Nachmieter warnen?

14 Antworten

Das kann unter den geschilderten Umständen zu berechtigten Schadenersatzforderungen des Vermieters führen. Wenn der Interessent tatsächlich fragt, kann dem Mieter IN DIESEM MOMENT niemand verbieten, die Wahrheit zu sagen. Aber selbst da ist die Spannbreite und Subjektivität der Aussage ohne gerichtliches Urteil über den Lärm mehr als angreifbar. Alles andere steht einem Mieter ohnehin nicht zu...

Nachtflug  21.02.2012, 16:30

Ja, man sollte seine Worte geschickt wählen, damit kein Strick daraus gedreht werden kann.

Ich würde ihn fragen, ob es ihm nichts ausmacht, wenn diese Wohnung ungewöhnlich hellhörig ist.

Wenn es jemand ist, der selbst dauernd laute Musik hört und nachts mit Ohrstöpseln schläft, sollte das ja kein Problem sein. ;-)

Ich hätte es fair gefunden, wenn mich mein Vormieter informiert hätte, dass es wegen der Spielhalle unten im Haus manchmal ganz gemein laut ist.

handle nach deinem gewissen-es ist dein gutes recht, dem nachmieter eine ehrliche antwort zu geben. fände ich hochanständig von dir, zumal es fatal wäre, wenn der nachmieter kleine kinder hätte, die wegen den lauten anchbarn nicht schlafen können! andererseits dürfen nachbarn die polizei holen, wenn ein mieter sooo laut ist!

Es hätte auch nichts dagengen gesprochen den lauten Nachbarn als Kündigunsgrund im Beisein der Vermieterin zu erwähnen - es stimmt ja schließlich!

Und wenn schon danach gefragt wird, dann darf man auch antworten.

Die Interessenten wollten ja schließlich wissen, warum ihr nach so kurzer Zeit wieder ausziehen wollt. Wenn sie nichts gegen den lauten Nachbarn unternehmen will, dann muss sie damit leben, dass möglicherweise auch andere Mieter Probleme mit ihm haben werden.

Ich hätte zumindest ein schlechtes Gewissen die neuen Interessenten anzulügen. Wenn es für euch sowieso nicht klappt die eine, doppelte Miete zu sparen habt ihr persönlich ja nichts zu verlieren.

Klar, eure Vermieterin wird möglicherweise verärgert sein, aber dafür könnt ihr doch nun wirklich nichts!

Man ist das doof, ich persönlich hätte es richtig empfunden, wenn meine Vormieterin es mir gesagt hätte, das das Haus hellhörig ist, wär ich da nicht eingezogen. die Verwalterin war nicht dabei, hätte also gut gehen können. Mein Horrornachbarpäarchen zog ja erst 1/2 Jahr später in das Haus. Nachts macht man ja bekanntlich keine Wohnnungsbesichtigung.

Mensch, warum hat er denn nicht anders gefragt, so hat er euch ja in die Zwickmühle gesteckt. Also ich finde, wenn man wegen einem nicht abgestellten eklatanten Mietmangel das Mietverhältnis beenden MUSS, sollte der Vermieter es nicht von einem Verlangen dürfen, für Nachmieter zu sorgen. Ihr würdet nicht Geschäftsschädigend antworten, wenn ihr mit eurer subjektiven Empfindung die Frage beantwortet. Ihr dürftet nur den Mieter nicht mit Namen benennen u.ä., das könnte Rufschädigend sein.

Die Vermieterin weiß ja bescheid, oder? Vielleicht liegt es auch an mangelnder Schalldämmung.