Nachmieter meldet sich nicht mehr, Vermieter dreht durch !?
Hi zusammen, hier meine Sachlage, wäre schön wenn jemand wüsste wo ich mich rechtlich befinde ?! Also zum 01.08. diesen Jahres habe ich eine neue Gewerbeimmobilie für meine Firma angemietet.Für Unsere alten Geschäftsräume suchte ich bereits im Juni 2017 einen Nachmieter.dieser hat im Juni 2017 einen Mietvertrag zum 01.08.2017 unterschrieben...Heute erhielt ich die Info meines aktuellen Vermieters, der Nachmieter meldet sich kurioser weise nicht mehr und hatte auch nicht wie vereinbart am 01.07. die mietkaution überwiesen...er sagt mir jetzt, sollte dieser sich nicht mehr melden bzw seinen Mietvertrag nicht antreten, soll ich ihm die drei Monatsmieten zahlen welche ihm durch den Verzicht der Kündigungsfrist meinerseits entstehen würden...meiner Meinung nach muss er sich an den neuen Mieter wenden und nicht an mich, schließlich gibt es ja zwischen denen beiden einen verbindlichen Vertrag welcher mein Mietverhältnis automatisch aufgelöst hätte... ?! Was ja auch bisher so gewünscht und akzeptiert wurde...Wäre für Infos echt dankbar hab die Suche heißlaufen lassen aber kein Fall war dort wie meiner...mfg Dom
4 Antworten
"soll ich ihm die drei Monatsmieten zahlen welche ihm durch den Verzicht der Kündigungsfrist meinerseits entstehen würden."
nur wenn das auch schriftlich so vereinbart wurde
Da liegst Du völlig richtig mit Deiner Einschätzung.
Ihr seid raus aus der Sache, wenn der Nachmieter einen Vertrag unterschrieben hat.
Der Vermieter muss sich dann an den Nachmieter halten.
Aber ich hoffe sie können Beweisen dass der Nachmieter einen Vertrag unterschrieben hat mit entsprechendem Datum.
Allerdings, wenn der Vermieter jetzt seine Forderungen schriftlich gestellt hat, dürfte das auch schon Beweis genug sein.
Bitte nur schriftlich verkehren, damit man dann ggf. Beweise hat; also nicht am Telefon usw.
Da wurde ein neuer Vertrag geschlossen, dieser ist gültig. Er muss sich mit seinem Mieter herumschlagen und fertig.
schließlich gibt es ja zwischen denen beiden einen verbindlichen Vertrag
welcher mein Mietverhältnis automatisch aufgelöst hätte... ?!
Das ist noch die Frage!?!
Haben Sie eine Besttäigung des Vermieters darüber, dass mit der Unterzeichnung des neuen Mietvertrages Ihr bestehendes Mietverhältnis tatsächlich erlischt?
Oder ist Ihr Vermieter vielleicht ein Cleverle, der sich unter Ausschluß jeden unwägbaren Automatismusses, alle Türen offenhält!?!