Mein Bruder ist nach Nacherbe von unserem Elternhaus, wer erbt nach seinem Tod das Haus?
Hallo, mein Vater ist vor 12 Jahren verstorben und hat meinen Bruder als Nacherben eingetragen, jedoch erst nachdem meine Mutter verstorben ist. Ich bekomme einen kleinen Teil vom Verkauf des Hauses vererbt. Nun ist meine Frage wer erbt nach dem Tod meinen Bruders das Haus (er hat zwei Söhne) ? und habe ich dann noch Anrecht auf meinen Erbteil? Oder verfällt das dann? lg Liliwaldfee
6 Antworten
Wenn deine Mutter stirbt, würdest du ohne das Testament die Hälfte des Hauses Erben. Das ist der gesetzliche Erbteil. Der Pflichtteil beträgt davon wieder die Hälfte, also 1/4 des Wertes, den das Haus zum Zeitpunkt des Erbfalls hat.
Du kannst von deinem Bruder verlangen, dass er dir dein Pflichtteil ausbezahlt, auch wenn er dafür das Haus verkaufen müsste.
Kann dein Bruder dich auszahlen und das Haus behalten, ist die gesetzliche Erbfolge bei seinem Tod folgendermaßen: 50% gehören der Ehefrau (Gütergemeinschaft), vom Rest erbt die Ehefrau 50%, die Söhne je 25%
Ich bekomme einen kleinen Teil vom Verkauf des Hauses vererbt.
Genau - und damit ist Deine Erbberechtigung abgeschlossen.
Nach dem Tod Deines Bruders, der hoffentlich noch lange leben wird, sind dann seine Kinder die Erbberechtigten.
Nach dem Tod deines Bruders erben, sofern kein Testament vorhaden ist, nach der gesetzlichen Erbfolge seine Ehefrau zu 50% und seine Kinder zu je 25 %. (Ist keine Ehefrau vorhanden, erben die Kinder zu je 50%) Du bist bereits mit dem Anteil aus dem Verkaufserlös (der vermutlich der Höhe des Pflichtteiles entspricht) abgefunden und hast keine Erbanspüche gegen deinen Bruder.
Nach dem tod deines Bruders Erben dessen gesetzliche Erben, also zunächst Ehefrau und Kinder, es sei denn er hat ein anderslautendes Testament!
Du könntest nur prüfen, ob dir evtl ein pflichtteilsanspruch zusteht. Das kommt drauf an, wie hoch der Nachlass ist und wieviel du bekommst
Gut, dass war missverständlich formuliert....ich meinte natürlich nach dem Tod der Eltern
Gegen den Bruder besteht kein Pflichtteilsanspruch, nur gegen die Eltern.
du hast anspruch auf einen pflichtteil, aber nicht auf 2...
den kannst du dir jetzt schon auszahlen lassen oder aber später...............
schon klar
Bei beiden Elternteilen hat man Anspruch,nach deren Tod.