Mündliche Zusage für WG Zimmer reicht aus?
Hallo,
ich war auf der Suche nach einem WG Zimmer und hatte einer WG auch eine mündliche Zusage gegeben, jedoch kein Vertrag unterschrieben. Es ist nun etwas anderes dazwischen gekommen. Da ich keinen Vertrag o.ä. unterzeichnet habe, bin ich daran auch nicht gebunden oder?
5 Antworten
Hier ist nur dann ein wirksamer mündlicher Mietvertrag zustande gekommen, wenn das Mitglied der WG der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter der Wohnung war oder wenn alle weiteren Mitglieder der Mieterpartei in Personenmehrheit den Ansprechpartner als Vermieter bevollmächtigt hatten.
Wenn beide Vertragsparter zugesagt haben, ist das ein Vertrag. Der muß nicht schriftlich sein.
Verträge unterliegen nicht der Schriftform!
Das heißt, auch mündlich geschlossene Verträge sind rechtskräftig.
Du hättest dich ja auch darauf verlassen, dass man sich an Zusagen hält.
Warum hast du nicht längst den Vermieter (WG) darüber informiert, dass du das Zimmer nicht mehr mieten willst?
Ist das so?
Wie würdest du den folgende Wohnverhältnisse bezeichnen?
2 Freundinnen von mir haben vor einigen Jahren gemeinsam eine renovierte 4-Zimmer-Altbauwohnung in Köln (Innenstadt) angemietet.
Sie sind beide Hauptmieter. Ein Partnerschaftsverhältnis besteht nicht. Hier spielen alleine wirtschaftliche Interessen eine Rolle.
Jede bewohnt ein Zimmer. Wohnzimmer, Küche und Bad werden geteilt.
Ein viertes Zimmer wird regelmäßig zur Untermiete an Studenten vermietet. Das Einverständnis des Eigentümers liegt selbstverständlich vor.
Für mich handelt es sich hier bereits um eine Wohngemeinschaft.
Und da der Untermietvertrag zwischen den Hauptmietern und dem Untermieter geschlossen wird, ist diese Wohngemeinschaft auch Vermieter des Untermieters.
Das dies offensichtlich nicht der Fall ist, würde ich dich bitten, mir zu erklären, was an dieser Annahme nicht korrekt ist.
Bisher haben sich die Hauptmieterinnen nämlich auch Vermieter im Vertrag genannt.
Welche Formulierung würdest du vorschlagen?
Die WOHNGEMEINSCHAFT ist eine freiwillige soziale Gruppierung betrachtet in der Auseinandersetzung mit mietrechtlichen unterschiedlichen Vertragsgesstaltungen. Du bezeichnest hier eine Wohngemeinschaft, die aber nur als Mieterpartei in Personenmehrheit mietrechtlich bezeichnet werden kann. Diese Partei tritt auch gemeinschaftlich als Vermieterpartei auf, wenn sie einzelne Zimmer in ihrer Mietwohnung an Dritte untervermietet. Weitergefasst kann diese Mieter/Vermieterpartei auch als GbR gelten. Im Mietvertrag wird also nicht "Wohngemeinschaft" stehen
Du bist nicht gebunden. Sei einfach ehrlich und sag, dass was dazwischen gekommen ist, dann sollte es kein Drama geben.
Du bist nicht gebunden.
Das ist leider ein Irrtum. Verträge unterliegen nicht der Schriftform.
Auch dieser Kommentar ist ein Irrtum. Der Interessent spricht mit einem Vertreter einer Wohngemeinschaft über einen Zuzug in diese WG und beide hinterfragen nicht wer denn nun der Vermieter als Vertragspartner sein soll. Ein vollmachtloser Vertreter kann nicht Vermieter sein, eine WG kann ebenfalls nicht Vermieter sein.
Moin,
rein rechtlich ist ein Vertrag entstanden. Dafür benötigt es keiner Schriftform. Beliebtes Beispiel ist beim Bäcker, wo auch nur eine mündliche Absprache stattfindet und dennoch ein Kaufvertrag zu Stande kommt.
allerdings werden die WG Bewohner dies wohl kaum mit allen Mitteln durchsetzen wollen. Also melde dich schnell und erkläre denen, dass es nicht klappt. IdR gibt es ja mehrere Bewerber auf einen Weg Platz.
Eine WG (Wohngemeinschaft) kann niemals Vermieter sein !