Vermieter möchte, dass Wohnung für Nachmieter gestrichen wird
Hallöchen
ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich ziehe demnächst um und mein Vermieter möchte, dass ich auf Wunsch des Nachmieters die Wohnung bzw. die Zimmer, in denen ich grell gestrichen habe, weiß streiche. Habe weiß gestrichen, jetzt meint der Vermieter, es würde durchschimmern (sehe ich nicht so) und er wüsste nicht, ob der Nachmieter das so abnimmt. Jetzt meine Frage: ich muss mich doch nicht nach den Wünschen des Nachmieters richten, weil der Vermieter dies möchte, oder? Theoretisch hätte ich doch auch eine andere, neutrale Farbe nehmen dürfen. Eine zweite Frage ist, wie sauber muss die Wohnung sein? Reicht es, wenn ich staubsauge oder muss ich wischen, Fenster, Bad und Küche putzen? Danke für eure Hilfe!
10 Antworten
Theoretisch hätte ich doch auch eine andere, neutrale Farbe nehmen dürfen. Eine zweite Frage ist, wie sauber muss die Wohnung sein? Reicht es, wenn ich staubsauge oder muss ich wischen, Fenster, Bad und Küche putzen? Danke für eure Hilfe!
Du hättest eine neutrale Farbe nehmen können.
Ob man überhaupt renovieren muss hängt davon ab, ob es eine wirksame Endrenovierungsklausel im Mietvertrag gibt.
Reicht es, wenn ich staubsauge oder muss ich wischen, Fenster, Bad und Küche putzen? Danke für eure Hilfe!
Wenn es keine Endrenoverungsklausel gibt, sie iunwirksam ist oder im Mietvertrag besenrein vereinbart ist, dann reicht das.
MfG
Johnny
Grundsätzlich musst die Wohnung so abgeben, wie du sie bekommen hast (wenn es im Vatrag so vereinbart ist).
Hallo,
Also bei mir war es so, das ich die Wohnung so hinterlassen musste wie ich sie vorgefunden habe. Das ist in der Regel sauber und ordentlich, denn der Vermieter möchte Geld verdienen. Ob du die Wände streichen musst, müsste eigentlich in deinem Mietvertrag stehen, wenn dies nicht so ist, musst du auch die Wände nicht überstreichen.
Meistens steht das im Mietvertrag, wie die Wohnung übergeben wird (Besenrein meist). Wenn nichts steht, dann gilt das allgemeine Mietrecht, findest du über Google.
Ich hätte mir vom Vermieter die Farbenummer geben lassen, damit du die Wände in der richtigen Farbe streichen kannst und keine Diskussion entstehen kann. Klar ist, dass du die Wohnung so verlassen musst, wie sie dir vom Vermieter zu Beginn übergeben worden war.
Solange dir der Vermieter erlaubt hat, dass du es in der Farbe streichst, musst du dich nichtmal drum kümmern, dass die Wand wieder weiß ist.
Und das komplette putzen ist notwendig.
Solange dir der Vermieter erlaubt hat, dass du es in der Farbe streichst, musst du dich nichtmal drum kümmern, dass die Wand wieder weiß ist.
Irrtum.
Darf ich mal Klugscheien? ;-)
Endrenovierungsklauseln sind immer unwirksam.
Du meinst sicher eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen nach Mietende.