Zutritt zur Wohnungsbesichtigung für Nachmieter?
Hallo, habe meine Wohnung WG. Wohnungswechsel gekündigt. Nun hat die Vermieterin mir erst 1/2 Std. vor einer Wohnungsbesichtigung durch Nachmieter Bescheid gegeben. Das war sehr unangenehm, da ich wegen der Packerei ein Chaos in der Wohnung hatte. Gibt es Vorschriften, wie oft und wie kurzfristig ich der Vermieterin bezüglich Wohnungsbesichtigung mit Interessenten als Nachmieter den Zugang zur Wohnung gewähren muss?
5 Antworten
Wegen der Terminabsprachen hast du ja bereits Antworten erhalten.
Das war sehr unangenehm, da ich wegen der Packerei ein Chaos in der Wohnung hatte
Das sollte dir nicht unangenehm sonder sch...egal sein. So ist das nun mal, wenn jemand umzieht. Und wenn der Vermieterin das nicht passt, dann soll sie gefälligst ihre Besichtigung nicht 1/2 Std. vorher ankündigen.
Hier jede Menge Infos dazu.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm
Du mußt zwar Besichtigungen durch Nachmieter dulden, aber nicht wann und so oft der VM das will.
Mein Standartrat dazu:
Leg selbst 1 Termin a ca. 1 Stunde pro Woche, mehr mußt Du nicht dulden, fest und teile dies dem Vermieter nachweisbar, schriftlich mit.
Übrigens darf der VM nicht einfach irgend welche Interessenten hinschicken, er muß schon selbst dabei sein.
Du musst "nach Absprache" die Wohnungsbesichtigung hinnehmen. Aber 1/2 Stunde Vorankündigung geht GAR NICHT. Die Termin sind so zu vergeben, wie es DIR Passt.
Ja, die gibt es. Damit dir das in der neuen Wohnung nicht wieder passiert, erkundige dich beim Mieterbund. Der Vermieter muss dir einige Tage vorher Bescheid geben, wenn er in die Wohnung will, beispielsweise, um den Zustand zu kontrollieren.
Bei Umzug und Neuvermietung gibt es möglicherweise Sonderregeln, die ich nicht kenne, also: Mach dich schlau!
Besichtigungen müssen vorher (bis zu zwei Wochen) angekündigt werden, und zwar schriftlich. Es handelt sich immer noch um Deine Privatsphäre - hier gibt es Infos dazu:
http://www.n-tv.de/ratgeber/Besichtigung-durch-Vermieter-article238444.html