Außerordentliche Kündigung wegen Familienzuwachs?
Guten Abend zusammen.
Seit dem 1.8.17 beziehen wir (2 Personen) eine 41 qm kleine Wohnung. Der Mietvertrag wurde auf min. 24 Monate geschlossen. Da wir aber Ende Juni 18 ungeplanten Zuwachs erwarten, ist es unzumutbar mit 3 Personen in einer so kleinen Wohnung untergebracht zu sein. (Sogar Harz4 sieht ca. 75 qm für 3 Köpfe vor). Im Mietvertrag ist zwar ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung vorgesehen, jedoch ist da nichts konkret aufgelistet, wohingegen das Recht der Vermieters zur außerordentlichen Kündigung genaustens detailiert ist und sogar mehrere Punkte beinhaltet. Es kann doch nicht sein, dass man als Mieter so benachteiligt ist. Wir haben mit Einhaltung der 3 monatigen Frist gekündigt, aber unser Vermieter (Vonovia) stellt sich quer. Laut deren Aussage haben wir "Pech gehabt", wir hätten den Vertrag nicht unterschreiben sollen. Meine Frage wäre, ob man unsere Wohnsituation als unzumutbar ansehen kann und ob man notfalls mit Anwalt was erreichen würde? Und falls wir einen Nachmieter finden würden, ob wir dann auch sofort raus könnten? Hatte Jemand schon einmal so eine Situation?
Danke schon mal. LG
6 Antworten
Dann kündigt zum nächstmöglichen Termin , ein Säugling braucht zuerst ja nicht so viel Platz. Für eine früherE Kündigung braucht ihr die Kulanz des Vermieters, und die Vonobia als Nachfolger der Deutschen Annington ist genau dafür nicht so richtig bekannt.
Was Hartz IV vorsieht ist völlig belanglos - solange der Vermieter die Wohnung nicht als überbelegt ansieht (man rechnet für jede in der Wohnung lebende Person ungefähr acht bis zehn Quadratmeter Wohnfläche - das heißt ihr seid noch deutlich drüber) habt ihr Pech gehabt und müsst den Vertrag erfüllen. Der Vermieter muss auch nicht irgendeinen von Euch gestellten Nachmieter akzeptieren, wer dort wohnen darf entscheidet einzig und allein der Vermieter.
Ggflls. könnte man aber mit der Vonovia reden, ob ihr nicht eine größere Wohnung bei der Vonovia beziehen könnt und die kleinere dafür frei macht.
Im Mietvertrag ist zwar ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung vorgesehen, jedoch ist da nichts konkret aufgelistet, wohingegen das Recht der Vermieters zur außerordentlichen Kündigung genaustens detailiert ist und sogar mehrere Punkte beinhaltet
wenn ist das für beide Parteien, Vermieter sowohl auch Vermieter gelten würde, ist das legitim, fehlt der Passus - wäre das eine einseitige Benachteiligung des Mieters und führt zur Nichtigkeit. Betrifft aber nicht den Kündigungsverzicht.
auch in einer solchen Kleinen Wohnung kann man mit 3 Personen leben. Das ist halt privater Wohnraum den ihr gemietet habt.
es besteht ein 2-jähriges Kündigungsverzicht,
stell mal ein Foto davon ein - Namen kannst schwärzen - dann kann man genaueres dazu sagen.
Mit Vonovia lässt sich nur äußerst schwer verhandeln. Solange die Miete pünktlich kommt, ist denen alles egal.
Die Erfahrung mussten meine Schwägerin und ihr Mann auch machen.
Trotz Schimmel in der Wohnung und anwaltlicher Hilfe hatten sie monatelang Ärger, bis sie endlich eine neue Wohnung beziehen konnten.
Nur ein Grund, warum wir diese Gesellschaft bei der letzten Wohnungssuche gemieden haben...
Wenn du einfach abwartest, bis du laut dem Vertrag, den du ja vorher kanntest und unterschrieben hast, die Möglichkeit hast, zu kündigen, wirst du dir und deiner Familie sicher viel Stress und Ärger ersparen...
Wegen Familienzuwachs kannst Du nicht außerordentlich kündigen. Ich habe letztlich eine 2 ZKB Wohnung vermietet die 62qm hat und da wollte eine Familie mit 2 Kinder einziehen. Das habe ich zurecht abgelehnt. Wie Du siehst ist es Ansichtssache wie groß oder klein eine Wohnung ist. Das einzige was Du tun kannst ist mit dem vermieter reden, ob er sich darauf einläßt daß Du ihm Nachmieter bringst. Wenn nicht, dann mußt Du Dich an deine Verträge halten. ......eben Pech gehabt wie Du schon erfahren hast.
Wieso gegen seinen Willen? Du mußt nur Deinen Vertrag einhalten, denn Verträge sind dafür da da sie eingehalten werden. Ziehst in eine andere größere Wohnung und zahlst hat für die restliche Zeit halt zwei Mieten. Das geht auch freiwillig.
Frag nach ob Du die kleine Wohnung solange untervermieten darfst.
Danke für Deine Antwort.
Natürlich ist es Ansichtssache. Aber das eine ist, wenn man geplant mit 4 Köpfen in eine zu kleine Wohnung einzieht aus eigenem Willen und das andere, wenn ungeplant aus 2 Köpfen 3 werden und man gegen seinen Willen in einer zu kleinen Wohnung festgehalten wird.