Wenn der Vermieter noch vor Einzug den unterschriebenen Mietvertrag für nichtig erklärt, welche rechte hat er dann noch an der Kaution ?
Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum 01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution gezahlt. Die restl. Kaution & meine Schufaauskunft habe ich auch noch vor/bzw mit der Schlüssselübergabe [die am 03.10. statt gefunden hat] zahlen/bzw. vorlegen müssen. Was aber alles auch von vorne rein mündlich verlangt und daher auch zwischen VM & mir so abgemacht wurde. Nun hatte ich aber bei der Schlüsselübergabe zwar die restl. Kaution aber meine Schufaauskunft nicht dabei.... Da die VM dann meinten, wenn ich diese nicht vorzeige, die Wohnung nicht bekommen würde, weil ich diese nur als Email bekommen hatte haben wir abgemacht, das ich diese am selben abend noch an die VM versende. Was ich dann auch getan habe.
Und am selben Abend kam auch eine Email von den VM zurück:Hallo Frau...,
aufgrund Ihrer Schufa Auskunft, verzögert bis heute, 3.10.2016, 21:26 Uhr, untersagen wir Ihnen den Einzug und erklären den Mietvertrag für nichtig. Wir konnten Sie leider unter der angegebenen Telefonnummer nicht erreichen. Das Türschloss ist ausgetauscht worden.
Alle Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.So und dann habe ich mich entschuldigt & damit einverstanden erklärt das ich gerne für neuen Türschlösser aufkommen werde und von der bereits hinterlegten Kaution abziehen können aber Sie mir bitte dann auch die restl. Kaution zurück zahlen und einfach auf mein Konto Überweisen.
Darauf hin: [am 16.10.2016]Hallo Frau...,
aus dem Urlaub zurück kann ich erst heute auf Ihre mail vom 08.10.2016 reagieren. Wir werden ab sofort die Wohnung per Anzeige anbieten. Selbstverständlich haben Sie die Kosten ( Mietausfall ) einschließlich der Anzeigenkosten bis zur Neuvermietung zu tragen. Sobald die Wohnung neu vermietet ist, werden wir die Kosten ermitteln, von Ihrer Kaution abziehen und den Restbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überweisen.
Mit freundlichen GrüßenJetzt meine Frage...
Wenn der Vertrag doch von den VM für wurde, dürfen die dann die Kaution einbehalten und für die, in der Mail, aufgelisteten Kosten verwendet werden ???
7 Antworten
War die Schufa-Auskunft so schlecht?
Eine "für Nichtigerklärung" sieht das deutsche Mietrecht nicht vor.
Lediglich eine Anfechtung wegen Täuschung.
Wenn es der Vermiter denn so wollte, keinesfalls darf die Kaution einbehalten werden oder sonstige Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
Jedenfalls darf die Kaution grundsätzlich nicht für derartige Forderungen verwendet werden. Sie ist eine Mietsicherheit für Forderungen nach Ende des Mietverhältnisses.
Ich sehe hier den geplanten Versuch einer Abzocke.
... wir Vermieter können eine Urkunde nicht für nichtig erklären, so lese ich die Spielregeln.
Viel Glück.
Habe schon Mitte letzten Monats (Sep.) den Mietvertrag (Mietbeginn zum
01.10.2016) unterschrieben & auch schon die hälfte der Kaution
gezahlt.
Wurde denn der Mietvertrag auch von Vermieterseite unterschrieben? Hast Du eine von Vermieter unterschriebene Ausfertigung? Wenn ja, steht da drin, dass der Vertrag nur gültig wird, wenn eine Schufa-Auskunft bis ... vorgelegt wird? Vermutlich nicht!
Wenn der Mietvertrag nicht von der Vermieterseite unterschrieben wurde, ist die entscheidende Frage, ob wirklich ein gültiger Mietvertrag zustande gekommen war. Konkludentes Handeln als Voraussetzung für einen mündlichen Vertrag sehe ich nur auf der Mieterseite. (Miete gezahlt, Kaution halb gezahlt), während die Vermieter sich immer noch vorbehalten haben, die Wohnung nur dann heraus zu geben, wenn auch eine Schufa-Auskunft vorgelegt wird. nach Prüfung dieser erfolgt dann die endgültige Entscheidung. So ist das Verhalten der Vermieter zu verstehen.
Gab es aber noch keine Vermieter-Unterschrift, muss auch der Mietvertrag nicht für nichtig erklärt werden. Er bestand noch nicht. Dann dürfen die Vermieter jetzt auch keinen Schadensersatz verlangen. Es war ihr eigenes Risiko, jemandem die Wohnung vorläufig zu zu sagen, der noch keine einwandfreie Bonität nachweisen konnte.
War aber der Mietvertrag schon unterschrieben, so ist er von Vermieterseite auch zu erfüllen. Die Bedingung, dass der Vertrag nur gilt, wenn bis zum 3.10. eine gute Schufaauskunft vorgelegt werden kann, steht vermutlich nicht im Vertrag.
Somit ist der Rückzieher, den der Vermieter gemacht hat, auch nicht legal und schon gar nicht kann er deswegen von Dir Schadensersatz verlangen. Eher könntest Du Schadensersatz geltend machen.
Der MV wurde doch von allen (Mieter/Vermieter) unterschrieben. Da ist der Inhalt der nachträglichen Schufa unerheblich. Man kann in einem Wohnraummietvertrag auch nichts nachteiliges dazu vereinbaren. Dann hätte der VM mit der Unterschrift warten müssen.
Knacke das Schloss (wenn die Mietzeit begonnen hat) und fordere alle Kosten vom VM zurück. Zahlt er nicht, ziehe das Geld von der nächsten Miete ab.
Wenn der Mietvertrag beidseitig unterschrieben wurde, kann dieser nur gekündigt oder wieder per Vertrag aufgehoben werden.
Eine einfache Nichtigkeitserklärung ist nicht möglich.