Nachmieter nach fester Zusage durch Vermieter kurzerhand abgesagt. Nun doppelt Miete?
Hoffentlich kann uns jemand helfen u hatte schon einen ähnlichen Fall oder kennt sich aus. Wir haben unsere Wohnung zum 31.12.2014 gekündigt. Da wir schnell eine neue Wohnung gefunden haben, suchten wir einen Nachmieter, welcher auch schnell zugesagt hat. Diese Zusage an uns erfolgte telefonisch durch eine Mitarbeiterin der Wohnungsgenossenschaft. Der Nachmieter saß da gerade auch neben ihr u gab wie gesagt seine Zusage. Mein Freund fragte noch, ob das sicher ist! Darauf antwortete sie in etwa, ja er hat eine Unterschrift geleistet. Später stellte sich heraus, er hat nur das Angebot unterschrieben. Wir wurden nicht darauf hingwiesen, dass er den Vertrag erst unterschreiben wird, wenn er aus dem Urlaub wiederkommt. So haben wir natürlich den Vertrag für die Neue Wohnung unterschrieben. Hätten wir den Sachverhalt genau gekannt, wären wir den neuen Vertrag niemals eingegangen. Welche Rechte haben wir jetzt? Doppelt Miete ist für uns nicht machbar! Schon mal lieben Dank für Eure Antworten! :-)
4 Antworten
Nachmieter nach fester Zusage durch Vermieter kurzerhand abgesagt.
Ein Vertrag kommt in der Regel erst durch Unterschrift beider Parteien zustande.
Ausnahmen:
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Man ist sich im Wesentlichen über die Veretragsbedingungen einig und man hat bekundet das das man sich einig ist. ( sollte man aber beweisen können)
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Ein mündlicher Mietvertrag gilt auch, beweisbar durech erhalt der Wohnungsschlüssel und der Mietzahlungen.
.Diese Zusage an uns erfolgte telefonisch durch eine Mitarbeiterin der Wohnungsgenossenschaft.
Ist als Beweis nicht zulässig, selbst wenn Du Zeugen hast.
Mein Freund fragte noch, ob das sicher ist! Darauf antwortete sie in etwa, ja er hat eine Unterschrift geleistet.
Eine Unterschrift würde nicht reiuchen, nur die Unterschrift von Mieter und Vermieter unter einem Mietvertrag.
Später stellte sich heraus, er hat nur das Angebot unterschrieben. Wir wurden nicht darauf hingwiesen, dass er den Vertrag erst unterschreiben wird, wenn er aus dem Urlaub wiederkommt.
Man muss Euch auch nicht darauf hinweisen.
So haben wir natürlich den Vertrag für die Neue Wohnung unterschrieben. Hätten wir den Sachverhalt genau gekannt, wären wir den neuen Vertrag niemals eingegangen.
Da hättet Ihr Euch das schriftlich geben lassen müssen.
Welche Rechte haben wir jetzt?
Ihr habt das recht die Wohnung bis zum Ende der Kündigungsfrist zu besitzen und die Pflicht bis dahin die Miete zu zahlen.
Doppelt Miete ist für uns nicht machbar!
Wenn Ihr keinen Nachmieter findet bleibt Euch nichts anderes übrig.
Wenn der vorgeschlagene Nachmieter keinen Mietvertrag unterschrieben hat, seid ihr weiterhin in der Zahlungspflicht.
Ihr habt zum 31.12.14 gekündigt und seid bis dahin Mieter der "alten" Wohnung. Versucht am besten weiter einen Nachmieter zu finden, dass ihr aus der Zahlungspflicht rauskommt.
Doppelt Miete ist für uns nicht machbar!
Schildert der Wohnungsgenossenschaft eure Lage und das Mißverständis wegen des Nachmieters. Vielleicht könnte ihr ja eine Ratenzahlung vereinbaren.
Könnt ihr euch von irgendwem Geld leihen - oder gibt es bei eurem Job Weihnachtgeld, das dann für die 2 Monatmieten verwendet werden kann?
Wenn Ihr die Vertraglich geregelte Kündigungsfrist eingehalten habt (in der Regel 3 Monate) habt Ihr auch nichts zu befürchten. Einen Nachmieter muss der Vermieter ohnehin nicht akzeptieren.Kann er aber. Ihr seid auf jeden Fall dazu verpflichtet Eure Vertraglichen Vereinbarungen zu erfüllen. Ist nun mal so im deutschen Rechtsystem.
Der Nachmieter hat ein Mietvertragsangebot durch Unterschrift angenommen. Eure einizige Chance ist diese Angebotsannahme durch einen kundigen RA prüfen zu lassen und eventuell Schadensersatz zu verlangen. Sehr schwierig, wenn die Genossenschaft nun "mauert" und den Vorgang nicht preisgibt.