Küche in Mietwohnung nach Auszug?
Guten Abend zusammen,
ich bräuchte mal ein wenig rechtliche Beratung.
Und zwar habe ich letztes Jahr im März meine Wohnung gekündigt und bin nach dreimonatiger Kündigungsfrist aus meiner Wohnung in Köln, am 30.06.2019, ausgezogen. Während dieser Zeit habe ich meinem Vermieter ca. 25 Personen als potenzielle Nachmieter vorgeschlagen, die er alle abgelehnt hat. (nur um ihn einschätzen zu können)
Dementsprechend hatte ich am Ende meiner Mietzeit (Juni 2019) keinen Nachmieter, an den ich die Küche etc. übergeben / verkaufen konnte und bin mit dem Vermieter so verblieben, dass er nach einem Nachmieter sucht und falls dieser Interesse hat, ich die Küche an den Nachmieter verkaufen kann oder innerhalb kürzester Zeit ausbaue. Jetzt habe ich eben mit bemerkt, dass die Wohnung bereits wieder vermietet ist und habe mit dem Nachmieter gesprochen. Laut seiner Aussage hat der Vermieter ihm die Küche etc. kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Im Oktober habe ich vom Vermieter die Wohnungskaution zurückerhalten. Sonst hatten wir seitdem keinen Kontakt mehr. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, ich habe die Wohnungsschlüssel lediglich bei ihm in den Briefkasten geworfen. Somit gibt es auch kein Übergabeprotokoll. Die Absprache, dass der Vermieter einen Nachmieter sucht und mich vor Einzug informiert, damit ich alles hinsichtlich der Küche mit dem Nachmieter klären kann, haben wir ‚leider‘ nur telefonisch ‚festgehalten‘. Hierfür habe ich allerdings Zeugen, die das Telefonat mitbekommen haben. (Ich habe es nicht aufgezeichnet und den Vermieter auch nicht darauf hingewiesen, dass jemand ‚mithört‘).
Ich werde meinen ehemaligen Vermieter versuchen zu kontaktieren und hoffen, dass er kompromissbereit ist, aufgrund meiner Erfahrung mit ihm, sehe ich das allerdings als eher unwahrscheinlich an.
Wie sieht das rechtlich aus? Kann ich die Herausgabe der Küche etc. einfordern? Schließlich bin ich noch der Eigentümer. Und noch habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Lohnt es sich für diesen Fall noch eine abzuschließen oder ist es dafür eh zu spät?
Im Voraus schon mal vielen Dank für eure Hilfe
Gruß
7 Antworten
verdammt schwierig so ohne Abnahmeprotokoll und Übernahme, VM behauptet du hast die Küche drinn gelassen, damit ist das Eigentum auf ihn übergegangen.
in dem Falle baut man die Küche aus und nehme Diese mit.
das wird auf einen Rechtsstreit hinausgehen
Lohnt sich nicht...
da ich keine CHance habe?
wirst du verlieren, ohne irgendwelche schriftlichen Unterlagen hast keine Chance. Durch deine Handlungen hast das Eigentum aufgegeben.
keine Abnahme - kein Übergabeprotokoll - Schlüssel einfach in den Briefkasten werfen
meine Einschätzung, hab da einen Kommi zu geschrieben
Sofern Sie sich dvon einen Vorteil versprechen, dann schon; ansonsten schmeißen Sie gutes Geld schlechtem hinterher.
Das befürchte ich auch.
Ihre Einbauküche befindet sich in einer vermieteten Wohnung.
Es obliegt Ihnen, Ihr Eigentum da erfolgreich von dem neuen Mieter heraus zu fordern.
Du hast noch die Quittung, somit hast du den Beweis, dass sie dir gehört. Du konfrontierst den ehem. Vermieter mit der Kenntnis, dass die Whg nun ja vermietet sei und forderst ihn schriftl.auf, dir einen verbindlichen Termin zu geben, in dem du die Herausgabe deiner Küche bittest. Falls er nicht reagiert, bleibt nur der Anwalt. So eine Beratung kostet rund 200.--€ bei Erfolg der Klage solltest du dem Beklagten diese dann auch noch in Rechnung stellen. Dein Fehler war, die Küche dort zu lassen, aber da brauchen wir jetzt noch nicht näher drauf eingehen
Du hast noch die Quittung, somit hast du den Beweis, dass sie dir gehört.
