Muss ich als Mieter die Wohnung bei Auszug weiß streichen, wenn die Wände nie gestrichen wurden und bereits weiß sind?
Ich ziehe nach ca. 2 Jahren aus meiner Mietwohnung aus. Der Vermieter hat nun von mir verlangt, die Wohnung weiß zu streichen, obwohl ich die Wohnung nie selbst gestrichen habe und die Wände bereits überall weiß sind. Muss ich das jetzt wirklich machen?
8 Antworten
Wenn eine gültige Klausel zu Endrenovierung im Mietvertrag steht und die Wohnung bei Deinem Einzug vermieterseits frisch renoviert war, musst Du sie auch wieder renoviert zurück geben.
Eine gültige Klausel dazu bedeutet aber auch, dass eine Renovierung nur dann erforderlich ist, wenn das rein objektiv notwendig ist, um den Zustand wieder herzustellen, wie er beim Einzug war.
Ehrlich gesagt, kann ich mir zwar vorstellen, dass die Decken noch weitgehend in Ordnung sind, aber dass Wände nach zwei Jahren noch keinerlei Spuren aufweisen, also beim besten Willen, das glaube ich nicht.
kommt drauf an, was Ihr im Mietvertrag vereinbart habt. Pauschal kann man Deine Frage nicht beantworten.
"Weiß" kann er allerdings definitiv nicht verlangen.
Nein. Die Vorgabe "WEISS" ist unzulässig. "Neutral" oder "Hell" wäre möglich.
Was der Vermieter jetzt plötzlich verlangt, ist irrelevant. Was steht denn diesbezüglich im Mietvertrag?
Bei einer wirksamen Klausel im Mietvertrag wäre nur dann zu streichen, wenn die Wände entsprechend abgenutzt/fleckig sind.
Hauptsache weiß bzw. hell aber eben keine Flecken etc. Die Abnahme ist natürlich immer etwas subjektiv, je nachdem wer die Wohnung abnimmt. Viel Glück!
Kommt ganz darauf an wie die Wände aussahen als du eingezogen bist. Wenn man starker Raucher ist und die ursprünglich frischen Wände nicht mehr wirklich Weiss sind muss man diese wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen um die Wohnung abzugeben.
Wenn die Wohnung beim Einzug frisch Weiss gestrichen wurde kann er das.