Muss ich Miete zahlen, wenn ein Nachmieter einzieht?
Wie es aussieht, ziehe ich demnächst um. Meine Wohnung ist gekündigt, aber da gibt es die vermaledeite Drei-Monats-Frist. Ich gehe davon aus, dass anderthalb Monate vor Vertragsende die Wohnung anderweitig vermietet ist. Ich möchte wissen: Habe ich einen Anspruch darauf, die Miete für anderthalb Monate dann nicht zu bezahlen? Woher nimmt der Vermieter das Recht, die Mietsache weiterzuvermieten, während ich noch einen gültigen Vertrag habe? Hat da mal jemand Erfahrungen mit großen Gaunereien der Vermieter durchgemacht?
9 Antworten
Solange du Miete Zahlst darf der Vermieter die Wohnung nicht weiter vermieten, sobald der Neue Mieter drin ist würde ich die Mietzahlungen sofort einstellen. Mein Rat anderen Schließzylinder auf die Haustür und die Schlüssel erst aushändigen wenn du keine Miete mehr zahlen Muss, dann mus der Vermieter entweder dir drei Monate Warten oder er entlässt dich aus dem Mietvertrag ab dem Tag wo der neue Mieter einzieht.
Warum neues Schloss, lass dem Vermieter freie Hand und halte die Wohnung unter Beobachtung. Sobald ein neuer Mieter drin ist, Mietzahlung einstellen und bereits zuviel gezahlte zurückfordern.
brauchst den vermieter wärend der kündigungfrist nicht in deine wohnung zu lassen. dich zu einem früheren auszug zu zwingen in dem es einen nachmieter gibt geht auch nicht. wenn ein nachmieter einziehen will erlischt auch sofort, mit deinem einverständnis, der mietvertrag.
solange die monatsfrist nicht abgelaufen ist besteht nach wie vor ein mietvertragsverhältnis und der vermieter hat nicht das recht, die wohnung in der zeit weiterzuvermieten, da sie dir noch als rechtlichem mieter gehört.
Die Miete ist grundsätzlich bis zum Ende der Kündigungsfrist zu entrichten. Wenn ein vom VM akzeptierter Nachmieter gefunden wurde und dieser früher einziehen möchte, gibt es 2 Möglichkeiten. Der VM datiert den neuen Vertrag auf den Monat des Einzugs und damit endet für Sie die Mietzahlung. Oder, Sie einigen sich mit dem Nachmieter, über einen früheren Einzug und er entrichet, je nach Vereinbarung einen Teil der Miete an Sie. Doppelt Miete kassieren geht nicht. Sie sind auch bis zum Ende der Kündigungsfrist im Besitz der Wohnung und können den Schlüssel zum Ende der Kündigungsfrist (Endabnahme) an den VM zurückgeben. MfG
Sobald die Wohnung neu vermietet und bewohnt ist, brauchst du nicht mehr zu zahlen. Sonst bekäme der Vermieter für den Zeitraum ja doppelt Geld. Anders ist es natürlich wenn die Zeit des Leerstands für die Renovierung benötigt wird. Du musst zahlen, kannst dich aber im nächsten Monat vergewissern, dass die Wohnung noch nicht bewohnt ist,Wenn doch kannst du die anteilige Miete zurück fordern.