhaupt keine Mietvertragsaenderung erfolgt ist, ihr beide nach wie vor gemeinsame Mieter seid und somit auch weiterhin gemeinschaftlich haftet.
ich habe im Kalenderjahr 2019 mit meiner Ex-Freundin in einer Wohnung gelebt, bin im Herbst ausgezogen
Wäre ich hier Deine Freundin .... so würde ich diese Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019 alleine auf "meinen" Namen nicht akzepieren.
Und anstatt hier "herumzulamentieren", solltest Du die Fairness besitzen diskussionslos die Nachforderung aus der BK- Abrechnung anteilig zu übernehmen. Denn Auszug im Herbst bedeutet, Du hast mindestens zwei Drittel des Jahres mit in dieser Wohnung gelebt.
So Du aus dem Mietvertrag raus bist mußt Du ab Datum des Austritt auch nichts mehr zahlen.
Bist Du tatsächlich raus ?
Wurde der gemeinsame Mietvertrag rechtswirksam gekündigt und Deine Ex hat einen neuen Vertrag unterschrieben ?
Wenn nicht bist Du nach wie vor Mieter und Deine Ex kann jegliche Zahlung einstellen, Du als nach wie vor Mieter würdest dann in die Pflicht genommen.
ich habe im Kalenderjahr 2019 mit meiner Ex-Freundin in einer Wohnung gelebt, bin im Herbst ausgezogen und hab mich sozusagen vom Mietvertrag gelöst.
NIemand kann ohne Zustimmung des Vermieters einfach so aus einem MIetvertrag aussteiegen. Er muss aufgelöst und ein neuer mit deiner Ex gemacht werden.
Das war im Prinzip auch meine Verzichtserklärung gegenüber meiner Kaution, die ich zu Beginn gezahlt habe.
Nein
Nun hat meine Ex-Freundin eine Aufforderung zur Nebenkosten-Nachzahlung erhalten, und es wurde nur an sie addressiert, nicht an mich, ich bin ja aus dem Mietvertrag raus.
vermutlich nicht. Es würde auch nicht verhindern, dass du für den Zeitraum in dem du dort wohntest nachzahlen musst
Trotzdem meint sie nun, dass die Mietverwaltung mir jetzt auch eine Rechnung schicken will. Ist das rein rechtlich gesehen überhaupt legitim?
ja
Ich kann ja auch nicht wissen, wieviel sie in den letzten Monaten des Jahres geheizt hat, da ich ja nicht mehr da gewohnt habe.
Wenn du beim Auszug nicht die Zählerstände notiert hast, ist das jetzt dein problem
Alles GUte und bleib Gesund
Rein rechtlich kann sich der Vermieter aussuchen, an wen von eich beiden er rantritt und sich das Geld holt, da ihr damals beide Mieter wart. Für ihn wird es aber der einfachste Weg sein, sich das Geld bei deiner Freundin zu holen, von daher würde ich mich da erst mal zurücklehnen.
Doch ich bin mit Zustimmung des Vermieters ausgeschieden und meine Ex-Freundin hat sozusagen einen neuen Mietvertrag erhalten, deswegen ging die Nachzahlungsaufforderung auch nur an sie.