Mietvertrag- Schönheitsreparaturen nicht durchgestrichen?
Hallo,
ich habe eine Frage zu unserem Mietvertrag bzw. der Klausel der Schönheitsreparaturen.
im Mietvertrag steht folgender Satz:
Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der *) Mieter - Vermieter.
in den Fußnotenerklärungen:
*) nicht zutreffendes Streichen
Im Satz ist nichts gestrichen: ist die Formulierung damit ungültig? Immerhin ist damit nicht eindeutig wer zuständig ist.
und was ist wenn in der Version unseres Vermieters der entsprechende passus korrekt ausgefüllt wurde - das kann er ja auch später noch nachgeholt haben - das kann ich ja nicht nachweisen… ich weiß auch nicht mehr ob sein Mietvertrag vlt korrekt ausgefüllt war (Mietvetrag ist 2013 geschlossen).
LG
4 Antworten
Die Schönheitsreparaturen während der Mietdauer übernimmt auf eigene Kosten der *) Mieter - Vermieter.
Wenn da nichts gestrichen wurde, ist auch nichts geregelt und es gilt das Gesetz, wonach der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig ist, weil sie nicht wirksam auf Mieters verlagert wurden.
Es gibt zwei Exemplare des Vertrags. Eines ohne Strich und das andere mit Strich. Wenn das ohne Strich die ganze Zeit über in Deinem Gewahrsam war, hatte der Vermieter doch nur die Möglichkeit den Strich in seinem Exemplar zu machen. Es gilt letztlich nur, was in beiden Verträgen gleich ist und eine Hinzufügung, egal ob Wort oder Strich, gilt nicht, wenn sie nicht vom jeweils anderen Vertragspartner gegen gezeichnet wurde. So wäre es z. B. jederzeit möglich, beim Mietbetrag am Ende eine 0 anzufügen. Das würde man auch nicht akzeptieren, wenn diese nur in einem Vertrag zu finden ist.
Danke für die Auszeichnung.
das kann er ja auch später noch nachgeholt haben
das kann ich ja nicht nachweisen…
dein Vermieter wird das kaum in deinem Mietvertrag vornehmen können, oder ... !
Wohnung wurde unrenoviert übernommen?
Wohnung wurde unrenoviert übernommen
zur Beendigung steht nur Besenrein mit allen Schlüsseln zurück geben.
was ist daran nicht zu verstehen, meine Vermutung passt doch
Die Klausel ist damit ungültig oder nicht rechtswirksam für beide Vertragspartner.
WÄHREND der Mietdauer ist ja klar, dass das der Mieter übernimmt. Es geht darum, was beim Auszug geschehen soll.
zur Beendigung steht nur Besenrein mit allen Schlüsseln zurück geben. Die Frage ist was ist mit Streichen und Tapezieren… Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen- blöderweise gibt es kein Übergabeprotokoll, welches das wuedergibt (da waren wir einfach zu unwissend und übergabe erfolgte nur zw. uns und den Vormietern) - wir haben nur diverse Zeugen. Daher eine nicht ganz unwesentliche Frage
Dann ist das doch ganz klar: wenn ihr auszieht müsst ihr nicht renovieren, sondern die Wohnung lediglich besenrein übergeben.
ja- leider haben wir darüber keinen Schriftlichen Nachweis- Die Übergabe wurde damals nur zw. uns und den Virmietern gemacht- Vermieter lebt weiter weg.
Das er es in unserem Vertrag nicht ändern kann ist klar - aber zählt unser MV dann mehr als der des Vermieters - zum Schluss sind es 2 Schriftstücke mit leicht unterschiedlichen Inhalt - Aussage gegen Aussage🤔