Ist eine Abschlagszahlung (Küche) an die Wohnung gebunden?

6 Antworten

Wenn die Vermieterin die Küche nicht an die Nachmieter weiter gibt, könntest Du das doch machen. Es wäre rein ein Geschäft zwischen Dir und Nachmieters.

Wenn aber die Vermieterin darauf besteht, dass die Wohnung ohne Küche übergeben werden muss, kannst Du nur darauf hoffen, dass ein übernehmender Nachmieter die Vermieterin überzeugen kann, dass sie bleiben darf.

Wenn nicht, Pech gehabt!

Sorry, ich musste die Küche dem Vormieter abkaufen (war in der Anzeige als Abschlag bezeichnet). Dies stand aber nicht zur Diskussion und die Wohnung konnte nur so übernommen werden.



Ein ausziehender Mieter kann keine Bedingungen an den Mietvertrag eines Nachmieters stellen denn er ist nicht Vertragspartner.

Frage den Vermieter höflich ob sie zumindest lange drin bleiben kann bis es einen Nachmieter gibt und der dann gefragt wurde ob er sie kaufen möchte.

Ich musste beim Einzug die Küche auch übernehmen und dem Vermieter den Abschlag zahlen.

Dem Vermieter oder dem Vormieter?

NiklasGruen5421 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 17:44

Sorry, ich musste die Küche dem Vormieter abkaufen (war in der Anzeige als Abschlag bezeichnet). Dies stand aber nicht zur Diskussion und die Wohnung konnte nur so übernommen werden.

TrudiMeier  18.01.2017, 17:51
@NiklasGruen5421

Da bist du aber schön drauf reingefallen. Die Wohnung des Vermieters und die Küche des Vormieters sind zwei verschiedene Dinge. Der Vermieter hat bzgl. des Küchenkaufs nichts zu sagen und der Vormieter bzgl. der Wohnung auch nicht. Somit hast du jetzt eine Küche an der Backe, die der Vermieter nicht haben will. Aber vielleicht der Nachmieter?  Wem du die Küche verkaufst, kann dem Vermieter egal sein. Du darfst sie auch an den Nachmieter verkaufen. Du darfst nur die Wohnungsvermietung nicht vom Kauf der Küche abhängig machen. Du kannst aber dem Nachmieter sagen: "Für eine Aböse von xxx € würde ich die Küche drin lassen. Wenn nicht nehm ich sie raus." Der Vermieter kann dem Nachmieter ja auch nicht vorschreiben, welche Küche er in die Wohnung stellt. Funktioniert das alles nicht, gibts immer noch e-bay.

Einen Abschlag zahlen ? und vorallem an wen??? - nein, du hast einen Kaufpreis gezahlt. Vormieter oder Vermieter ... wer hat dich gezwungen?

Diese Geschäfte mit Einbauküchen sind regelrechte Erpressung, nach Motto: du kannst die Wohnung nur mieten, wenn du die Küche kaufst. Wie hoch war der Preis?  Wann war der Eigentumsübergang?

Ohne weiteres ist der Vermieter bis hier her auf der richtigen Spur.

TrudiMeier  18.01.2017, 15:31

 du kannst die Wohnung nur mieten, wenn du die Küche kaufst.

...sagte der Vormieter! 

Und die meisten fallen drauf rein!

Du hast die Küche gekauft und sie ist somit Dein Eigentum geworden.

Sie gehört damit zu Deinem Hausrat / Mobilar.

Der Vermieter ist nicht verpflichtet den Nachmieter so zu wählen dass dieser die Küche übernimmt.

Wenn der Vermieter sich nach Deiner Kündigung des Mietvertrages für einen neuen Mieter entscheidet der die Küche nicht übernimmt musst Du sie mitnehmen oder anderweitig zum Kauf anbieten. Auf jeden Fall muss sie bei Wohnungsübergabe entfernt sein.