Kann Vermieter verlangen, dass man trotz monatelanger Abwesenheit im Winter heizt?
Liebe Experten,
wenn ein Mieter im Winter drei Monate lang im Ausland ist, kann der Vermieter dann verlangen, dass die Wohnung regelmäßig geheizt wird?
Die Wohnung ist trocken und es besteht keine Schimmel-Gefahr.
Wie wäre die Sachlage, wenn im Mietvertrag stünde, es müsse kontinuierlich eine bestimmte Raumtemperatur aufrechterhalten werden? Wäre so eine Klausel wirksam?
11 Antworten
Eine solche Klausel im Mietvertrag wird nicht benötigt. Denn es ist schon allein vom Gesetz her deine Nebenpflicht, Schäden an der Wohnung zu vermeiden.
Und durch das Nichtheizen könnten tatsächlich Beschädigungen auftreten. Welche genau hängt von der baulichen Substanz ab, theoretisch ist aber tatsächlich auch Schimmelbildung möglich.
Ich verstehe aber nicht ganz, was daran so schwierig ist. Denn in der Regel hat man irgend welche Freunde oder Verwandte, die man bitten kann, regelmäßig in der Wohnung nach dem rechten zu schauen, mal zu lüften, Heizung steuern je nach Temperatur, Briefkasten leeren etc.
Es wäre auch gut, wenn der Vermieter eine Rufnummer von jemandem hat, den er im Notfall anrufen kann, dass er vorbei kommt. Es kann ja ein Wasserrohrbruch im Haus passieren oder ein anderer Notfall, bei dem der Vermieter in die Wohnung muss.
wenn ein Mieter im Winter drei Monate lang im Ausland ist, kann der Vermieter dann verlangen, dass die Wohnung regelmäßig geheizt wird?
Kann er, Du hast dafür zu sorgen das ausreichend geheizt und gelüftet wird.
Zumindest auf Frostschutzeinstellung sollte die Heizung stehen.
Nimmt die Wohnung Schaden oder frieren die Leitung ein, dann kann der Vermieter Schadenersatz fordern
Die Wohnung ist trocken und es besteht keine Schimmel-Gefahr.
Bist Du Gutachter bzw. vom Fach?
Ich glaube das können die wenigsten beurteilen.
Wie wäre die Sachlage, wenn im Mietvertrag stünde, es müsse kontinuierlich eine bestimmte Raumtemperatur aufrechterhalten werden? Wäre so eine Klausel wirksam?
Die Klausel wäre nicht wirksam; ändert aber nichts an der Tatsache das ausreichend geheizt und gelüftet werden muss.
Da würde ich mich als Vermieter aber dagegen wehren dass eine Wohnung versiegelt ist.
Kein lüften und kein heizen und vor allem keine Miete.
Kann mir nicht vorstellen dass das wirklich so ist.
Doch das ist so,sogar der Hausmeister wundert sich und sagt auch das es das noch 4 mal in der Wohnanlage gibt aber er darf nicht rein,ich nehme an das Verwandte gesucht werden,ich weiss aber das unsere Nachbarin keine mehr hatte!
Von wem versiegelt ? von der Polizei ? Nach einem 3/4 Jahr dürfte der Grund dafür doch erledigt sein.
Hat dies der Hausherr versiegelt, liegt es ihm für Heizung und Lüftung zu sorgen.
Versiegelt vom Ordnungsamt,der Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft!
Dafür muss es Gründe geben. Wie auch immer, die Verantwortung liegt in diesem Fall bei der Wohnungsbaugesellschaft.
Die werden sich die Miete schon holen,egal von wem.
Das müsste die Stadt mal bei mir versuchen, ich hätte da schon längst einen Weg gefunden.
Die grosse Genossenschaft wird es schon richten,wenn niemand gefunden wird zahlt die Stadt!
Wenn dann auch noch die Heizung angemessen funktioniert, ist die Welt noch in Ordnung.
Ansonsten wird sich der Vermideter schon darum kümmern.
So eine Klausel steht doch in den meisten Standardmietverträgen.
Und viele Klauseln in Standardmietverträgen sind unwirksam. Zumindest bei den älteren Mietverträgen.
Schon klar, aber doch nicht die Klausel über die notwendige einzuhaltende Mindesttemperatur um Schäden von der Wohnung abzuhalten. (?)
An Flur putzen während eines Urlaubs denken wohl die Wenigsten.
da kommt denn die Erinnerung in Form einer Rechnung (für den Putzdienst) nach dem Urlaub ;-)
Viele nicht einmal, wenn sie anwesend sind.
ja kann er verlangen.. da sonst die Wände total auskühlen und dann Schimmel entsteht... es besteht sehr wohl Schimmelgefahr
Frage dich doch ob du dein Haus einfach so unbeheizt und ganz ohne Vorkehrungen im Winter zurücklassen würdest. Wenn du es mit ja beantwortest, dann viel Spaß bei der Rückkehr. Sagst du nein, dann hast du dir deine Frage selbst beantwortet.
Oh je! Unsere Nachbarwohnung steht schon wegen Todesfall seit letzten Winter leer und ist versiegelt,es schaut kein Hausmeister rein und alle Fenster sind dicht,der Stromzähler dreht sich!