Nachmieter suchen, Abschlag für Möbel - wie muss ich vorgehen?
Guten Tag,
ich muss einen Nachmieter suchen weil die Miete zu teuer ist.
Nun habe ich aber Möbel in der Wohnung die ich nicht mitnehmen kann. Der Vermieter ist einverstanden das ich dafür einen Abschlag nehme, wenn die Nachmieter es nehmen möchten (ich darf einen Nachmieter auf eigene Faust suchen, natürlich nehme ich dann nur jemanden der mir den Abschlag für die Möbel zahlt).
Meine Frage ist nun wie ich vorgehen muss, damit mich der Nachmieter nicht austricksen kann.. mir zwar sagt er zahlt den Abschlag aber sagt dem Mieter er zahlt z.b mehr Miete wenn mich der Mieter kündigt oder was auch immer.
Also wie muss ich vorgehen? Ich habe mit dem Vermieter ausgemacht das ich jemanden suche der bereit ist mir den Abschlag zu zahlen. Und wenn ich meine der interessent passt zu der Wohnung soll er sich mit dem Vermieter in Verbindung setzen für alles weitere.
Nur in welchem Zusammenhang bekomme ich dann meinen Abschlag? Kann ich separat einen "Vertrag" mit dem Nachmieter machen wo drauf steht das er die Möbel übernimmt, also unabhängig von dem Mietvertrag den ja der Vermieter mit dem neuen Mieter dann macht?
Bräuchte da Hilfe wie ich es am besten anstelle.
4 Antworten
Abschlagzahlungen sind laut Mietgesetz inzwischen unzulässig
allerdings ist eine Ablöse erlaubt, da sollte aber immer der Vermieter mit einbezogen werden..
der Nachmieter kann immer auch im Nachhinein die z. Bsp. Einbauküche oder andere Gegenstände schätzen (Zeitwert ) lassen und dementsprechend den evtl. überteuerten Betrag vom Dir zurück verlangen..oder braucht den nicht zu zahlen
Unter Abstandszahlung wird eine Geldleistung des Nachmieters an den Vormieter für das reine Räumen einer Wohnung verstanden.****** Allerdings sind solche Abstandsforderungen seit der Einführung des 4. Mietrechtsreformgesetzes rechtlich nicht mehr zulässig: Laut § 4a des Wohnraumvermittlungsgesetzes sind derartige Forderungen verboten.******** **Erlaubt ist hingegen das Verlangen einer Ablöse für übermäßige Renovierungsaufwendungen oder das Überlassen bestimmter Ausstattungsgegenstände.**** ****
mehr und aus ..http://www.immonet.de/umzug/wissenswertes-rechtliches-mietrecht-abstand-und-abloese.html
dort auch das ...Laut Deutschem Mietrecht hat der Vormieter einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ablöse gegenüber dem Vermieter für Investitionen, die er in den vergangenen 20 Jahren getätigt hat.
Habe die Küche meines Vormieters übernommen als der Vermieter die Wohnugnsbeschtigung bei dem auszug des Vormieters gemacht hat hat er mich gleichzeit zur Wohnungsabnahme eingeladen und ich habe ihm das Geld auf die Hand gegeben und konnte mich gleichzeitig davon überzeugen das alles da ist.
Ist sicherlich nicht immer so möglich aber man kann ja auch einen Vertrag aufsetzen um sicher zu gehen.
Hab ich vor einigen Jahren auch gemacht. Bin ausgezogen und hab alles neu gekauft, die alten Möbel waren aber noch ok und zum entsorgen zu schade. Einfach einen separaten Kaufvertrag über die Gegenstände aufsetzen, und vom potentiellen Nachmieter unterschreiben lassen. Wenn du es im Vorfeld machen willst, dann mit dem Hinweis dass der Kaufvertrag erst nach Unterzeichnung des Mietvertrages gültig wird. Wenn du es nicht selbst aufsetzen kannst, gibt es im Internet sicher ein paar Vordrucke.
Ob es ein wirklich 100% wasserdichter Vertrag war kann ich dir nicht sagen, wobei man im Zweifel sowas über einen Anwalt sicherlich anfechten könnten. Hab mir da keine großen Gedanken gemacht, der Nachmieter war mir sympathisch und diese Zusatz mit den Möbeln auch im späteren Übergabeprotokoll des Vermieters stand.
Super! Danke!
Weist du ob das rechtens ist? Also wenn ich vorher den Nachmieter unterschreiben lasse, das der Kaufvertrag der Möbel Gültigkeit erlangt, sobald der Mietvertrag mit dem Vermieter unterschrieben wurde? Oder muss der Vermieter bei mir auch nochmal etwas unterzeichnen o.ä? Eigentlich ja nicht.. würde ich meinen.
Habe nur Angst davor das er es unterschreibt, der Vertrag dann aber keine Gültigkeit hat (warum auch immer), er die Möbel nicht abnehmen muss, jedoch dann schon den Mietvertrag sicher hat. Das wäre das worst-case szenario, aber ich will auf Nummer sicher gehen. :)
Dein zweiter Absatz erscheint nun leider etwas wirr.
Am besten geht ihr zusammen zum Vermieter. Wenn die beiden sich einig sind, soll er dir das Geld geben und er erhält den Mietvertrag.
"Abschlagzahlungen sind laut Mietgesetz inzwischen unzulässig"
Bitte benennen die Quelle dieses Kommentars. Nach meiner Kenntnis regeln die Mietgesetze nicht die Verträge zwischen Vormieter und Nachmieter.