Frist im Anwaltsschreiben für Rückantwort

4 Antworten

Nein, aber dann wird der Anwalt das tun was er angedroht hat.

Deshalb solltest Du  antworten und Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, z. b. dass es Dir schwer fält ein Vergleichbare Objekt in der schnelle zu finden, sowie Du die Wohnug wegen räumlicher Nähe zu Deine Arbeitsplatz benötigst, od. so ähnlich.

tizer 
Beitragsersteller
 20.05.2011, 19:32

danke für die antwort - wurde nicht mir fristlos gekündigt sondern ich habe die kündigung meinem vermieter gegenüber ausgesprochen

Nö gibt es nicht.

Aber, wenn DU nicht Antwortest innherhalb der Frist wird er nach Ablauf dieser weitere Schritte einleiten.

tizer 
Beitragsersteller
 14.05.2011, 19:20

ok - danke schonma - das Ding ist, dass daseeinschalten des Anwalts bisher nicht gerechtfertigt ist. Da ich mich nicht im Verzug o.ä. befinde.

Und nur um eine fristlose Kündigung abzulehnen muss kein Anwalt eingeschaltet werden. Sprich wenn die erste Ablehnung übern Anwalt geht sind das nicht meine Kosten. - zumindestens meiner Meinung nach.

 

nein. Außer du meinst die Widerspruchsfrist für die Kündigung, wobei die nicht eine Woche beträgt.

 

Die Widerspruchsfrist ist eine gesetzliche Frist und wird in den anwaltlichen Schreiben Erwähnung finden, aber wenn er dir eine Frist zur Antwort oder Stellungnahme oder ähnliches gesetz hat, dann kannst du die getrost verstreichen lassen, wenn du möchtest.

Was passiert wenn man diese Frist missachtet?

das müßte Dir der Anwalt eigentlich in seinem Schreiben angedroht haben (z.B. könnte er nach Rücksprache mit seinem Mandanten Räumungsklage erheben)

Gibt es eine Pflicht einem Anwalt fristgerecht zu antworten?

Nein

tizer 
Beitragsersteller
 14.05.2011, 20:09

Danke für antwort...

 

Räumungsklage ist gut :) - woh ja nicht mehr in der Wohnung. Bin ausgezogen und wollte fristlos kündigen da der Vermeiter in meiner Wohnung war.

Auf mein Kündigungsschreiben habe ich nie eine Antwort erhalten. Bis gestern - da kam der Brief vom Anwalt.

Nemisis2010  14.05.2011, 21:19
@tizer

Räumungsklage ist gut :) - woh ja nicht mehr in der Wohnung.

sorry, habe gedacht, der RA hat Dir fristlos gekündigt - habe das ebenso wie die anderen Antworter falsch gelesen.

Ja, dann gehts wahrscheinlich darum, daß Deine fristlose Kündigung nicht akzeptiert wird und Du aufgefordert wurdest an Deinen früheren Vermieter eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Im übrigen handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Willenserklärung die man nicht bestätigen oder kommentieren muß.