Mieter hat Geld unberechtigt vom Kautionssparbuch abgehoben. Strafrechtliche Sicht?
Hallo, kann mir jemand sagen wie folgender Sachverhalt Strafrechtlich bewertet werden könnte.
Mieter eines Gewerbeobjektes händigt mir ein Sparbuch mit 2 Monatsmieten Kaution zum Beginn der Mietzeit, welches auf den Namen des Mieters ausgestellt ist aus. Dies war im Juli 2005. Im Sparbuch wurde handschriftlich vom Mieter bestätigt, dass es sich bei diesem Sparbuch um die Mietkaution zum Vertrag xx/2005 handelt. Der Mieter hat den Mietvertrag zum 30.09.09 gekündigt. Heute, am 28.09.09 wollte ich als Vermieter einen gewissen Betrag von diesem Konto abheben, da der Mieter seinen Verpflichtungen nicht nachkam. Dabei stellte sich heraus, dass der Mieter bereits 2007 das Konto aufgelöst hat. Es ist davon auszugehen, dass der Mieter bei der Bank falsche Angaben gemacht hat, ansonsten hätte er wohl kaum das Geld ohne Vorlage des Sparbuches abheben und das Konto schließen können. Die Bank hüllt sich über den genauen Vorgang in schweigen. Meine Lehre hieraus für die Zukunft ist nur noch Sparbücher mit Sperrvermerk als Kaution anzunehmen. Würde mich freuen, wenn jemand mir Auskunft geben kann wie man am besten weiter vorgeht.
10 Antworten
Bei der Bank ganz hartnäckig nachfragen, wie das passieren konnte.
Urkundenfälschung. Betrug. Polizei!
Das Kautionskonto darf nur mit beider Zustimmung aufgelöst werden!
Er muss die Zustimmung gefälscht haben!
Wenn meine Kaution auf Ein Sparbuch angelegt werden sollte, habe ich dass immer selbst eröffnet und es wurde dann von der Sparkasse auch so vermerkt.
Das ist fraglich, ob es sich hier rechtlich um ein Kautionssparbuch handelt. Der handschriftliche Zusatz war der Sparkasse sicher nicht bekannt.
Du solltest den Mieter anzeigen. Verdacht auf Betrug!
Hallo, guten Abend! Wie ging es denn zu Ende? Haben gerade einen ähnlichen Fall...
Ich bin auch noch „dran“
vielleicht hat die Bank einen Fehler gemacht und das Geld trotz Kautionssperre ausbezahlt. In dem Fall kannst du dich auch an die Bank halten. Lass dir die Bestätigung zeigen mit der das Geld ausbezahlt wurde.
Wenn er natürlich ganz clever war,
hat er das Konto nicht als Mitkautionskonto angelegt,
aber dann hast Du Ihn trotzdem,
da er geschrieben hat,
das er eins angelegt hat!