2 Monate Miete doppelt zahlen

7 Antworten

Wenn ihr die Zusage hattet, dass Ihr unter der Voraussetzung einen Nachmieter zu finden vorzeitig aus dem Mietvertrag rauskommt, dann darf der Vermieter die von euch gefundenen Interessenten auch nur unter ganz bestimmten Gründen ablehnen. Fehlt eine solche Begründung, dann endet euer Mietvertrag automatisch mit dem Zeitpunkt, für den ihr einen ernsthaften Nachmieter finden konntet.

Problem ist nur, das ganze auch zu beweisen. Hier ist es im Vorfeld immer Ratsam, nur solche MIeter vorzuschlagen, die auch zum gewünschten Zeitpunkt einziehen wollen (die jetzige Familie hätte ich garnicht erst genannt), und von allen Interessenten Einkommensnachweise etc. angefordert, und im Vorfeld o.g. Gründen die Basis zu entziehen. Zudem eine schriftliche Erklärung vom VM fordern, warum er einen Nachmieter ablehnt.

Da ihr das vermutlich nicht habt, sieht es leider nicht gut aus. Und deswegen vor Gericht zu gehen... Ich würde dem Vermieter die rechtliche Lage schildern und versuchen, zumindest 1,5 Monatskaltmieten als Entschädigung zu vereinbaren, weil ihr immerhin den Aufwand hattet und der Vermieter mit seiner Entscheidung die Familie zum 1.7. zu nehmen eure Abmachung verunmöglicht hat.

thimsisi 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 14:43

Wir haben den Interessenten nur die Selbstauskunft gegeben und die haben alle erforderlichen Unterlagen an die Hausverwaltung weitergeleitet. Daher hat sich auch die Familie beworben, die uns erst im Nachhinein gesagt haben, nachdem sie ganz begeistert waren und wir die Selbstauskunft geschickt haben, dass sie erst zum 1.7. einziehen wollen. Wir hatten ja in den Anzeigen einen Nachmieter zum 1.5. gesucht.

Dass die Hausverwaltung Interessenten ablehnt ist eine Sache, aber somit ist uns ja jetzt komplett die Möglichkeit genommen, früher raus zu kommen und wir hätten uns Geld und Zeit sparen können.

Schriftlich haben wir leider gar nichts. Nur die telefonische Auskunft der Hausverwaltung, warum die Interessenten abgelehnt wurden, wo aber vergessen wurde zu sagen, dass die Woznubg jetzt zum 1.7. vermietet wird.

McJoey  10.04.2014, 14:54
@thimsisi

Ohne schriftliche Erlaubnis für die Nachmietersuche (einvernehmliche Regelung einer bedingten vorzeitigen Beeindungung des Mietvertrages) ist da leider nix zu machen. Also abhaken und in den sauren Apfel beißen.

Aber vielleicht könnte ihr ja wirklich irgendwie mit etwas Geschick noch ne Miete raushandeln. Immerhin erspart sich die Verwaltung einen Makler, der hätte auch 1-2 MM Gebühr verlangt. Vielleicht sind die ja doch nicht so unumsichtig... einfach mal ganz lieb anfragen und auf menschlichkeit pochen.

thimsisi 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 14:57
@McJoey

Ja so sieht es wohl leider aus. Danke für deine Hilfe

Mieterverein fragen

also wir taten das so: alle "Nachmieter" die unsere Wohnung anmieten wollten haben wir ein von uns vorbereitetes Formular ausfüllen lassen Adressdaten Beruf und das die halt die Wohnung so wie sie ist zu sofort nehmen wollen und unterschreiben lassen. Das haben wir dem Vermieter vorgelegt.

Wie es ausging habe ich leider vergessen ...

Natürlich muß man mit 2 Doppelmieten meistens immer rechnen wenn man auszieht.

thimsisi 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 14:23

Ja genau so ist das bei uns auch, die haben alle eine Selbstauskunft zum ausfüllen bekommen, und das wurde dann immer an die Hausverwaltung weitergeleitet.

Eine wär ja noch ok, aber zwei -.- und mich ärgert eben auch, dass die uns die Arbeit machen lassen, das ist einfach so berechnend. Ich denke die wollten uns nie früher raus lassen und jetzt haben wir noch Geld ausgegeben um für DIE nen Nachmieter zu finden. Und dann sind sie so dreist und sagen uns das nicht mal.

Wir konnten aber mit der Hausverwaltung aushandeln, dass wir früher raus können, wenn wir drei Nachmieter finden, von denen sie sich einen aussuchen können.

Haben die das wirklich so gesagt, bzw. könnt Ihr das beweisen oder ist das von Euch der übliche Irrglaube, das man, wenn man drei Nachmieter, man aus dem Vertrag rauskommt.

