Mieter mit Schlüssel abgehauen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen
und zwar hatte ich einem Paar ein Zimmer vermietet privat wir haben einen Mietvertrag bis September!
vor 3 Tagen sagt mir der Mieter er hatte Wohnung gefunden und in paar Tagen sind die weg! Ich war damit natürlich nicht einverstanden trotz allem haben die heute ihre Sachen gepackt Schlüssel mitgenommen und geben es mir erst wenn ich die Kaution zurück zahle und meine Töpfe fehlen auch noch was kann ich tun soll ich zur Polizei gehen oder schloss Austauschen und Kaution behalten weil die abgehauen sind alles abgesperrt haben und meine Töpfe mitgenommene haben
11 Antworten
Der Mietvertrag bis September ist einzuhalten, wenn ihr einen Kündigungsausschluss vereinbart habt, wenn ihr Kündigungsfristen vereinbart habt, so sind diese einzuhalten und bis dahin haben sie auch das Recht die Schlüssel zu behalten und auch die Pflicht, die Miete zu bezahlen. Das sie vorher ausziehen tut nichts zur Sache.
Du kannst erstmal gar nichts tun. Erst wenn sie mit 2 Mieten im Rückstand sind. Erst dann kannst du ihnen fristlos kündigen und eine Räumungsklage anstreben.
Und die Kaution behälst du mal schön.
Wenn sie die eine Einvernehmliche Vertragsaflösung haben wollen, dann müssen sie sich mit dir einigen. Schriftlich.
Erstmal neues Schloß kaufen und von der Kaution bezahlen. Miete bis September von Kaution abziehen, neue Töpfe auch. Kannst du das mit den Töpfen beweisen?
Lass dich doch bei der Polizei beraten? Möglicherweise empfehlen die dir einen Anwalt... Kenn mich nicht wirklich aus, aber ein neues Schloss würde ich sofort kaufen.
Kein neues Schloss? Die hatten ein Zimmer gemietet, aber den Wohnungsschlüssel mitgenommen und Töpfe gestohlen. Kein neues Schloß???
Nein. Aber du sagst, es ist nur ein Zimmer. Warum kündigst du ihnen dann nicht? Das ist doch genauso dein gutes Recht, wenn es keine Wohnung ist.
Kündige ihnen Fristgerecht mit der aufforderung die Schlüssel und Töpfe bis zum Ende der Kündigungfrist vorbeizubringen, und mit der Ankündigung ausbleibende Mieten oder wenn die Schlüssel und Töpfe nicht rechtzeitig zurückgegeben das mit der Kaution zu verrechnen.
Der FS hat geschrieben, dass er ihnen ein Zimmer vermietet hat.
Geh zur Polizei und lass dich beraten.
die beraten nicht in zivilrechtsdingen
er kann den topfdiebstahl anzeigen, aber das ist irgendwie lächerlich
Lächerlich, aber vermutlich doch sinnvoll.
weiß ich nicht, ob das sinnvoll ist
Der Mietvertrag besteht noch bis September,somit kann erst am Ende was fehlt zurückgefordert werden,noch ist es kein Diebstahl.
Naja, wenn Vermieters beweisen können, dass die Töpfe aus der Küche entnommen wurden, zu der sie gehören und dass die Töpfe ihr Eigentum sind, dann kann man was machen. Ansonsten lieber neue Kaufen und Kaufpreis von der Kaution einbehalten.
Noch sind sie ja Mieter,wenn bei der Wohnungsübergabe was fehlt dann kann das geltend gemacht werden,nur ich vermute es wurde kein vollständiges Übergabeprotokoll gemacht wo alles was in der Wohnung vorhanden war aufgeführt wurde,dann wirds schwierig mit der Beweisbarkeit.
Sie hatten nur ein Zimmer gemietet. Ich vermute mal, dass sie aus dem Zimmer alles mitgenommen haben, wie hati das beschreibt. Deshalb auch kein Übergabeprotokoll. Solange man Kaution hat, braucht man nicht viel zu beweisen. Erst wenn es um die Rückzahlung geht. Erpressung muss man schon gar nicht hinnehmen.
Das ist schon richtig,die sind auch recht dreist,ich denke da wirds noch so einiges an Ärger geben wenn es ums Bezahlen der offenen Mieten geht.
Ich würd ja gerne zur Polizei gehen aber ich denke die werden auch abwarten sagen ich bin so sauer wer weis was die im Zimmer für Scheis gemacht haben
Die Polizei kann und wird da nichts machen,das ist eine Zivilrechtliche Angelegenheit,und so lange der Mietvertrag noch läuft sind Dir sowieso die Hände gebunden.
Da die Wohnung nicht gekündigt ist, besteht das Mietverhältnis weiter und damit die Pflicht, die vereinbarte Miete zu zahlen, zumal auch die Schlüssel nicht zurück gegeben wurden.
Wenn die neue Adresse bekannt ist (wenn nicht, erfrage sie beim EMA), per Eiwurfeinschreiben auffordern, die fällige Miete zu zahlen. Kündige dabei an, dass ansonsten mit rechtlichen Schritten zu rechnen sein wird.
Die Kaution wäre sowieso erst nach wirksamer Beendigung des MV (durch Kündigung)fällig. Eine Aufrechnung Miete gegen Kaution ist während des Mietverhältnisses unzulässig.
Schlösser austauschen, mannbescheid schicken, auf keinen Fall die Kaution auszahlen.
Ich weis nicht mal wo die wohnen die drohen mir mit einem Anwalt
Falsch. Keine Kündigung, kein Betreten der Mietsache durch den Vermieter. Es muss abgewartet werden, ob der Mieter weiter zahlt oder nicht.
Eine Kündigung muss immer schriftlich sein. Eine mündliche Ankündigung "ich ziehe aus" ist keine Kündigung.