Schriftliche Wohnungszusage bindend?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gekündigt ist gekündigt - ein Widerruf oder eine Rücknahme ist nicht möglich - es müsste ein neuer Vertrag geschlossen werden.

Die Zusage des Vermieters ist bindend; der Mietvertrag ist zustande gekommen - Mietverträge müssen nicht schriftlich gemacht werden; der Papier-Mietvertrag hat daher nur eine deklaratorische (rechtsbezeugende) Bedeutung.

Er müsste also das Mietverhältnis mit Dir schon kündigen - was aber ohne wichtigem Grund nicht möglich ist - ein erneuter Vertrag mit dem bisherigen Mieter wäre kein anzuerkennender Grund.

Eigentlich ist alles in trockenen Tüchern.

Kündigung des Vormieters liegt vor. Die Zusage durch die Wohnungsgenossenschaft und die Einigung mit dem Vormieter ebenfalls.

Das entscheidende aber ist: Der Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben. Die Frage ist jetzt, wie die WG damit umgeht. Verlängert sie den Vertrag mit dem bisherigen Bewohner und erteilt Dir eine Absage oder sagt sie dem Vormieter ab.

Wenn Sie Dir absagt und das noch zurecht wäre, kommt auch auf den Inhalt der schriftlichen Zusage an, die Du hast.

Eventuell gehst Du leer aus, eventuell hast Du Anspruch auf Schadensersatz und eventuell wird sie Dir tatsächlich die Wohnung geben.

Im Falle des negativen Bescheids für Dich solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt einschalten.

lolavorte 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 08:58

Der Vormieter hatte mich gestern erst kontaktiert und meinte, dass er mit der WG telefoniert hat, die meinten aber sie haben mir eine Zusage gegeben und er müsse es mit mir abklären...Ich möchte natürlich nicht zurück treten, da ich die Wohnung möchte, habe nur Angst dass er trotzdem irgendwelche Chancen jetzt noch hat

bwhoch2  26.11.2021, 09:11
@lolavorte

Es kommt jetzt vermutlich nur auf Dich an. Wenn Du sagst, Du willst die Wohnung auf alle Fälle haben, hast jetzt schon angefangen, Deinen Umzug vorzubereiten und die bisherige Wohnung musst Du noch rechtzeitig kündigen usw., dann wird man wohl nicht zurück treten.

lolavorte 
Beitragsersteller
 26.11.2021, 09:34
@bwhoch2

dankesehr! :)