Kann ich nach der Wohnungsabgabe das Protokoll verlangen?
Habe meine Mietwohnung dem Vermieter übergeben. Kann ich anschließend das Übergabeprotokoll verlangen?
9 Antworten
Nein. Der VM ist nicht verpflichtbar, ein Abnahmeprotokoll zu erstellen geschweige denn zu unterschreiben.
Da fertigt man sein eigenes an, dokumentiert Zustand jedes einzelnen Zimmers, Zählerstände und Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel auch anhand zahlreicher Fotos und der Unterschrift eines Zeugen, um sich vor unberechtigten Forderungen, gar Kautionseinbehalt abzusichern.
Selbstverständlich, ansonsten besteht die Gefahr der nachträglichen Manipulation.
Du brauchst/ solltest das ÜP übrigens nicht zu unterschreiben: Vorsicht Falle!!
Top Antwort!
Das mußt du sogar verlangen. Sonst kann der Vermieter nachträglich reinschreiben was er will.
Es ist üblich ein Protokoll auf Herausgabe der Mietwohnung an den Vermieter in 2-facher Ausfertigung durch den Mieter zu fertigen. Nach Unterschriften der Parteien erhält jede Partei ein Protokoll am Übergabeort. Die Unterschrift von Zeugen wäre wünschenswert. Die Anfertigungen von Beweisfotografien ist empfehlenswert.
Aber - Das Erstellen eines Protokolls ist nicht in den Mietgesetzen gefordert und somit auch nicht unbedingt erforderlich! Die Beweisführung über die ordnungsgemäße Herausgabe der Mietsache an den Vermieter obliegt dem Mieter.
In deinem Fall hat wohl der Vermieter ein Protokoll über Schäden und Mängel bei der Rücknahme der Mietsache erstellt. Du kannst von ihm eine Kopie verlangen, die muss er dir aber nicht geben. Sobald du und der Vermieter oder dessen Beauftragter das Protokoll unterschrieben haben, ist defacto eine Vereinbarung zustande gekommen.
Uff, das solltest du dir direkt vor Ort und Stelle geben lassen, sonst auch gar nicht erst unterschreiben. Das ist extrem wichtig!