Ist es verboten den Preis der Mietwohnung den Nachmietern zu nennen wenn man einen sucht?
Wie oben schon beschrieben. Ich habe mit der Hausverwaltung vereinbart das ich Nachmieter suchen kann, das zieht sich jetzt so in die Länge das ich schon doppelte Miete zahlen muss obwohl ich reichlich Nachmieter besorgt habe, teilweise mit besseren Einkommen als ich. Jetzt aber soll meine alte Wohnung Kalt 120 € mehr kosten, mir hat das Niemand gesagt ich habe bei der Suche den alten Preis von mir angegeben. Jetzt meint die Hausverwaltung es sei verboten die Daten weiterzugeben ?!?! Wie soll ich einen Nachmieter suchen ohne zusagen wie viel die Wohnung kostet? Das kann doch nicht stimmen und ich habe das auch noch nie gehört! Oder ist das tatsächlich so? Steht bei mir aber auch nirgends im Vertrag.
8 Antworten
Wenn die Hausverwaltung sich so anstellt, dann wird es wohl daraus hinaus laufen, dass Du bis zum Ende der Kündigungsfrist die Miete zahlen musst.
Dafür würde ich an Deiner Stelle die Übergabe auch erst am letzten Tag machen und solange auch die Schlüssel nicht abgeben und auch niemanden die Wohnung renovieren lassen.
Will die HV bzw. der Vermieter renovieren, dann soll man dir Miete erlassen.
MfG
Ich habe mit der Hausverwaltung vereinbart das ich Nachmieter suchen kann
Warum denn das? Gibt es einen Kündigungsverzicht, den du damit umgehen willst? Ansonsten ist das nicht dein Problem, und der Vermieter kann jeden deiner vorgeschlagenen Nachmieter ohne jede Begründung ablehnen.
Hast du denn eigentlich schriftlich gekündigt oder gibt es nur diese Vereinbarung zur Nachmietersuche?
Jetzt aber soll meine alte Wohnung Kalt 120 € mehr kosten, mir hat das Niemand gesagt
Das muss dir auch niemand sagen. Vertragliche Regelungen zwischen dem Vermiete und einem Nachmieter sind nicht deine Angelegenheit.
Jetzt meint die Hausverwaltung es sei verboten die Daten weiterzugeben
Und wie begründen sie das? Da wäre ich mal gespannt...
Das Geld kannst du dir sparen.
In einem anderen Text schreibst Du, dass die Wohnung sehr renovierungsbedürftig ist. Möglicherweise hat genau das die HV bzw. der Eigentümer vor und wird dann natürlich entsprechend mehr Miete verlangen.
Wenn in Deinem Vertrag keine Geheimhaltungsklausel enthalten ist, kann Dir der Vermieter nicht verbieten, die Miete zu nennen, die Du bezahlst. Wenn der Vermieter das aber nicht will, ist es kontraproduktiv für Dich und erschwert die Nachmietersuche zusätzlich.
Die Wohnung war schon renovierungsbedürftig, als ich eingezogen bin, da ich damals aber auf die Wohnung angewiesen war hab ich sie als Notlösung genommen. Ich werde in meinem Mietvertrag nochmal nachsehen, aber soweit ich es weiß war diese nicht vorhanden.
Ach, wo, so ein Unfug!
Wie Du selbst sagst: Es ist unmöglich, einen Nachmieter zu finden, wenn man ihm die Höhe der Miete nicht mitteilen soll - frag mal Deinen Vermieter, ob er einem Geheimbund angehört, sowas ist ja hochgradig albern - nee, im Ernst, er soll Dir sagen, was die Wohnung nun mittlerweile genau kostet, damit Du es korrekt weitergeben kannst.
nein, das ist nicht verboten, aber du bekommst keinen mehr, wenn du den preis falsch angibst
es ist völlig shiceegal, was du gezahlt hattest, wenn sie jetzt 120 mehr haben wollen, kostet sie das und du solltest das auch sagen
du kannst ihnen auch sagen, dass du 120 weniger gezahlt hattest, aber das ist für dich kontraproduktiv
Weil die Kündigungsfrist 3 Monate beträgt und ich nicht 3 Monate lang doppelte Miete zahlen will.
Ich habe zusätzlich schriftlich gekündigt.
Mir ist es auch egal ob sie nun mehr kostet, aber ich denke nicht dass sich dann noch jemand für die Wohnung interessiert, weil sie in einem nicht so guten Zustand ist.
Begründet haben sie das gar nicht, ich wollte ärger aus dem weg gehen und habe es so hingenommen.. überlege jetzt mal bei einem Anwalt nachzufragen ob da was zu machen ist.