Zahlt ein Mieter die Kaution für eine Wohnung bevor oder nachdem der Mietvertrag unterschrieben wird?

7 Antworten

Die Mietsicherheit (Kaution), insofern mietvertraglich vereinbart, darf bis zu drei Monatsnettomieten umfassen. Der Mieter ist gesetzlich berechtigt, diese in drei gleichen Raten zu zahlen. Die erste ist bei Mietbeginn lt. Mietvertrag fällig (nicht bei Vertragsunterzeichnung). Die zweite und dritte Rate ist jeweils in den beiden Folgemonaten mit der Miete zu zahlen, das heißt, bis zum dritten Werktag (Bankarbeitstag) anzuweisen.

Wann wird in der Regel die Kaution für eine Wohnung bezahlt: vor oder nach dem Unterschreiben des Mietvertrages? Ich möchte nämlich meine Kaution in drei Raten zahlen.

Laut BGB darfst Du das auch;

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ich habe aber Sorge wenn ich das dem Vermieter sage, sucht er sich einen anderen Mieter. 

Durchaus berechtigt. Es ist zwar gestattet die Kaution in drei Raten zu zahlen, aber entweder wissen das manche Vermieter nicht oder sie wollen das nicht, weil sie schon zu viele schlechte Erfahrungen gemacht haben, z.B. dass sie auf die Kaution warten müssen, weil der Mieter sie nicht bezahlt ( er hat ja z.B. doppelte Mietzahlung)

Daher möchte ich vermeiden dass der Vermieter einen Rückzieher machen kann.

Du weißt was Du machen kannst, aber nicht musst.

Der Mieter KANN die Kaution in 3 gleichen Raten entrichten. Dabei wäre die erste Rate bei Vertragsschluss fällig

johnnymcmuff  28.08.2017, 21:40

Der Mieter KANN die Kaution in 3 gleichen Raten entrichten.

Nicht kann sondern darf laut BGB.

 Dabei wäre die erste Rate bei Vertragsschluss fällig

Falsch, zu Vertragsbeginn.

Steht hier:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 551 
Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

Die Kaution wird nach Vertragsunterzeichnung geleistet, aber spätestens zur Schlüsselübergabe.

Aber: du bist nicht verpflichtet, dem Vermieter das schon bei der Vertragsunterzeichnung mitzuteilen, dass du in Raten zahlen willst

Das bedeutet in der Praxis. Du machst normal den Vertrag. Dann wird es später wohl einen Termin zur Wohnungsübergabe geben, wo der Vermeiter die Kaution sehen will. Dort bringst du einfach 1/3 des Betrags in bar mit und sagst, dass der Rest in den folgenden 2 Monaten kommt.

Wenn er meckert, sagst du, du hast gemäß §551 BGB das Recht dazu. Du hast den Vertrag also sicher.

Renick  29.08.2017, 08:07

Noch ein Nachtrag, was ich im von Kevin genannten Urteil gesehen habe. Das Kautionssparbuch muss auch nach außen hin, also für die Gläubiger erkennbar als Treuhandkonto benannt sein. Nur intern es so zu markieren genügt nicht. Falls es nicht nach außen erkennbar ein Treuhandsparbuch ist, hast du ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der Kaution.

Wie die Kaution bezahlt werden soll, berhandelt man bei Unterschrift des Vertrages. Wenn man nichts ausmacht, wird sie oft mit spätestens mit der ersten Miete erwartet.

Sprich mit deinem Vermieter. Es ist nicht unüblich diese in Raten zu zahlen. Das ist auf jeden Fall besser, als ein Mietverhältnis, dass mit Ärger beginnt. Vorher Reden ist da auf jeden Fall besser. Dann weiß er was los ist und ärgert sich dann nicht (oder weniger). Das schafft Vertrauen, was eine gute Basis für ein Mietverhältnis ist.


bwhoch2  28.08.2017, 22:08

Dieser Vorschlag wäre sehr ungeschickt.

Viele Vermieter erwarten von vornherein, ohne das auszusprechen, dass ein Mieter, der zunächst seine Bonität mit Hilfe von Dokumenten belegt, auch das Geld für die Kaution längst auf der Seite hat.

Wenn man nun die Zusage bekommen hat - womöglich aus mehreren passenden Bewerbern ausgewählt wurde - und man erklärt dem Vermieter vor der Vertragszunterzeichnung, dass man gedenkt, die Kaution in drei Raten zu bezahlen, macht der Vermieter womöglich doch noch einen Rückzieher, denn zwingen kann man ihn auch jetzt noch nicht zu einem Vertragsschluss.

Ein Vermieter, der auf diese Weise mit den Zahlungsschwierigkeiten seines neuen Mieters konfrontiert wird, hat ein schlechtes Gefühl und will das natürlich vermeiden.

Recht auf Aufteilung hin oder her.

Realisti  28.08.2017, 22:17
@bwhoch2

Ich will nicht behaupten, dass bwhoch2 Unrecht hat. Vermutlich liegt es daran wo man wohnt. In einer Wohngegend mit Wohnungsmangel ist der Rat von ihm bestimmt goldrichtig.

Bei uns auf dem platten Land gibt es noch genug Leerstand und die  Vermieter wollen einfach nur keine Mietnormaden haben. Somit sind sie zugänglicher, als z. B. in München

johnnymcmuff  28.08.2017, 21:37

Wie die Kaution bezahlt werden soll, berhandelt man bei Unterschrift des Vertrages.

Da gibt es eine klare gesetzliche Regelung an die sie manche Vermieter aber nicht halten; siehe meine Antwort.

Es ist nicht unüblich diese in Raten zu zahlen.

Nein, Gesetz.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 551 
Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten