Wohnung Zusage : verbindlich?

2 Antworten

Meiner Meinung nach ist das eine verbindliche Zusage zur Wohnung.

Und noch etwas, was du vielleicht nicht weißt. Eine einmal abgegebene Kündigung kann man nicht einseitig zurück nehmen. Diese bleibt gültig. Das bedeutet, der Vermieter kann zur bisherigen Bewohnerin sagen, dass er mit der Rücknahme der Kündigung nicht einverstanden ist und es beim Vertragsende bleibt. Es ist also das eigene Problem der bisherigen Mieterin, wenn sie es sich vorher nicht richtig überlegt hat.

Steht doch schon im ersten Satz, dass die dich dran gebunden halten wenn du innerhalb 1 Woche unterschreibst.

Die jetzige Mieterin hat demnach Pech

steefi  14.02.2018, 10:12

NEIN , eben nicht, denn der Vertrag wird erst wirksam wenn auch der VERMieter unterschrieben hat und das hat er Nicht.

SandyDM  14.02.2018, 10:37
@steefi

Ups du hast recht. Aber die alte Mieterin kann sich sich nicht einfach so umentscheiden. Da muss der Vermieter zustimmen

Sasha947 
Beitragsersteller
 14.02.2018, 10:02

Deutsch ist nicht meine Muttersprache und Deutsche Recht ist mir nicht familiär deshalb wollte ich sicherstellen dass ich nichts verpasst habe :) Weil es steht auch danach "Der Vertrag wird erst wirksam, wenn wir ihn gegengezeichnet haben" ?