Das ist aber lediglich die Quittung dafür, dass sie ihm mal gehört hat. Was, wenn der Vermieter behauptet, der Ex-Mieter hatte keine Verwendung mehr und deswegen hat er sie einfach zurück gelassen.
Tja, dafür hätte der VM keinen Beweis und seine Lüge/Behauptung würde vor Gericht verpuffen, da der rechtliche Eigentümer das Gegenteil behaupten wird!
Der wohl entscheidende Satz steht in einem anderem Kommentar von einem anderen Foristen und ich erkläre es mal so:
Mit dem Einwurf des Schlüssels in den Briefkasten des Vermieters und damit einer Wohnungsübergabe ohne eine gemeinsame Begehung, geschweige denn einem Übergabeprotokoll hat der ausgezogene Mieter seinen Besitz und ggf. darin noch verbliebenes Eigentum endgültig aufgegeben, denn diese Tat drückt eindeutig aus "hier hast Du die Wohnung zurück. Mit allem, was von mir noch drin ist, habe ich nichts mehr zu tun".
Der Vermieter musste in dem Moment davon ausgehen, dass jeglicher Anspruch auf die Einbauküche damit aufgegeben wurde. Es lag zu dem nichts Schriftliches vor und alles was zu dem Thema irgendwann mal mündlich besprochen wurde, ist Schall und Rauch und war in dem Moment wohl komplett hinfällig.
Wie ein Gericht entscheiden würde, kann hier niemand wirklich beurteilen, denn das hängt auch sehr von der Klageschrift, evtl. Schriftsätze der beiden Parteien vor einer Verhandlung und vom Verlauf der Verhandlung selbst ab. Hier zu behaupten, dass von irgend einer Seite was einfach verpuffen würde, ist reine Spekulation.
Vor Beginn einer Hauptverhandlung würde wohl eine Güteverhandlung angesetzt. Dabei wird versucht, eine Einigung zu erzielen, zu der vielleicht der Vermieter gerne bereit ist, wenn es um ein paar Hunderter geht, um damit das ganze Thema zu erledigen. Wenn aber die Güteverhandlung kein Ergebnis bringt, geht es in die Hauptverhandlung und dazu würde ich keine Prognose zum Ausgang wagen. Es stehen sich zwei starke Positionen gegenüber und welche die stärkere ist, kann nicht vorher gesagt werden.
Hast dir ja echt viel Arbeit mit deiner Antwort gemacht UND ich stimme dir voll zu.
Güteverhandlung kann, muss natürlich nicht. Meist ist auch eine sogenannte Güteverhandlung schon gleichzeitig die eigentliche Hauptverhandlung. Es wird nur sehr selten 2x zum gleichen Sachverhalt eine Verhandlung angesetzt, das ist mehr der Volksglaube. Ich hatte zahlreiche Verhandlungen, aber immer nur eine UND selten mit einem Vergleich abgeschlossen, da ich selber nur klage, wenn ich von vornherein eine starke Position habe.
Dass der glaube ich junge FS bis hin zum Schlüsseleinwurf (aus Unkenntnis und Unbedarftheit) einen Fehler nach dem anderen gemacht hat UND vor allem nichts schriftlich ist offensichtlich.
Ich möchte hier nur Mal den EINWURF machen, dass ein eventuell benötigter Richter den ERFAHRENEREN VM fragen würde, WARUM (so er denn der Auffassung ist, dass die Küche ihm unentgeltlich überlassen wurde) ER denn nichts schriftliches über den deal festgehalten habe, damit z.B. gerade diese Situation hier erst garnicht zu Stande käme. Soweit denkt man als VM schon (glaube bei dir wäre es stellvertretend für deine Schwiegermutter gewesen, wenn ich dich nicht mit jemand verwechsele).
