Darf ich Mietinteressenten den Zutritt verweigern?
Hallo, wir haben ein unangenehmes Verhältnis mit unserer Vermieterin die uns nicht entgegenkommen möchte (wir sind gute Bekannte gewesen all die Jahre). Wir haben ein Haus gekauft und haben 3 Tage "zu spät" gekündigt und wir hatten angeboten einen Nachmieter zu finden sie hat die antwort immer weiter verzögert und jetzt sind wir 2 tage davor auszuziehen und sie möchte dass wir extra eine lange fahrt in anspruch nehmen um die Mietinteressenten in die Wohnung zu lassen und diese zu zeigen (dies hat sie uns schriftlich mitgeteilt, davor haben wir uns immer über whatsapp unterhalten) Wir haben sie gebeten ihr die schlüssel früher zu übergeben und den übergabeprotokoll früher zu machen. Insgesamt ist es eine komplizierte situation die auch schwer zu erklären ist. Die eigentliche frage ist nur ob ich dann bis zum ende des Mietverhältnisses den Mietinteressenten den Zutritt einfach verweigern kann weil wir nicht so weit fahren wollen?
5 Antworten
" den Zutritt einfach verweigern kann"
Nein. Absolut nicht. Du kannst verlangen, dass alle zwei Wochen mehrere Interessenten gesammelt werden - und nicht jeden Tag Jemand anklopft. Mehr Rechte habt ihr da nicht. Bei Verweigerung kann es teuer werden, denn kann die Wohnung deswegen nicht vermietet werden, werden euch weitere Monate Mietausfall in Rechnung gestellt
Es ist nicht Sache des Vermieters bei einer Wohnungsbesichtigung anwesend zu sein, wenn diese Wohnung noch vermietet ist. Der Vermieter kann sich darauf einlassen, muss es aber nicht. Keine Ahnung, warum immer die Vermieter an allem Schuld sind und jede Last tragen sollen.
Grundsaetzlich liegt eine Neuvermietung ja im Interesse des Vermieters und nicht in dem des Mieters. Unstreitig ist aber, dass der Mieter dazu verpflichtet ist, dem Vermieter die Durchfuehrung von entsprechenden Besichtigungen zu ermoeglichen (im sich aus der Rechtsprechung ergebenden Rahmen). Dieser Verpflichtung hat die FS dadurch bereits mehr als ausreichend Genuege getan, indem sie dem Vermieter die Ueberlassung Wohnungsschluessel eben zu diesem Zweck angeboten hat. Der Vermieter waere also voellig frei in seiner Termingestaltung und nicht mehr solchen Beschraenkungen unterlegen, die zu beachten waeren, wenn die Mieterin noch in der Wohnung wohnen wuerde.
Woraus soll sich deiner Meinung nach denn nun auch noch eine Anwesenheitspflicht der Mieterin (oder einer von dieser beauftragten Vertrauensperson) ergeben? Eine solche Rechtsprechung ist mir nicht bekannt. Dir?
Um bei Grundsätzen zu bleiben:
Grundsätzlich ist die Wohnungsbesichtigung nur in Anwesenheit des Mieters zulässig – außer Mieter und Vermieter haben eine gesonderte Vereinbarung getroffen. (https://www.mietrecht.de/wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/)
Eine gesonderte Vereinbarung kam im vorliegenden Fall jedoch nicht zustande.
Das bedeutet lediglich, dass der Vermieter nicht auf einen Besichtigungstermin bei Abwesenheit des Mieters bestehen kann. Es bedeutet aber nicht, dass der Mieter nicht freiwillig auf sein Anwesenheitsrecht verzichten kann.
Aber wie du es auch immer drehen und wenden willst: Der Vermieter wird sich bei einer eventuellen Geltendmachung von Schadensersatzforderungen kaum auf eine Weigerung des Mieters zur Ermoeglichung eines Besichtigungstermins berufen koennen, wenn dieser ihm nachweislich die Ueberlassung der Wohnungsschluessel zu genau diesem Zweck angeboten, er als Vermieter dieses Angebot aber abgelehnt hat.
Glaube ich ehrlich gesagt nicht... Und wir werden es in diesem Fall auch nie erfahren.
Die eigentliche frage ist nur ob ich dann bis zum ende des Mietverhältnisses den Mietinteressenten den Zutritt einfach verweigern kann weil wir nicht so weit fahren wollen?
Muss ich nichts mehr dazu sagen, oder?
