Bitte um schnelle Antwort! Mietrecht: Schlüsselübergabe und noch Restarbeiten?
Anfang Mai haben mein Freund und ich den Mietvertrag zum 01.07. unterzeichnet. Im Anschluss sind wir erneut in das Mietobjekt gefahren. Uns fiel auf, dass noch jegliche Arbeiten wie beispielsweise Steckdosen, Müll aus dem Keller, Verkleidung des Wintergartens und Balkon nicht fertiggestellt waren. Unsere Vermieterin sicherte uns zu, dass bis zur Schlüsselübergabe alle Arbeiten abgeschlossen seien. Wir hielten diesen Montag als Schlüssel-übergabetermin mündlich fest.
Da von unserer Vermieterin bis zur KW 23 nichts gehört hatten, meldeten wir uns bei ihr. Sie war sehr aufgelöst und vertröstete ihr nichtmelden mit privaten Problemen. Im Laufe des Gespräches erzählte Sie uns beiläufig, dass der Wintergarten ein Wasserleck hätte und sie nun mit der Firma die diesen bauten, im Rechtsstreit stehen würden. Aufgrund der Tatsache, dass sie uns nicht einmal bei einem solch großen Problem, über die Lage informierte, schwand unser Vertrauen.
In dem Gespräch versicherte sie uns, dass alles andere soweit in Ordnung sei und alle Restarbeiten zu Ende seien und sie nur die Schlüssel der beschäftigten Firmen benötigte. Sie würde sich bei uns melden wegen einer Uhrzeit für den Montag zur Übergabe. Mein Freund machte ihr deutlich, dass wir für diesen Freitag unseren Umzug geplant hatten und Restarbeiten wir die Schlüssel bis zum Mittwoch spätestens bräuchten. Sie sicherte uns zu, dass alles nach Plan verlaufen würde und wir nicht immer so negativ denken sollten.
Sie meldete sich erneut nicht zu Terminvergabe. Am Tag der eigentlichen Schlüsselübergabe wich sich jeglichen Anrufen aus. Am Abend des angedechten Schlüsselübergabe Termins erreichte uns dann eine SMS mit der Nachricht:
Schlüsselübergabe Mittwoch um 20 Uhr. Sie bekommen einen Schlüssel, die Restarbeiten werden bis zum 01.07.2019 fertiggestellt.
Jetzt die Frage:
- Darf Sie uns nur einen Schlüssel geben und dann obwohl wir ab Freitag unsere privaten Sachen im Haus stehen haben, dort noch Handwerker beschäftigen? Vom Keller zum Haus besteht auch ein nicht abschließbarer direjter Zugang.
- Was machen wir wenn Sie uns heute Abend aufgrund der Tatsache dass wir damit nicht einverstanden sind erst die Schlüssel am 1.07. geben will? Wer übernimmt die Kosten?
- Wie gehe ich weiterhin mit dem Wintergarten um? Kleine Randnotiz - Sie stehen im Rechtsstreit mit der beauftragten Firma. Ihr eine Frist setzen und dann Miete mindern? Um wie viel Prozent darf ich das?
- Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?
Ich bin echt ratlos und ziemlich nervös, kann mir jemand helfen?
6 Antworten
Mängel, die Sie bei der Übernahme noch vorfinden, führen Sie genau im Übergabeprotokoll mit einem Hinweis darauf, bis wann diese Dinge und auf wessen Kosten spätestens behoben sind, auf.
Passt da später etwas nicht, können Sie bis zur Erfüllung der Verpflichtung des Vermieters die Miete angemessen kürzen oder ggfs. auch nach entsprechender Ankündigung selber die Ersatzvornahme zu Lasten des Vermieters vornehmen und die daraus resultierenden Kosten mit den künftigen Mietzahlungen verrechnen.
Wir hielten diesen Montag als Schlüssel-übergabetermin mündlich fest.
Klappt eben nicht immer alles so, wie man es sich wünscht. Aus der mündlichen Vereinbarung ergibt sich kein rechtlicher Nachteil für Euch.
Aufgrund der Tatsache, dass sie uns nicht einmal bei einem solch großen Problem, über die Lage informierte, schwand unser Vertrauen.
Das geht Euch doch erst ab dem 1.7. was an. Ihr hattet keinen Anspruch darauf, dass sie Euch über dieses Problem informiert. Ganz schön anmaßend!
Mein Freund machte ihr deutlich, dass wir für diesen Freitag unseren Umzug geplant hatten und Restarbeiten wir die Schlüssel bis zum Mittwoch spätestens bräuchten.
