Ex Freund hat Kaution eingezogen?
Hallo zusammen,
Mein Ex Freund hat unsere Wohnung gekündigt und sich die Kaution auszahlen lassen, sowie die Möbel verkauft und mir einige Gegenstände gestohlen.
Wie gehe ich dagegen vor?
muss ich eine Anzeige erstatten oder was mache ich in dem Fall?
10 Antworten
Wer die Kaution bezahlt hat, der bekommt sie auch zurück.
Hast Du sie gezahlt, muss der Vermieter notfalls auch noch an Dich zahlen.
Stehst Du denn mit im Mietvertrag als Mieter?
Wenn ja, dann dürft Ihr nur gemeinsam kündigen. Kündigt nur er allein, ist die Kündigung unwirksam.
Stehst Du nicht mit im Mietvertrag, dann kann er die Wohnung auch ohne Dein Einverständnis kündigen.
Wem gehören die Möbel? Hast Du Belege, dass es Deine Möbel sind?
Wer hat die Kaution bezahlt.
Es sind einfach zu wenig Informationen, mit denen Du hier rüber kommst.
Dein Freund kann die Wohnung nur kündigen, wenn er alleine als Mieter im Mietvertrag steht. Wenn das so ist, wird ihm selbstverständlich auch die Kaution ausgezahlt. Wenn ihr beide als Mieter im Mietvertrag steht, kann er die Wohnung nicht alleine kündigen. Das könnt ihr dann nur gemeinsam. Der Vermieter kann die Kaution aber trotzdem an nur einen Mieter überweisen. Die beiden Mieter, also du und dein Freund, müssen sind dann separat einigen, wer wie viel der Kaution bekommt. Das geht den Vermieter nichts mehr an. Du könntest eventuell deinen Teil der Kaution einklagen. Dann müßtest du aber beweisen können, dass du tatsächlich diesen Teil der Kaution bei Mietbeginn bezahlt hast.
Was die Möbel anbelangt, so kannst du natürlich das Geld von den Verkäufen von ihm fordern, wenn es DEINE Möbel waren. Du mußt aber beweisen können, dass sie dein Eigentum sind, beispielsweise durch Vorlage der Kaufrechnung.
Bei den angeblich gestohlenen Gegenständen mußt du auch beweisen, dass sie dir gehört haben. Das wird möglicherweise schwierig. Deshalb wird eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei kaum etwas bringen. Und selbst wenn, durch eine Verurteilung wegen Diebstahls, die unwahrscheinlich ist, hättest du die Möbel immer noch nicht zurück. Du müßtest ihn auf Herausgabe der Möbel verklagen.
Also: Du müßtest alles per zivilrechtlicher Klage von ihm einfordern. Die Erfolgsaussichten sind wahrscheinlich sehr gering, weil du in Beweisnot geraten wirst. Wenn du den Prozess verlierst, mußt du ALLE Gerichtskosten und deinen und seinen Rechtsanwalt bezahlen. Das kann sehr teuer werden und den Wert der verkauften und angeblich gestohlenen Sachen weit übersteigen.
Das kommt drauf an, ob Du auch im Mietvertrag stehst. Wenn ja, dann versuch es erst ohne Anwalt - später mit.
Wenn er das alles hinter deinem Rücken gemacht hat, dann ist das heftig.
Es gibt eine Telefonanwaltskanzlei. Da kann man anrufen und sich beraten lassen. Ein Anruf kostet 1,98 Euro/Min. Ist viel billiger als ein normaler Anwalt in seiner Kanzlei und du brauchst keinen Termin. Tel: 0900/112269258.
Ich würde ihn anzeigen. Aber man sollte sich vorher genau erkundigen.
Ich wünsche dir alles Gute