Wohnungsübergabe ohne Vermieter sonder zwischen Mieter und Nachmieter?

6 Antworten

Es gibt lediglich den Unterschied zwischen offen erkennbare und nicht erkennbare Mängel.

Bspw. werden die Abläufe gecheckt und alles ist ok. 10 Tage nach Einzug der neuen Mieter ist aber ein Abfluss verstopft. Bei der Beseitigung der Verstopfung wird festgestellt, dass das Material nicht von den neuen stammt, sondern von Euch.

Für solche unentdeckten Mängel hat der Vermieter sogar 1/2 Jahr Zeit, sie Dir gegenüber geltend zu machen. Somit auch die Nachmieter nicht nur wenige Tage.

Nachträglich darf aber kein Mangel zu Deinen Lasten geltend gemacht werden, der auch schon bei der Übergabe zu sehen war, auch wenn er vielleicht übersehen wurde.

Wir werden ein Übergabeprotokoll aufschreiben und es dem Vermieter zuschicken. Danach gibt der Vermieter den Nachmietern noch ein paar Tage Zeit um eventuelle weitere Mängel zu melden. Ist das rechtlich überhaupt richtig? 

Ob das so gut ist?

Ich denke nicht. Wenn z.B. Vermieter und Nochmieter ein Protokoll erstellen und unterschreiben, dann kann der Vermieter nur noch verdeckte Mängel geltend machen.

Da könnte es rechtlich also Probleme geben, wenn Du etwas noch beanstanden willst.

Was soll ich denn beachten um "böse Überraschungen" danach zu vermeiden?

Genau Ausschau halten nach Mängeln. Die Funktionen von Türen, Griffen, Geräten usw. prüfen.

Achtet auf feuchte Stellen und Schimmel, aber meistens sieht man das erst, wenn die Möbel raus sind.

Bilder machen vom Zustand bzw. von den Mängeln.

Weder Du noch der Nochmieter ist verpflichtet das Protokoll zu unterschreiben, z.B. wenn etwas vermerkt wurde mit dem man nicht einverstanden ist.

Dann macht man ein eigenes Protokoll und lässt es von unabhängigen Zeugen unterschreiben.

Rechtlich ist das natürlich kein Problem.

Der Vermieter nimmt halt eventuell einen Nachteil in Kauf, dadurch dass er selbst nicht teilnimmt. Euch als Mieter und Nachmietern sollte das aber relativ egal sein können.

Bei solchen Protokollen ist halt wichtig: Was nicht drin steht, gilt nicht.

Als Mieter solltest du also gucken dass möglichst wenig drin steht - dann kannst du nicht belangt werden. Wenn die Nachmieter was reinschreiben wollen, achte darauf dass es objektiv formuliert ist und machst am besten ein Foto zur entsprechenden Stelle.

Rein theoretisch geht das. Aber: Bitte nur mit Vollmacht des Vermieters (schriftlich und mit Unterschrift des Vermieters). Er könnte sonst später behaupten, das er nichts davon wusste und das Protokoll nicht anerkennt.

  1. Weder Vermieter noch Mieter wären verpflichtet, eine Überganeprotokoll zu unterschreiben

  2. Der Vormieter hat Anspruch auf eine Quittung über ausgehändigte Schlüssel einschl. Briefkasten- und Kellerschlüssel sowie der Zählerstände Strom, Gas, Wasser, für die er mit Auszug dann nicht mehr haftet
  3. Ihr habt als Nachmieter Anspruch auf eine mängelfreie Wohnung, soweit dies zur vetraglichen Gebrauchstüchtigkeit zählt. Da prüft man von Klingel/Türöffner/Gegensprechanlage bis Klospülung alles: Rolladen, Wasserhähne, Duschkopf, Abflüsse, Lichtschalter/Steckdosen, Fensterverriegelung usw. und klärt, was mit vorgefundener Flurgarderobe, Teppichboden oder Lampen ist: Vermietereigentum oder Hinterlassenschaft, die man entsorgen darf. Im Zweifel hebt man die auf.
  4. Mängel zeigt man dem VM an und bittet um Beseitigung.


G imager761