Darf der WG-Hauptmieter Teile der Kaution wegen privater Schulden einbehalten?

5 Antworten

Der "WG-Hauptmieter" war dein Vermieter, seine Eltern bürgen für ihn beim Wohnungsvermieter. Mit dem Wohnungsmietvertrag hast du aber nichts zu tun.

Als Untermieter hast du deine Mietsache wie im Untermietvertrag beschrieben an deinen Vermieter nach Mietende an deinen Vermieter, also den "Hauptmieter" herauszugeben. Fehlen im Bestand der Mietsache Gegenstände bei deiner Rückgabe, kann dein Vermieter auf deine Kaution zugreifen.

Gib bitte mehr Informationen zu den strittigen Gegenständen.

BrookeDavis9 
Beitragsersteller
 04.07.2019, 19:09

Die Gegenstände haben nichts mit der Wohnung zu tun, er behauptet ich habe einige Klamotten von ihm mitgenommen und würde ihm noch Geld für Essen und Internet schulden, was aber nicht stimmt

Gerhart  04.07.2019, 21:35
@BrookeDavis9

Fordere ihn schriftlich per Einwurfeinschreiben auf die Mietsicherheit (Kaution) unter Fristsetzung ebenfalls schriftlich abzurechnen und erkläre, dass du bei Fristverzug eine Klage auf Herausgabe der Mietsicherheit beim Amtsgericht einleiten wirst. Teile ihm weiterhin mit, dass du Anzeige wegen Unterschlagung und übler Nachrede bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erstatten wirst.

Wenn der VM fehlenden Gegenstände der Mietsache mit der Kaution aufrechnet, ist das legitim.
Es bleibt dir unbenommen, hierüber gegen vorschüssige Kostentragung eine Klage wg. ungerechtfertigter Bereicherung zu erheben.
Sie würde kostenpflichtig abgewiesen, weil du die Beweislast trägst, aber eben nicht, etwa mit Übergabeprotokoll nachweisen kannst, dass die fraglichen Gegenstände zurückgegben wurden.
Im Ergebnis zahlst du das dreifache dessen, was du dir zurück erhofft hast.

"Dürfen " nicht- machen schon. Wie du siehst, holt er sich deine Schulden so zurück. Seine Eltern als Bürgen haben mit deinen /euren Schulden untereinander nicht zu tun..

Rede mit ihm Klartext. Anders gehts eh nicht. Ein Anwalt würde das vielfache des Hunni kosten..

Gerechtfertigte Schulden könnte er so "eintreiben". Alles, was nicht stimmt, ist illegal.

BrookeDavis9 
Beitragsersteller
 04.07.2019, 00:03

Eben, wenn er der Meinung ist, dass die Schulden gerechtfertigt sind, würde er mir ja mal 1. überhaupt eine Rechnung schicken (was nicht passiert ist) oder 2. Zahlungsaufforderungen/Mahnschreiben schicken, aber das tut er nicht

Kodak36  04.07.2019, 00:04
@BrookeDavis9

Bei (E-)Mitbewohnern läuft sowas ja auch mal formlos, aber wenn es um Ungenauigkeiten geht, wäre es schon sinnvoll es jetzt amtlich aufzudröseln. Hast du eine rechtsschutzversicherung?

BrookeDavis9 
Beitragsersteller
 04.07.2019, 00:06
@Kodak36

Nein, habe ich leider nicht. Ich habe gerade noch überlegt, ob es sinnvoll wäre, seine Bürgen zu kontaktieren, oder wäre ich da an der falschen Adresse? Theoretisch müssten sie ja dafür aufkommen, wenn er seinen Pflichten als Hauptmieter nicht nachgeht. Und die Auszahlung der Kaution ist ja seine Pflicht, da er null Anspruch mehr darauf hat.

Kodak36  04.07.2019, 00:07
@BrookeDavis9

Klingt nach einer Möglichkeit. Meinst du seine Eltern?

BrookeDavis9 
Beitragsersteller
 04.07.2019, 00:08
@Kodak36

Ja, seine Eltern haben sich für ihn verbürgt

Kodak36  04.07.2019, 00:09
@BrookeDavis9

Ja, easy. Kannst die schon mit reinziehen, kann aber auch sein, dass die Partei für deinen ExMB beziehen.

kurokuchen  04.07.2019, 00:12
@BrookeDavis9

Bei privaten Schulden schickt man keine Rechnungen. Er würde sich mit einer Rechnung lächerlich machen.

BrookeDavis9 
Beitragsersteller
 04.07.2019, 00:13
@Kodak36

Ich werde es auf jeden Fall versuchen. Danke dir auf jeden Fall für deine Zeit und Antworten!

Kodak36  04.07.2019, 00:13
@kurokuchen

Aber er kann eine Forderung schicken.

Das darf er nicht. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Drohe ihm mit einem Anwalt bzw. Klage.

BrookeDavis9 
Beitragsersteller
 04.07.2019, 00:04

Danke!

Seine Eltern hatten für diesen Mietvertrag eine Bürgschaft für ihn unterschrieben. Wäre es auch eine Möglichkeit sich an die zu wenden und das Geld von ihnen zu verlangen, wenn er sich weigert? Oder wäre ich da an der falschen Adresse?

kurokuchen  04.07.2019, 00:11
@BrookeDavis9

Ich muss meine Antwort leider revidieren. Das mit dem Anwalt wäre zwar möglich, würde aber in der Realität wohl wenig bringen. Ich würde zuerst das Gespräch mit ihm suchen. Falls das nicht hilft, kannst du dich an die Eltern wenden. Allerdings kannst du an dieser Stelle nicht verlangen, dass sie dich auszahlen. Es ist ja eine Sache zwischen dir und ihm. Damit haben sie nichts zu tun. Du kannst seine Eltern höchstens bitten, auf ihn einzuwirken, damit er zahlt.

BrookeDavis9 
Beitragsersteller
 04.07.2019, 00:14
@kurokuchen

Das mit seinen Eltern werde ich auf jeden Fall versuchen. Aber wieso kann ich das Geld nicht von ihnen verlangen? Als Bürgen vertreten sie ihn ja in den Vertragsangelegenheiten. Wenn er z.B. seine Miete nicht zahlen würde, würden die Vermieter das Geld ja auch von den Bürgen verlangen, wenn er sich weigert.