Wohnung Zusage : verbindlich?

2 Antworten

Meiner Meinung nach ist das eine verbindliche Zusage zur Wohnung.

Und noch etwas, was du vielleicht nicht weißt. Eine einmal abgegebene Kündigung kann man nicht einseitig zurück nehmen. Diese bleibt gültig. Das bedeutet, der Vermieter kann zur bisherigen Bewohnerin sagen, dass er mit der Rücknahme der Kündigung nicht einverstanden ist und es beim Vertragsende bleibt. Es ist also das eigene Problem der bisherigen Mieterin, wenn sie es sich vorher nicht richtig überlegt hat.

Steht doch schon im ersten Satz, dass die dich dran gebunden halten wenn du innerhalb 1 Woche unterschreibst.

Die jetzige Mieterin hat demnach Pech