Normalerweise kannst Du auch 100 oder 1000 Nachmieter stellen, keinen muss der Vermieter akzepztieren, es sei denn man hat z.B. schriftlich vereinbart, das man aus dem Mietvertrag kommt, wenn man 3 Nachmieter stellt.

K> ann man irgendwas tun, was uns vor doppelt Miete bewahrt??

Nein.

Mitte März haben mein Freund und ich eine superschöne Wohnung gefunden, die zum 1.5. Vermietet werden soll.

Das ist doch der springende Punkt und nicht das, was die Hausverwaltung mit Euch macht.

Auf Seiten der Hausverwaltung habt ihr es mit Profis zu tun, denen es doch völlig egal ist, ob ihr Miete doppelt zahlen müßt oder nicht. Denen kommt es darauf an, dass möglichst lückenlos vermietet wird und eine Mietpartei einzieht, die nicht so schnell wieder auszieht. Ihr habt bei der Anmietung der neuen Wohnung nicht bedacht, dass da ein Restrisiko vorhanden ist, das teuer werden kann. Nun steht ihr vor der Situation, vor der sehr viele Mieter in ihrem Leben immer mal wieder stehen, nämlich dass der Übergang von einer Wohnung in die nächste nicht so organisiert werden kann, dass doppelte Miete vermieden werden kann. Das ist Mieterrisiko.

Den Vorteil Eurer Situation solltet ihr aber auch sehen: Ihr könnt nun in Ruhe umziehen und dabei schon mal eine Menge Geld sparen. Für evt. Schönheitsreparaturen in der gegenwärtigen Wohnung habt ihr nun viel Zeit, sodass ihr das auch ordentlich hinbekommen werdet, was wiederum viel Geld sparen kann. Auf diese Weise gleicht ihr nun einen gehörigen Teil der doppelten Miete aus. Zudem habt ihr jetzt eine superschöne Wohnung, die ihr vielleicht nicht hättet, wenn ihr das Risiko nicht eingegangen wärt. Auch das hat eben seinen Preis.

Fakt ist, dass die Hausverwaltung gar keinen von euch gestellten Nachmieter akzeptieren muss.

Ihr könnt nach eurem Auszug nur beobachten, ob die Wohnung vorzeitig wieder bewohnt wird. Nur dann entfällt für euch die Zahlungspflicht.

Doppelt darf der Vermieter natürlich nicht kassieren.

McJoey  10.04.2014, 14:44

Er muss es nicht akzeptieren und kann auf die Kündigungsfristen verweisen. Wenn er sich jedoch im Vorfeld damit einverstanden erklärt, dann darf er vorgeschlagene Nachmieter aber auch nur unter bestimmten Gründen ablehnen. Dazu gabs mal irgendwo ein Urteil.

Was hier passiert ist, ist in meinen Augen eine ungerechtfertigte Bereicherung. Er lässt die Studenten unter falscher Prämisse einen neuen Mieter finden. So geht's nicht. Dann soll er von Anfang an ablehnen und selber suchen.

DerHans  10.04.2014, 14:48
@McJoey

Das ist richtig. Er hat sie praktisch kostenlos für sich arbeiten lassen.

thimsisi 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 15:12
@DerHans

Und damit kann man rechtlich nichts anfangen? Dass wir die Nachmieter gesucht haben können wir ja nachweisen.

StupidGirl  10.04.2014, 15:41
@thimsisi
Wir konnten aber mit der Hausverwaltung aushandeln, dass wir früher raus können, wenn wir drei Nachmieter finden, von denen sie sich einen aussuchen können.

Habt ihr das auch schriftlich?

thimsisi 
Beitragsersteller
 10.04.2014, 21:31
@StupidGirl

Nein, aber ein mündlicher Vertrag ist doch auch rechtskräftig? Ich habe nur den emailverlauf mit der Hausverwaltung, wo ich sie bitte, mir wie besprochen die Selbstauskunft für die Interessenten zu schicken, was sie dann auch gemacht haben

bwhoch2  11.04.2014, 08:34
@thimsisi

Das reicht leider nicht. Insofern ist ein mündlicher Vertrag hier nichts wert. Das Recht "Eure" Nachmieter abzulehnen bleibt.

thimsisi 
Beitragsersteller
 11.04.2014, 17:51
@bwhoch2

Ja das seh ich ja auch alles ein. Aber trotzdem hat die Hausverwaltung die Vereinbarung gebrochen, indem sie jetzt auf einmal die Wohnung zum 1.7. vermietet und uns die Möglichkeit nimmt, die ja ausgemacht war