Eine letzte Vermutung von mir. Der VM wird schlicht abgewartet und gehofft haben, dass der Ex-Mieter keinen Bedarf mehr an der Küche hat UND sich daher nicht mehr melden würde.
Sieht ja laut FS auch so aus, dass man sich in diesem "3"-EcksVerhältnis doch noch ohne "Theater" einigt. Und falls nicht sollte der FS gut überlegen, ob 1 Rechtsstreit die ALTE KÜCHE wert ist, zumal dann auch noch der Ausbau der vermutlich gar nicht benötigten Küche auf ihn zukommen könnte.
Ich würde nur klagen, wenn ich die Küche noch gebrauchen könnte. Einen Wert hat die Küche wohl kaum noch.
Danke für den Hinweis, das macht mir noch Hoffnung. Und ja, dass es nicht clever war die Küche drin zu lassen, merke ich jetzt auch ;-(
Ihr hattet mündliche Absprachen, okay dein VM leugnet das. Dennoch nach meiner festen ÜBERZEUGUNG, hat der VM KEIN RECHT, sich dein EIGENTUM einzuverleiben bzw. es nicht herauszugeben.
Egal wie weit du jetzt von deiner alten Wohnung entfernt wohnst, ich würde Mal z.B. am Samstagvormittag beim Nachmieter klingeln (hier besser unangemeldet, da die Chance so größer ist, dass der Nachmieter dich nicht schon vorher abwimmelt) und ihm ehrlich und freundlich deine Küchen-Story erzählen. Ich vermute Mal, mit der alten Küche kannst du in deiner neuen Wohnung sowieso nicht mehr viel anfangen UND auf Ausbau stehtst du dann bestimmt auch nicht.
Also mein Vorschlag, der Versuch, am VM vorbei mit dem Nachmieter einigen und z.B. nur 100€ für die Küchenübernahme verlangen, so könnte es klappen.
Sagt der Nachmieter no, kannst du den VM auf Herausgabe deines Eigentums verklagen, - DEFINITIV !
Das klingt gut. Ich habe den Nachmieter auch bereits kontaktiert und er hatte auch Verständnis für die Situation. Ich rufe morgen mal bei meinem Vermieter an. Dennoch vielen Dank für deine Hilfe.
Das klingt auch ganz gut😊. Bleib freundlich aber bestimmend deinem VM gegenüber UND sieht ja so aus, als wenn du mit dem Nachmieter handelseinig wirst. Dann brauchst du vermutlich gar nicht mehr hin zur alten Wohnung, wenn er dir die alten Teile für 'nen kleinen AchtungsPreis abläuft, da es ja erst Mal bei IHM reinpasst und es Zeit hat fùr 'ne neue Küche.
Und sollte der VM rumzicken, versuchs an ihm vorbei direkt mit dem Nachmieter.
Viel Erfolg, - du packst das schon!
...und das Wichtigste für die Zukunft, nicht vertrauen (bei Fremden), sondern schriftlich !
na ja woher soll der Nachmieter wissen, das die Story stimmt?
wenn einer an meiner Tür klingeln würde, und behauptet die Küche gehöre ihm, würde ich ihn auch nicht glauben.
der Vermieter hat ihm ja was anderes erzählt
Wir nehmen ganz einfach Mal an, dass da noch weitere Mieter in dem Haus wohnen UND faiblesse, die werden garantiert den EX-Nachbarn WIEDERERKENNEN, glaube kaum, dass die alle ü80 sind und alle schwere AltersDemenz haben. Der FS hat auch einige Zeugen und Besucher gehabt, die alle die Küchenexistenz untermauern könnten. Zur Not könnte der Erstbesitzer der Küche ermittelt werden! Bitte logisch denken!
