Mieter meldet sich nicht beim Einwohnermeldeamt um (ab), was kann ich tun?

6 Antworten

Ihn mal anrufen und sagen dass hohe Bußgelder die Folge sein können

Mismid  07.03.2009, 19:38

hohe Bußgelder wegen "Nichtummeldens"? Das ist ja keine Straftat sondern höchstens eine Ordnungswidrigkeit und kostet nur ein paar Euro

Felix820  07.03.2009, 19:52
@Mismid

hab ich in einem offiziellen Text gelesen

CKlum 
Beitragsersteller
 07.03.2009, 18:57

ja das wäre schon wenn der auch mal ans telefon gehen würde ...

Felix820  07.03.2009, 19:19
@CKlum

achso

in welche stadt ist der denn gezogen weißt du das?

Ingeruhn  24.03.2009, 14:45
@CKlum

Der kauft sich lieber ein neues Handy, als das alte Handy in Betrieb zu haben und den Vermieter an der Strippe zu haben. Zudem sieht der ja die Nummer des Vermieters, da nimmt ein Mieter doch das Gespräch gar nicht entgegen.

Informiere die Meldebehoerde formlos darueber. Wenn Du hast, gib auch eine neue Adresse des Vormieters an.
Allerdings kann der Vormieter evt. Aerger bekommen. Ueberleg es Dir gut, ob Du ihm nicht erst ein Ultimatum setzen willst...
Bei der Muellabfuhr etc. wuerde ich mit entsprechenden Kopien Einspruch einlegen.

Ingeruhn  24.03.2009, 14:48

Sehr schön, und wohin schickst Du die Abrechnungen, die ein halbes Jahr nach dem Auszug des Mieters, dem Mieter vorzuliegen haben

das kann doch gar nicht sein! Die Versorger rechnen nicht nach Personen ab!!!!! Die rechnen alleine Nach Volumen, Masse oder Verbrauch ab. Alleine ein Vermieter könnte nach Personenanzahl abrechnen. Aber du hast ja einen Vertrag mit dem Vermieter und da zählt nur wer in deiner Wohnung wohnt und nicht ob der Vormieter noch gemeldet ist

Ingeruhn  24.03.2009, 14:52

Ist auch falsch. Die Stromversorger, stellen Strom und Gas ab, wenn der Vermieter nicht als Nachfolger die Zahlungen übernimmt. Wer beheizt nun bei der Kälte die Wohnung dass nichts einfriert. Wenn die Wohnung mit Gas oder Strom beheizt wird, dann muss der Vermieter sich bei dem Energieversorger anmelden und bezahlen. Ansonsten muss er befürchten, dass ihm Leitungen einfrieren wenn die Energieliefrung eingestellt wurde, und er nicht heizen kann

Sende besagten Versorgen die Kündigung des Mieters zu. Und wende Dich an das Einwohnermeldeamt mit Deinem Anliegen.
Viel Erfolg, Muli

er kann sich an und ummelden wann und wo er will,kannst du nicht beeinflussen!

Ingeruhn  24.03.2009, 14:46

Klar muss man sich ummelden, aber Mieter ist doch egal was man muss. Die melden sich nicht um, damit man diesen Herrschaften keine Abrechnung zuschicken kann.

Ingeruhn  24.03.2009, 14:43

Klar muss man sich ummelden, aber Mieter ist doch egal was man muss. Die melden sich nicht um, damit man diesen Herrschaften keine Abrechnung zuschicken kann.

CKlum 
Beitragsersteller
 07.03.2009, 19:01

hatte gedacht das man sich innerhalb eines zeitraums abmelden müsste ...

Felix820  07.03.2009, 19:02
@CKlum

ja die antwort ist unsinn

meistens muss man sich innerhalb einer woche ummelden

CKlum 
Beitragsersteller
 07.03.2009, 19:04
@Felix820

danke, war schon geschockt dafür einen doppelten DH !!!

Mismid  07.03.2009, 19:39
@Felix820

nein das ist nicht so. Und was man soll und was man tut sind zweierlei Dinge. Wenn man sich nach mehreren Wochen noch nicht umgemeldet hat ist das höchstens eine Ordnungswidrigkeit wie Parken, wenn die Parkzeit abgelaufen ist