Warum sollte es in Rechnung gestellt werden? ich habe zum beispiel zum 30.04. die Kündigung bestätigt bekommen danach können die mietinteressenten rein. Wir haben ihr angeboten die Schlüssel ihr zu geben damit sie die wohnung zeigt etc. damit wir nicht fahren, sie bezahlt mir meinen sprit nämlich nicht. Sie hat dies schriftlich abgelehnt, deshalb möchten wir auch die Besuche solange wir nicht raus sind ablehnen
Das Recht ist auf der Seite der Vermieter, da kannst Du Dich noch so auf die Hinterbeine stellen.
Das mit der Fahrerei ist Dein Problem.
okey, da habe ich dann noch eine frage. Die fenster in einigen räumen dichten nicht richtig und wenn es regnet kommt wasser rein da wurde gesagt es kommt jemand es ist aber nie jemand gekommen UND in unserem Schlafzimmer wo auch unser neugeborenes schläft schimmelt es an der wand. Kann ich ihr das denn rückwirkend irgendwie in Rechnung stellen?
wie gesagt ich habe nichts dagegen dass die wohnung besichtigt wird, nur ich persönlich möchte nicht dabei sein
Du bist der Mieter, hast die Herrschaft über die Schlüssel zur Wohnung, also wirst Du dabei sein.
darum geht es wir möchten ihr die schlüssel geben
Sie ist nicht verpflichte die Schlüssel vor Mietende entgegen zu nehmen.
ich bin aber verpflichtet die wohnung zu zeigen?
Kurz und knapp: JA
alles klar, danke an alle für die antworten
Ich sehe es anders als alle anderen hier. Ihr habt der Vermieterin eine vorzeitige Wohnungs- und Schluesseluebergabe angeboten. Damit habt ihr dieser auch eine Moeglichkeit gegeben, Mietinteressenten das Haus zu zeigen. Das hat sie aber abgelehnt. Eine Verpflichtung, ihr dies nun auf andere Weise zu ermoeglichen, kann ich beim besten Willen nicht erkennen.
Oder hattet ihr die vorzeitige Wohnungsuebergabe von ihrem Einverstaendnis abhaengig gemacht, dass auch das Mietverhaeltnis mit der vorzeitigen Wohnungsuebergabe endet und ihr ab dann keine Miete mehr zu zahlen habt? Dann wuerde es natuerlich anders aussehen.
Du kannst den Zutritt nur verweigern, wenn der Besichtigungstermin Dir weniger als 14 Tage vorher mitgeteilt wurde, ansonsten nicht. Nach diversen Gerichtsurteilen sind 3 - 4 Besichtigungen pro Monat zumutbar.
Verweigerst Du denn Zutritt könnten Schadensersatzansprüche durch den Vermieter geltend gemacht werden.
Die FS ermoeglicht doch die Besichtigung, indem sie der Vermieterin die Schluessel angeboten hat. Was soll sie denn noch mehr tun?
Das ist leider nicht das selbe, die Vermieterin muss sich darauf nicht einlassen nur weil es für den Mieter dadurch bequemer wird.
Mir ist keine Rechtsprechung bekannt, die dem Mieter eine Anwesenheitspflicht bei derartigen Besichtigungsterminen auferlegt.
Grundsätzlich ist die Wohnungsbesichtigung nur in Anwesenheit des Mieters zulässig – außer Mieter und Vermieter haben eine gesonderte Vereinbarung getroffen. (https://www.mietrecht.de/wohnungsbesichtigung-vermieter-recht/)
Eine gesonderte Vereinbarung kam im vorliegenden Fall jedoch nicht zustande.
Nö, so auch die Gerichte hier bei uns.
Und 3 Tage zu spät kündigen, wer bitte hat das denn so vereinbart?
Und kaufen, incl. Grundbuch und so, und Übergabe, und keine 3 Monate Zeit? Glaubt auch hier keiner.
es sollte lt Mietrecht zumutbar sein
was soll das genau heissen?
Beim Einzug ist alles klar, die beste Vermieterin der Welt, so eine tolle Wohnug, und die Miete passt sowas von passt.
Dann kommt der Auszug, und die Zickerei geht los, halte einfach Deine Vereinbarungen und gut ist. Miete wird ja auch bis zum letzen Tag fällig.
Aber die FS hat der Vermieterin doch angeboten, ihr die Wohnungsschluessel auszuhaendigen. Damit hat die ihr doch auch ausreichend Moeglichkeit zur Durchfuehrung von Besichtigungsterminen gegeben.
Dies hat die Vermieterin nun aber - aus welchen Gruenden auch immer - abgelehnt. Da wird sie wohl kaum noch andere Moeglichkeiten zur Durchfuehrung von Besichtigungsterminen verlangen koennen. Eine weitreichendere als die Ueberlassung der Wohnungsschluessel zur freien Verfuegung duerfte es ja kaum geben.