Mietrecht: Nachmieter von Wohnungsgenossenschaft akzeptiert, dann Sonderfall... HILFE
Hallo zusammen,
Ich wohne in einer Mietwohnung von einer Wohnungsgenossenschaft. Nun ab ich eine neue Wohnung gefunden und möchte diese vorzeitig einziehen. Ich habe selbst nach Nachmietern in Abstimmung mit der Wohnungsgenossenschaft gesucht, um aus dem bestehende Mietverhältnis vorzeitig rauszukommen.
Ich habe sogar Nachmieter gefunden, die die Wohnungsablöse (Küche, Kühlschrank, Böden, etc.) übernehmen würden. Nun habe ich bei der Wohnungsgenossenschaft angerufen und gefragt wie wir weiter Vorgehen sollen.
Daraufhin widerrief die Angestellte ihr Versprechen und berichtete mir Folgendes:
Aufgrund dessen dass die Wohnungsgenossenschaft ein anderes Haus abreißen möchte müssen nun die Mieter aus dem Haus unter anderem in meine Wohnung ziehen. Deshalb kann die Kündigung nicht vorzeitig stattfinden und ich habe ganz normal drei Monate Kündigungsfrist ohne Übernahme meiner investierten Dinge in der Wohnung wie komplett neue Böden Küche Kühlschrank usw., die ich bereits vom Vormieter gegen ein hohes Entgelt ablösen musste.
Was könnt Ihr mir raten, um rechtzeitig aus dem Mietverhältnis rauszukommen, verschiedene Nachmieter vorzuschlagen und weiterhin meine Ablöse wieder zurück zu erhalten?
Ich bin wirklich ratlos und über jede Hilfe dankbar.
Viele Grüße und danke im Voraus,
John
8 Antworten
Hallo und guten Tag, natürlich war es Leichtsinn sich auf eine telefonische Auskunft zu berufen.Solche Dinge sollte man sich immer sofort schriftlich geben lassen.Das Recht ist aber auf Seiten der Wohnungsgenossenschaft und trotzdem verstehe ich etwas nicht.Wenn es schon potentielle Nachmieter gibt,die aus einem zum Abriss geplanten Haus kommen sollen,sollte man doch froh sein wenn die Wohnung eher frei wird.Die Sachen die sie vom Vormieter gekauft haben und die Sachen die sie noch zusätzlich neu gemacht haben erforderten die nicht die Zustimmung des Vermieters? z.B. eine Einbauküche kann nur mit Zustimmung des Vermieters eingebaut werden.Sie sind in der Pflicht die Wohnung so wieder herzurichten wie es im Übergabeprotokoll beim Einzug war.Sie hätten da sofort mit der Vermietergenossenschaft sprechen müssen und einen Punkt festllegen müssen,was mit den Sachen beim Auszug werden soll.Sie haben jetzt keine Möglichkeit mehr etwas zu unternehmen,denn die Genossenschaft ist im Recht. Sie müssen die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten und eventuell mit dem neuen Mieter eine Entschädigung aushandeln,die dieser aber nicht akzeptieren muß und sie in der Pflicht sind die Wohnung wieder so herzurichten wie sie war.Was sie mit ihrem Vormieter ausgemacht hatten und was sie bezahlt hatten, ist der Genossenschaft egal und das ist rechtens.Man sollte sich bei solchen Sachen vorher mit dem Vermieter absprechen,dann passieren solche Sachen nicht und vor allen Dingen sollte man so etwas immer schriftlich tun.Es gibt keine rechtliche Möglichkeit die Kündigungsfrist abzukürzen und auch nicht die Sachen bezahlt zu kriegen.Ich würde ausbauen was möglich ist und mitnehmen in eine andere Wohnung.
Vielen Dank für die vielen tollen Antworten.
Nicht das Haus in dem ich wohne zur abgerissen werden, sondern ein weiteres Haus. Nun müssen Sie intern allerdings erstmal abklären, ab wann der Umzug in meine Wohnung und andere gekündigte Wohnungen erfolgen soll.
Ich befürchte das kann dauern, bis final entschieden wurde, wer in welche Wohnung kommen soll.
Könnt ihr mir einen Tipp geben der das ganze beschleunigen könnte?
1000 Dank,
John
Hallo,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
da kannst du nichts tun, zumal Wohnungsbaugesellschaften normal eh nur an Mietglieder und meist bestimmten Kriterien vermieten. Die Küche und Kühlschrank darfst du mitnehmen, wenn du sie vom Vormieter gekauft hast
Hallo John, also als allerallererstes brauchst du das Gesagte SCHRIFTKICH !!!!!! Also : ran ans Schreiben...Nachmieter SCHRIFTLICH mit Einwurf-Einschreiben anbieten, um umgehende Antwort bitten ( gar nicht auf das Telefonat eingehen)... ..dann bitte erst mal schauen , was SCHRIFTLICH als Antwort kommt. Denn so manches Mal kann das sehr vom Gesagten abweichen !!!!!! Grundsätzlich aber gilt, dass kein Vermieter angebotene Nachmieter akzeptieren MUSS... doch mit einer schriftlichen Antwort kannst du evtl. dann dagegen etwas machen. So aber ...wie der Fall jetzt im Mom liegt...geht gar nichts !!!
Du kannst in diesem Fall auch mit einer schriftlichen Antwort nichts dagegen machen. Wenn die Genossenschaft jetzt beschlossen hat, möglichst viele leere Wohnung für die Umzugsaktion zu "sammeln", dann akzeptieren die logischerweise keinen einzigen Nachmieter mehr.
Was könnt Ihr mir raten, um rechtzeitig aus dem Mietverhältnis rauszukommen, verschiedene Nachmieter vorzuschlagen und weiterhin meine Ablöse wieder zurück zu erhalten?
Sorry, aber egal was wir Dir vorschlagen, das wird Dir nichts nützen.
Die Wohnungsgesellschaft hat Dir klar und deutlich vermittelt wie sie haben will.
Du kannst nur versuchen die Sachen via Internet oder per Zeitungsabzeige.
Wenn Du viel Glück hast, übernimmt die Mietpartei, die zwangweise wegen dem Abriss unziehen muss, die Sachen.