Wohnungskündigung formulieren (nicht fristgerecht)

10 Antworten

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auf jeden Fall noch heute die Kündigung an den Vermieter raus mit der Kündigung zum 31.5.

Wenn der Vermieter die Kündigung erst nach dem 3.3. erhält müsst ihr eventuell bis 30.6. bezahlen.

Ich würde einfach die Umstände schildern und ihn bitten, schon jetzt einen Nachmieter zu suchen - bzw. das würdet ihr auch machen - damit das Mietverhältnis schon früher beendet werden kann.

Und wenn ihr Glück habt und ein Nachmieter gefunden wurde, dann macht in jedem Fall einen schriftlichen Aufhebungsvertrag mit eurem Vermieter.

PS - der Vermieter muss sich nicht auf Nachmieter einlassen! Das wäre ein Entgegenkommen von ihm!

nalaa17 
Beitragsersteller
 02.03.2011, 17:04

Danke! Die Vermieterin hat übrigens zugestimmt, vorzeitig einen Nachmieter zu suchen.

Raimund1  02.03.2011, 17:19
@nalaa17

Gratuliere - und danke für den Stern!

Formulierung:

Ich/Wir kündig/ne die Wohnung fristgerecht zum 31.05.11. Da wir berufsbedingt aber zum 01.05.11 eine neue Stelle antreten, bitten wir Sie jedoch einer Beendigung des Mietverhätnisses bereits zum 30.04.11. zuzustimmen.

Für ein Entgegenkommen wären wir Ihnen sehr dankbar. Falls es Ihnen recht ist, würden wir ebenfalls versuchen, einen Nachmieter zu diesem Termin zu finden.

Für ihr Entgegenkommen danken wir im voraus bestens.

Die Sche mit dem Nachmieter ist ein Märchen,das sich hatnäckig hält.Sprich mit Deinen Vermieter,ob er mit 2 Monaten Kündigung einverstanden ist,Erzwingen kannst Du es nicht.

Hi,

Nicht auszurotten ist das Märchen, wonach es vollkommen ausreicht, drei Nachmieter zu stellen und der Mieter kommt aus dem Mietvertrag heraus, es sei denn, die Nachmieterstellung ist bereits ausdrücklich im Vertrag festgelegt worden. Eine Ausnahme sind nur ausreichende Härtefälle, die Gerichte als außerordentlichen Grund für eine Nachmieterstellung durch den Mieters akzeptieren. Beispiele: beruflich bedingter Ortswechsel Geburt eines Kindes Heirat schwerer Kankheit bei unberechtigter Verweigerung der Untervermietung ...

wenn du mehr wissen willst siehe Link

http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Nachmieter.htm

nalaa17 
Beitragsersteller
 28.02.2011, 16:48

Meine Vermieterin ist gleoichzeitig unsere Nachbarin und sehr entgegen kommend. Ich denke nicht, dass Sie das nicht akzeptieren wird.

Pifendeckel  28.02.2011, 16:49
@nalaa17

Ist aber Gesetz.Im Mietrecht

nalaa17 
Beitragsersteller
 28.02.2011, 16:51
@Pifendeckel

Ja das ist mir klar, daher stelle ich ja auch die Frage.

Pifendeckel  28.02.2011, 17:09
@nalaa17

Sorry, hab deinen Satz nicht richtig gelesen .Den ersten.Wenn sie doch so entgegenkommend ist dann würde ich mit ihr mal die Lage besprechen.Ich denke sie wird es verstehen und ihr könntet euch entgegen kommen.Wenn es keine akzeptablen Nachmieter für sie gibt denn müßtest du doppel Miete zahlen.

Wenn Dein Kündigungsschreiben bis zum 03.03.2011 den Vermieter erreicht, dann wird diese zum 31.05.2011 wirksam.

Du kannst dem Vermieter natürlich die Nachmietersuche anbieten, aber akzeptieren muß er davon keinen einzigen.

Auch steht dem Vermieter eine Überlegungsfrist, welchen Nachmieter er akzeptiert, von 3 Mon. zu.

Vielleicht ist er auch mit einer Auflösung des Mietverhältnisses zum 30.4.2011 einverstanden. Einfach mal mit ihm reden!

Aber gesetzlich hast Du keinen Anspruch darauf!