mündliche Zusage eine Wohnung zu mieten?
Meine Tochter hat mündlich eine Wohnung zugesagt die sie ab 01.10.2017 mieten wollte. Da sie aus finanziellen Gründen die vorher nicht absehbar waren diese Wohnung nun nicht mieten kann, möchte die Vermieterin eine schriftliche Kündigung des mündlichen Vertrages und die Mietzahlung bis sie einen Ersatzmieter gefunden hat.
Muss der Vertrag schriftlich gekündigt werden bei mündlicher Zusage? Muss die Miete wirklich bis ein Nachmieter gefunden wird gezahlt werden ?
9 Antworten
Auch ein muendlicher Mietvertrag kann nur schriftlich gekuendigt werden. Aktuell kann sie den Mietvertrag zum 31.12. kuendigen und muss bis dahin auch Miete und - sofern vereinbart - die Nebenkosten zahlen. Wenn eine Kaution vereinbart wurde, ist auch die zu zahlen.
Wenn sie der Vermieterin erlaubt, die Wohnung auch schon zu einem frueheren Zeitpunkt neu zu vermieten und diese dann die Wohnung auch tatsaechlich vor dem 31.12. anderweitig vermietet, braucht sie natuerlich nur bis zum Zeitpunkt der Neuvermietung zu zahlen (also bis zum Vertragsbeginn des neue Mietvertrages).
Auch eine mündliche Zusage ist bindend.
Mal umgekehrt: was würdet Ihr wohl sagen,w enn Ihr Euch auf die Zusagen verlasst udn der VM dann sagt: och, klappt doch nicht?
Das wäre natürlich etwas gaaanz anderes?
Nein, ist es nicht.
Ist es definitiv nachweisbar, dass deine Tochter einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hat? Was genau wurde mit der Vermieterin besprochen? Wurde nachweislich abgemacht, in naher Zukunft einen schriftichen Mietvertrag abzuschließen?
Muss der Vertrag schriftlich gekündigt werden bei mündlicher Zusage?
ja, denn auch ein mündlicher Vertrag ist ein Vertrag, der den gesetzlichen Regelungen unterliegt.
Muss die Miete wirklich bis ein Nachmieter gefunden wird gezahlt werden ?
nein, nur bis zum Ende der Kündigungsfrist. Aktuell 31.12.2017. Es sei denn, Deine Tochter und die Vermieterin einigen sich anders.,
Die Frage ist, ob tatsächlich ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen ist. Hat die Tochter die Wohnung besichtigt? Wurden alle Details des evtl. Mietvertrages besprochen und war man sich über diese und die Miethöhe einig und haben beide Seiten gesagt, die Wohnung nehme ich bzw. bekommst du? War man sich einig, dass ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen werden soll?
Habt ihr bzw. eure Tochter zuvor die Wohnung besichtigt im Beisein der Vermieterin?
Möglicherweise kommt in diesem Fall das Fernabsatzgesetz zur Wirkung. Wenn ja, darf der Mieter vom Mietvertrag ausnahmsweise zurücktreten.
Also: Wie ist das gelaufen mit der ersten Kontaktaufnahme und vor Ort? Wie ich lese, wurde das Wichtigste per E-Mail ausgehandelt und nicht vor Ort.
Der Mietvertrag sollte am 04.10.2017 unterschrieben werden. Dies wurde per Email ausgehandelt. An diesem Tag sollte die Kaution von 1000 Euro fließen und die 1. Miete gezahlt werden. Erst danach wird der Schlüssel ausgehändigt. Das ist auch alles korrekt. Ich kann die Vermieterin auch verstehen das sie mehr als enttäuscht ist. Wir sind auch bereit ihr die Miete zu zahlen bis sie jemand gefunden hat. Jedoch scheint die ganze Sache etwas schwammig zu sein. Ich habe mich durch so viele Foren gewühlt entweder es heisst: Wir müssen auf jeden Fall schriftlich kündigen in anderen Foren heisst es auf keinen Fall, da wir dann den eingegangenen mündlichen Vertrag bestätigen.