Frist im Anwaltsschreiben für Rückantwort
Halli Hallo,
hab heute einen Brief vom Anwalt erhalten. Geht um fristloser Kündigung einer Wohnung (meinerseits) die nicht akzeptiert wird.
Der Anwalt gibt mir/uns eine frist für die Rückantwort von ~ einer Woche.
Was passiert wenn man diese Frist missachtet? Gibt es eine Pflicht einem Anwalt fristgerecht zu antworten?
Ich mein jetzt nicht, dass er evtl anderesweitig aktiv wird. Sondern nur ob es eine Gesetz gibt welches einen verpflichtet einem Anwalt fristgerecht zu antworten.
Anmerkung: Brief kam per Einwurf-Einschreiben
Danke und schönes Wochenende
Henning
4 Antworten
Nein, aber dann wird der Anwalt das tun was er angedroht hat.
Deshalb solltest Du antworten und Widerspruch gegen die Kündigung einlegen, z. b. dass es Dir schwer fält ein Vergleichbare Objekt in der schnelle zu finden, sowie Du die Wohnug wegen räumlicher Nähe zu Deine Arbeitsplatz benötigst, od. so ähnlich.
danke für die antwort - wurde nicht mir fristlos gekündigt sondern ich habe die kündigung meinem vermieter gegenüber ausgesprochen
Nö gibt es nicht.
Aber, wenn DU nicht Antwortest innherhalb der Frist wird er nach Ablauf dieser weitere Schritte einleiten.
ok - danke schonma - das Ding ist, dass daseeinschalten des Anwalts bisher nicht gerechtfertigt ist. Da ich mich nicht im Verzug o.ä. befinde.
Und nur um eine fristlose Kündigung abzulehnen muss kein Anwalt eingeschaltet werden. Sprich wenn die erste Ablehnung übern Anwalt geht sind das nicht meine Kosten. - zumindestens meiner Meinung nach.
nein. Außer du meinst die Widerspruchsfrist für die Kündigung, wobei die nicht eine Woche beträgt.
Die Widerspruchsfrist ist eine gesetzliche Frist und wird in den anwaltlichen Schreiben Erwähnung finden, aber wenn er dir eine Frist zur Antwort oder Stellungnahme oder ähnliches gesetz hat, dann kannst du die getrost verstreichen lassen, wenn du möchtest.
Was passiert wenn man diese Frist missachtet?
das müßte Dir der Anwalt eigentlich in seinem Schreiben angedroht haben (z.B. könnte er nach Rücksprache mit seinem Mandanten Räumungsklage erheben)
Gibt es eine Pflicht einem Anwalt fristgerecht zu antworten?
Nein
Räumungsklage ist gut :) - woh ja nicht mehr in der Wohnung.
sorry, habe gedacht, der RA hat Dir fristlos gekündigt - habe das ebenso wie die anderen Antworter falsch gelesen.
Ja, dann gehts wahrscheinlich darum, daß Deine fristlose Kündigung nicht akzeptiert wird und Du aufgefordert wurdest an Deinen früheren Vermieter eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.
Im übrigen handelt es sich bei einer Kündigung um eine einseitige Willenserklärung die man nicht bestätigen oder kommentieren muß.
ich habe hier noch was interessantes gefunden, ich hoffe, daß Du vor der fristlosen Kündigung auch Strafantrag wegen Hausfriedensbruch gegen Deinen Vermieter gestellt hast, denn sonst wäre diese nicht wirksam.
http://www.frag-einen-anwalt.de/hausfriedensbruch-durch-den-vermieter-__f88970.html
Danke für antwort...
Räumungsklage ist gut :) - woh ja nicht mehr in der Wohnung. Bin ausgezogen und wollte fristlos kündigen da der Vermeiter in meiner Wohnung war.
Auf mein Kündigungsschreiben habe ich nie eine Antwort erhalten. Bis gestern - da kam der Brief vom Anwalt.