Auch anmaßend. Ihr habt gar keinen rechtlichen Anspruch vor dem 1.7.
Sie sicherte uns zu, dass alles nach Plan verlaufen würde und wir nicht immer so negativ denken sollten.
Genauso! Als meine neuen Mieter wärt Ihr jetzt schon ziemlich unten durch. Vergleichbare Erfahrungen musste ich leider auch schon machen.
Schlüsselübergabe Mittwoch um 20 Uhr. Sie bekommen einen Schlüssel, die Restarbeiten werden bis zum 01.07.2019 fertiggestellt.
Großartig! Was wollt Ihr mehr?
Darf Sie uns nur einen Schlüssel geben und dann obwohl wir ab Freitag unsere privaten Sachen im Haus stehen haben, dort noch Handwerker beschäftigen?
Das darf sie. Sie dürfte Euch auch jetzt noch einen Schlüssel verweigern.
Alternative, um Euer Zeug sicher aufzubewahren: Spediteur mit Lagermöglichkeit. (Etwas teuer...)
Tipp: Wenn Ihr auch nur einen Schlüssel bekommt, könnt Ihr den betreffenden Zylinder gegen einen billigen eigenen austauschen und somit Euer Zeug sichern. Wenn aber noch Handwerker rein wollen, müßt Ihr bereit sein, Ihnen zu öffnen. (Kosten: ca. 10 € / Spediteur ist teurer.)
Wie gehe ich weiterhin mit dem Wintergarten um?
Noch ist Sommer und für den Fall, dass bei einem Gewitter Wasser eindringen kann, wisst Ihr doch jetzt schon, dass Ihr Schaden vermeiden könnt. Ist der Wintergarten gar nicht nutzbar, was ich fast nicht glaube, könnt Ihr natürlich berechnen, wieviel % der Wohnfläche davon betroffen ist und entsprechend die Miete mindern. Vermutlich würde die Vermieterin im Rahmen des Rechtsstreits den Minderbetrag vom Handwerker ersetzt bekommen.
Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?
Selbstverständlich, aber die Kosten bleiben an Euch hängen. 3 Monate Miete sind auf jeden Fall fällig. Auch die Kaution. Evtl. Mietminderung wegen Wintergarten, aber das war es dann auch. Und nicht vergessen: Spätestens bis zum 3. Juli schriftlich eingehend bei der Vermieterin kündigen.
Achtung: Beim Einzug Übernahmeprotokoll, worin alles festgehalten wird, was bis zum Übergabetermin noch nicht i. O. ist.
Ich bin echt ratlos und ziemlich nervös, kann mir jemand helfen?
Angesichts der Situation, dass Ihr morgen aus der jetzigen Wohnung ausziehen müßt, verstehe ich nicht, worüber Du Dich im Moment aufregst. Das viel größere Problem ist doch jetzt, den Umzug gut über die Bühne zu bekommen, um die jetzige Wohnung pünktlich und vertragsgemäß zurück zu geben. Ein derart dicht getimter Umzug bringt immer das Problem mit sich, dass Wohnen in der neuen Wohnung nicht wirklich vom ersten Tag an beginnt.
Nerv Deine Vermieterin nicht so, sie hat vermutlich genug andere Probleme.
- Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?
Ja natürlich. Niemand ist gezwungen in einer angemieteten Wohnung auch zu wohnen. Nur die vereinbarte Miete wäre von Euch zu zahlen.
Wer übernimmt die Kosten?
IHR - der Vermieter muss keinen Schlüssel vor Mietbeginn rausgeben, das wäre eine reine Gefälligkeit und zudem könnte der Vermieter einen Mietausgleich fordern; auch wenn ihr paar Tage die Wohnung nutzen könnt.
da ihr über den "Schaden" bescheid wisst, könnt ihr keine Mietminderung fordern
das würde heissen, dass die Wohnung blind angemietet wurde - die wurde bestimmt im Vorfeld besichtigt;
davon gehe ich aus
Sei froh, dass du einen Schlüssel bekommst. Ein Anrecht auf die Schlüssel habt ihr erst ab Vertragsbeginn - also dem 01.07. Und wenn die Arbeiten bis dahin fertig gestellt sind, ist alles in Ordnung. Vorher gibts nix zu meckern.
Natürlich ist das Leck im Wintergarten mängelbar. Oder war es bei Vertragsunterzeichnung bekannt?