Vermieter stellt Nachmieter, Nachmieter springt jedoch ab. Wer zahlt Miete?
Hallo an alle,
ich habe ein Mietwohnungsproblem und wollte erst mal hier im Forum nach Tipps fischen, bevor ich vielleicht doch den Anwalt besuchen muss. Folgendes Problem knapp geschildert: Habe Mietvertrag gekündigt, aber da ich am liebsten ab sofort aus der Wohnung raus wollte, habe ich nach einen passenden Nachmieter gesucht. Der Vermieter hatte tatsächlich auch einen Nachmieter gefunden und teilte mir mit, dass der neue Mieter Anfang des nächsten Monats einziehen wird(Jetzt Dezember). Der neue Mieter hat auch die Wohnung mit dem Vermieter besichtigt, daraufhin habe ich begonnen meine Sachen zu packen und mit dem Umzug zu beginnen. Heute kam die Nachricht vom Vermieter, dass der Nachmieter abgesprungen sei und ich die Miete weiter zahlen muss.
In meiner alten Wohnung steht kaum noch etwas und ich wollte dieses Wochenende mein restliches Zeug (noch ein Paar große Möbel) ausräumen und die Wohnung rechtzeitig übergeben, damit der Nachmieter genug zeit hat sich einzurichten.
Jetzt meine Frage: Durch die Ankündigung des Vermieters habe ich schleunigst meine Wohnung geräumt(es sind nur noch sporadisch Möbel drin). Jetzt heißt es aber vom Vermieter, ich soll die Miete über den Dezember hinaus weiter zahlen. Muss ich die Miete wirklich komplett bis Ablauf der 3 Monatsfrist zahlen oder gibt es in diesem Fall eine andere Möglichkeit.
Für Tipps und Recht-wissen wäre ich sehr dankbar.
14 Antworten
Man muss unterscheiden, ob du derjenige warst, der den NAchmieter gefunden hat oder der Vermieter. In deinem Fall war es der Vermieter, also trägst du keine Verantwortung. Problematisch kann es dadurch werden, wenn sämtliche Absprachen mündlich getroffen wurden. Ich würde zunächst in die neue Wohnung ziehen, deine Position dem Vermieter schriftlich darlegen (am besten per Einschreiben) und erst mal gar nichts zahlen. Du bist nicht verpflichtet, dich anwaltlich vertreten zu lassen. Sollte der Vermieter klagen und du einigermaßen selbstbewusst und verständlich deinen Standpunkt darlegen können, kannst du auch alleine zur evtl. Gerichtsverhandlung erscheinen.
Wie oftmals - da wird die Antwort ausgezeichnet, die einem am besten zur Nase steht, dabei geht es eigentlich um die hilfreichste Antwort. Bei Befolgung der ausgezeichneten Antwort wirst du fürchterlich auf die Nase fallen !!
Diese "hilfreiche" Antwort geht aber so was von nach hinten los.
stimmt, aber total geht das nach hinten los!!!!
Auf keinen Fall sollten Sie die Mietzahlungen enfach einstellen. Warum Sie diese Antwort ausgezeichnet haben ist klar, Sie gefällt Ihnen am Besten. Dennoch wird die Befolgung dieses Rates Ihnen jede Menge unnötiger Kosten einbringen. MfG
Wenn dein Vermieter dich nicht ausdrücklich vorfristig aus dem Mietvertrag bzw. der Kündigungsfrist herausgelassen hat, dann musst du zahlen. Du hast keinen Anspruch, dass ein von dir gebrachter Nachmieter genommen wird und der Vermieter ist nicht verpflichtet, dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen. Ob und wann die Wohnung neu vermietet wird, kann/muss dir egal sein.
Erkenne es doch an, dass der Vermieter bemüht war, zeitnah einen Nachmieter zu suchen. Dass es nicht geklappt hat, solltest ud ihm jetzt nicht nachteilg auslegen.
Muss ich die Miete wirklich komplett bis Ablauf der 3 Monatsfrist zahlen
Ja, da der Vertrag nicht aufgelöst wurde, musst Du den Vertrag auch erfüllen...
Du hast nur eine Chance: such selbst einen Nachmieter! Wenn du nix schriftliches wegen der verkuerzten Kuendigungsfrist bekommen hast, musst du wohl zahlen. Dein Vermieter kann ja auch nix dafuer, wenn der Neue abspringt.
Ich würde dir raten dich mit dem Mieterschutzbund in Verbindung zu setzen. Ich schätze, da der Vermieter dir sagt, dass du einen Nachmieter hast ab Dezember ist es nicht deine Schuld, dass der Nachmieter abgesprungen ist.
Vielleicht schaffst du es ja auch noch schnell einen neuen Mieter zu finden. Aber auf jedenfall würde ich den Mieterschutzbund befragen.
Diese Antwort ist falsch, selbst mündlich muss der Vermieter ausdrücklich sagen, dass der Mieter aus dem Mietvertrag entlassen ist, ansonsten ist der Mietvertrag nicht beendet. Man muss als Mieter davon ausgehen, dass die Ankündigung, dass ein Nachmieter vorhanden ist, noch immer unter dem Vorbehalt des Abschlusses des Mietvertrags steht, bevor man daraus entlassen wird. So wie der Abschluss eines Vertrags zwei übereinstimmende Willenserklrungen benötigt, tut es die Auflösung auch, und diese sind hier NICHT vorhanden...
In einem derartigen Fall zu raten, auch noch allein zur Verhandlung zu gehen, ist mehr als gefährlich, aber selbst mit Anwalt hätte man praktisch schon verloren...