Ich Zweifel ja nicht an, dass er da gewohnt hat, aber auch die Nachbarn können nicht wissen, was zwischen ihm und dem Vermieter ausgemacht wurde.
die Story könnte gelogen sein, um einfach an Geld zu kommen.
ich würde nicht einfach so meinem Vormieter Geld geben. da müssten schon Beweise her, und zeugen vom Vormieter, die ich nicht kenne, sind kein Beweis.
mein Beweis ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Vormieter und Vermieter.
Der FS:
Ich habe den Nachmieter auch bereits kontaktiert und er hatte auch Verständnis für die Situation.
Was sein könnte und was DU machen würdest ist für den FS uninteressant! Außerdem ist der ja schon viel weiter wie du mit DEINER Meinung.
Und da du es immer noch nicht verstanden hast, extra für dich wiederholt:
Der FS hat auch einige Zeugen und Besucher gehabt, die alle die Küchenexistenz untermauern könnten. Zur Not könnte der Erstbesitzer der Küche ermittelt werden! Bitte logisch denken!
Zeugen und Kaufverträge sind Beweise ! Der Nachmieter hat das verstanden und nur das zählt hier, nicht deine persönliche gegenteilige und unkonstruktive Ansicht !
Verständnis haben und jemand fremden Geld geben sind 2 verschiedene Dinge!!
in einer anderen Antwort hat der FS geschrieben, dass er die Küche vom Vormieter gekauft hat. Selbst wenn er den Kauf beweisen kann, kann er nicht beweisen, was mündlich vereinbart ist.
die Zeugen können nur beweisen, dass ihm die Küche gehört hat, nicht aber, dass sie ihm noch gehört.
der nachmieter muss ihm nix zahlen! der hat deinen Vertrag mit dem Vermieter.
der FS kann höchstens seinen Vermieter verklagen.
Und da steht Aussage gegen Aussage.
da kannst du noch so oft Zeilen zitieren, daran ändert sich nix.
Junge Frau, es ist mir zu dumm mit dir weiter zu diskutieren, da deine persönliche und falsche Meinung weder mich noch den FS interessiert. Die Küche ist Eigentum des Besitzers (FS). Der VM hat keinerlei Rechte an der Küche erworben ! Den Nachmieter betrifft das rechtlich gar nicht !
...und auch gerade weil Aussage gegen Aussage stehen würde kann der VM den Eigentümer nicht einfach enteignet haben !
Schreib hier weiter dein Zeugs, das ist unter meinem Niveau, ich streite mich nicht mit Leuten, die Eigentumsrecht verneinen. Kannst also gerne neuen Unsinn tippen, ich antworte die HIER nicht mehr (Zeitverschwendung !)
du Schreibst doch hier Müll. Der FS hat dem nachmieter gegenüber NULL Forderungen! Deswegen muss dieser auch nichts bezahlen!! Kapier das doch.
der FS muss das mit dem Vermieter klären, und da kann er halt im schlechtesten Fall nur klagen.
ich habe nirgendwo geschrieben, dass der Vermieter ihn enteignen darf!
bitte mal richtig lesen!
Du setzt dem FS doch nur Flausen in den Kopf, er hätte dem nachmieter gegenüber irgendwelche Forderungen und könne da Geld holen
Ich noch Mal kurz wegen deiner fortlaufenden VERLEUMDUNGEN ! Ich schrieb:
Den Nachmieter betrifft das rechtlich gar nicht !
Wird nach bald 20 Jahren doch Mal Zeit für stärkere Kontaktlinsen !
...soviel zu Müll.
Eine Rechtsschutzversicherung greift nicht bei bereits bestehenden Konflikten.
Und eigentlich hast du deine Küche in einer Wohnung stehen gelassen, wo du kein Mieter mehr bist. Der Vermieter kann eine leere Wohnung verlangen, wenn nichts anderes vereinbart ist. Er hätte die Küche auch zum Sperrmüll schaffen lassen können, auf deine Kosten.
Also bringt die mündliche Vereinbarung gar nichts und ich kann nur auf den guten Willen meines ehemaligen Vermieters hoffen?
dann muss ich mich wohl mal nach einem Anwalt umhören