Verzichtserklärung zu Kaution?
Ich bin 2011 in eine WG eingezogen nach einiger Zeit habe ich auch alleine in der Wohnung gelebt.
Die Mietverhältnisse meiner Vormieter und Mitbewohner wurden alle gekündigt, sodass nur noch ich im Mietvertrag stand.
Nun bin ich aus der Wohnung ausgezogen bekomme aber meine Kaution nicht zurück, weil die ersten Mieter, die diese WG geründet haben eine Verzichtserklärung abgeben müssen. bzw. zustimmen müssen, dass nur ich Anspruch auf die Kaution habe.
Die Auszahlung der Kaution wurde aber immer persönlich mit der jeweils neuen Partei der WG geregelt. Das heißt Partei A und B haben die Kaution gezahlt. A ist aus gezogen und C hat A den Anteil der Kaution gezahlt, D an B usw. mittlerweile war ich Partei F.
Ich bin weder A noch B persönlich begegnet und aktuelle Kontaktdaten sind beim Vermieter nicht vorhanden.
Wie komme ich jetzt an meine Kaution?
3 Antworten
Irgendwann ganz am Anfang hat der Vermieter Kaution von den ersten Mietern kassiert. Diese ist noch irgendwo bei ihm und hoffentlich getrennt von seinem Vermögen aufbewahrt.
Wenn Dein Mietverhältnis endet, hast Du Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution. Allerdings muss man auch sehen, auf welche Weise denn die Mietverträge beendet wurden.
Es könnte gut sein, dass durch die "Weitergabe" der Verträge irgendwann Dein Anspruch auf die Kaution gar nicht mehr gegeben war. So, als hättest Du nie eine Kaution gezahlt. Du hast vielleicht die Kaution von Deinem Vormieter oder von allen Deinen Vormietern durch Deine Zahlung abgelöst, aber das heisst noch lange nicht, dass Du nun Anspruch auf die Kaution hast, die beim Vermieter liegt.
Gut möglich, dass nur die ersten den Anspruch gehabt hätten. Da sie aber anderweitig befriedigt wurden, haben sie ihren Anteil nie vom Vermieter zurück verlangt. Da deren Anspruch möglicherweise längst verjährt ist und Du vertraglich nie einen Anspruch erworben hast, könnte es gut sein, dass Du aussen vor bist und der Vermieter um den Kautionsbetrag reicher.
Du hast natürlich dem Vermieter gegenüber nur den Anspruch auf die Kaution, die du IHM gezahlt hast. Die Nebenabreden mit deinen Vor- und Mitmietern gehen ihn nichts an.
Was steht denn in deinem Mietvertrag?