Ex-Vermieter verlangt Nachzahlung der Nebenkosten für angeblichen Mehrverbrauch, ohne Nachweis?
Hallo,
Ich lebe seit 3 Monaten nicht mehr in der Wohnung. Mein Vermieter möchte nochmal 500 Euro haben für einen angeblichen Mehrverbrauch bei Heizung und Wasser. Ich bin mir jedoch sicher, dass ich nicht mehr verbraucht habe als im Jahr 2020. 2020 musste ich für das ganze Jahr nur 100 Euro nachzahlen. Der Vermieter verlangt das Geld sofort, kann mir aber noch keinen Nachweis vorlegen.
Was soll ich tun?
Ergänzung: mein Vermieter möchte diese 500 Euro mit meiner Kaution verrechnen
10 Antworten
Da wäre zunächst die Frage, wie laut Mietvertrag die anteiligen Betriebskosten von dir anden Vermioeter zu zahlen sind.
Zeitraum 12 Monate oder Kalenderjaht>>> Abrechnung der BK nach Vereinbarung einer monatlichen Vorauszahlung,
oder pauschale Abgeltung der BK im Bestand er monatlichen Gesamtmiete.
Während der Vermieter nur im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung eine Nachzahlung fordern kann, ist eine Nachzahlung bei pauschaler Bezahlung von BK nicht möglich.
Fazit: Der Vermieter kann ohne Abrechnung der BK keine Forderungen für Heiung und Wasser erheben. Tut eres dennoch, musst du dieser Forderung nicht Folge leisten.
Eine Zalungsklage wird der Vermieter mit Sicherheit verlieren.
Du wirst im Fall einer Klage auf vollständige Herausgabe deiner Kaution mit Sicherheit gewinnen.
Ohne korrekte Nebenkostenabrechnung und auf Aufforderung hin Einsichtnahme in die dazugehörigen Rechnungen an den Vermieter gibt es keine Nachzahlung - so einfach kann das der Mieter handhaben.
den Nachweis verlangen, und zwar die Originalrechnungen, die muss er dir auf Anforderung zeigen, bei ihm in der Wohnung oder irgendwie auf neutralem Ort
ohne Nachweis KEIN Geld, er ist Beweispflichtig.
Forderungen müssen nachgewiesen werden,
wenn der Mieter nachweislich Schäden verursacht hat, und die Reparatur nicht ausführt, dann schon.
deine geschilderten "Mängel" sind eindeutig dem Vermieter anzulasten.
schätze, du wirst einen Anwalt brauchen
Niemals ist das rechtens.
Nicht zahlen! Es dürfen nur Betriebskosten umgelegt werden, die nachweisbar entstanden sind . Bitte um Einsichtnahme in die relevanten Originalbelege.
Ja, ohne Nachweis kein Geld.
Was stellt er sich vor?
Wenn er dich verklagt, will der Richter auch einen Nachweis sehen.
Was machst du dir ins Hemd?, er hat doch gar kein Druckmittel, DU W'OHNST DA NICHT MAL MEHR
er ist einfach irgendwer, der Geld von dir will.
Ja, kommt halt öfter mal vor.
Muss man locker angehen.
Er will es mit meiner Kaution verrechnen, die ich immernoch nicht bekommen habe. Ich habe nun gelesen, dass das sogar rechtens ist. Stimmt das?