Muss die Wohnung des Vaters nach dessen Tod vom Sohn geräumt werden?

15 Antworten

Kinder sind normalerweise die Erben eines Mietverhältnisses der Eltern. Wenn diese jedoch das Erbe beim Nachlassgericht innerhalb einer bestimmten Frist ausschlagen, müssen diese in der Wohnung nichts mehr machen. Es wäre aber dem Vermieter sehr hilfreich, wenn die Wohnungsschlüssel abgegeben würden und Bescheid gegeben wird, dass das Erbe ausgeschlagen ist. Dann darf der Vermieter gleich mit den Renovierungsarbeiten auf seine Kosten beginnen.

Du hast leider über Eure bisherige Situation nichts geschrieben. Diese ist dazu nämlich auch unter bestimmten Voraussetzungen relevant. Zum Thema der Beerdigungskosten lese bitte meinen Kommentar bei Mismid.
Auch meine Cousine brauchte für ihren Vater nichts zu bezahlen - weder Beerdigung noch Wohnungsauflösung. Einfach aus der ganzen Vorgeschichte heraus wurde die gerichtlich anerkannt. Deshalb: Hier kann nur ein Anwalt helfen, der Deine ganze Geschichte kennt.

Ja, sonst bekommst du die Rechnung fürs Entsorgen.

Hallo Kehrwisch,

ich habe gerade die Situation, dass mein Mann verstorben ist und ich das Erbe ausgeschlagen habe (wegen hoher Schulden). Du hattest geschrieben, dass jemand den Ehering des Verstorbenen behalten durfte. In welchem Bundesland ist denn das gewesen? Das kann ja unter Umständen von Land zu Land oder von Stadt zu Stadt bzw. Nachlassgericht zu Nachlassgericht verschieden sein, wie die das handhaben.

Ich hätte gerne seinen Ehering, der nicht kostbar ist, einfaches Gold, ohne Steine. Danke für eine Antwort.

Violetta2

ich bin spezialist widerwillen, weil in gleicher situation wie du gewesen. wenn du das erbe ausschlägst musst du das beim erblassgericht machen. damit gehst du zum wohnungsvermieter bzw. zu allen anderen die du als erbe verpflichtet sein müsstest und bestätigst die ausschlagung dieses. dann bist du aus allem raus. aber die beerdigungskosten wirst du übernehmen müssen, wenn der verstorbene kein vermögen hatte.wichtig ist zu erst die erbausschlagung. da musst du fristen beachten.schöne weihnachten und es ist alles halbsoschlimm...

Kehrwisch  23.12.2010, 16:53

Lies mal meinen Beitrag zu Mismid. Nicht immer müssen die Kinder für die Beerdigung des Vaters aufkommen. Wenn die eigene Existenz auf dem Spiel steht, schon lange kein Kontakt mehr zum Vater bestanden hat und aller andere Kontakt daraus bestand die bisherigen Schulden des Vaters zu begleichen steht die Chance gut, daß man für die Beerdigung nicht auch noch zahlen muß, wenn man das Erbe ausschlägt. Auch in meiner eigenen Antwort steht was, das ich aus Erfahrung geschrieben habe, dies ist allerdings schon 4 Jahre her.

Mismid  23.12.2010, 16:57
@Kehrwisch

dann darf man nicht mal 1000 Euro auf dem Konto haben und selbst fast nichts verdienen. Nur dann kann man einen Antrag auf Übernahme stellen.

Kehrwisch  23.12.2010, 17:19
@Mismid

Daß auf dem Konto meiner Bekannten nichts ist kann ich bestätigen, über das Einkommen des Ehemannes schweige ich mich hier aus, aber: Fast nichts verdienen. Das trifft es nicht. Der Rechtsanwalt hat sein Einkommen, Kindergeld und Erziehungsgeld zusammengerechnet und die Ausgaben gegenübergestellt. Da ein neugeborenes Baby da ist, kann sie nicht arbeiten gehen. Es sind 4 Personen zu verhalten, ein Neugeborenes ist teuer - vor allem, wenn stillen nicht klappt. Dazu kommen die Schulden für das Haus, welche der Vater damals gemacht hat und das Haus hat meine Freundin und ihr Mann vor ca. 10 Jahren übernommen, nachdem der Vater für Jahre einfach untergetaucht war (das Haus hatte er auf den Namen seines Sohnes - also dem Mann meiner Freundin gekauft und völlig überschuldet hinterlassen). Wenn die beiden nicht ein Leben lang hätten Schulden zahlen wollen und dazu auch noch in Miete leben, blieb ihnen nix anderes übrig, als das Haus zu behalten und sie werden auch noch lange daran abbezahlen müssen. - Alles Dank dem Vater der seinen gutgläubigen Sohn vor über 10 Jahren zu einer Unterschrift überredet hat. Aber seit letzter Woche ist es amtlich: Sie müssen für den verstorbenen Vater GAR NICHTS bezahlen - auch keine Beerdigung.