Elternhausverkaufen wegen Pflegekosten auch wenn wir selbst drin wohnt?

3 Antworten

Wenn dein Vater jetzt zum Pflegefall würde, wird in erster Linie sein EINKOMMEN, als zweitens SEIN Vermögen angegriffen. Da das Haus auf ihn eingetragen ist, gilt es selbstverständlich weiterhin als sein Vermögen. Erben kannst du erst, wenn er stirbt. Außerdem wird eure Miete (wenn ihr nicht zahlt, eben fiktiv) zu seinem Einkommen gerechnet. Verkaufen müsste er das Haus dennoch nicht. Das Sozialamt würde die vorausscihtlichen Pflegekosten für die ersten 10 Jahre als Grundschuld ins das Grundbuch eintragen lassen. Nach 10 Jahren würde der Vorgang wiederholt. Das ERBE weürde also langsam verbraucht.

Auch wenn er jetzt das Haus auf dich überschreiben würde, würde im Pflegfall dieser Schenkungsvertrag innerhalb von 10 Jahren wieder rückabgewickelt. Das würde also nichts nützen

du redest über ungelegte eier, finde ich etwas kaltherzig.

so kommst du jedenfalls rüber.

was zahlt ihr ihm denn an miete seit all den jahren?

hat er euch aufgenommen oder nicht?

wuff1 
Beitragsersteller
 21.11.2011, 22:01

Wir halten Haus und Hof schon seit ein paar Jahren für ihn in Schuss, weil er es nicht mehr bewältigen könnte. Ist ein geben und nehmen. Haus und Grund sind seit 1880 im Familienbesitz und mein Vater würde es nicht gut heißen, wenn wir es verkaufen müssten oder wir später in Schulden gerissen werden, weil seine Rücklagen und Rente nicht für eine eventuelle Pflege ausreichen würden. Wir werden die Pflegetagesgeldversicherung ja auch für ihn zahlen wenn es denn was nützt. Wir wollen das Geld aber auch nicht aus dem Fenster schmeißen, wenn wir evenuell von den Behörden nichts zu befürchten haben. Finde es also unpassen von kaltherzigkeit zu sprechen, weil man sich Gedanken macht.

Ergänzend muss ich noch erwähnen, dass die Wohnung meines Vaters im Erdgeschoss nicht vermietet werden kann, da wir keinen extra Eingang haben und über den gleichen Flur verfügen. Angrenzend an unser Haus gibt es noch drei Baugrundstücke, die ebenfalls meinem Vater gehören. Auf der grenze von zwei Gundstücken steht jedoch unser Schuppen, der sonst abgerissen werden müsste. Muss sonst etwas von den Grundstücken verkauft werden, obwohl es ja auch noch zum Teil von uns genutzt wird?