Muss Nachweis über Verbleib des Geldes trotz Kontovollmacht im Erbfall erbracht werden?

3 Antworten

muss mein Bruder nachweisen, wofür er all die Jahre, monatlich so viel Geld abgehoben hat, was nie und nimmer meinen Eltern zugeflossen ist [...] Besonders würden wir uns über eine Antwort AUCH von imager761 freuen

Aber gern: Selbstverständlich muss er lebzeitige Verfügungen wie die nach dem Erbfall für den Kontoinhaber beleghaft nachweisen, sofern er denn die Verfügungen mittels Vollmacht und Barauszahlung oder eigener Bankkarte vornahm.

Über einen aussichtsreichen Klageanspruch wg. missbräuchlicher Vollmachtsausübung kann dich nur ein Anwalt nach eingehender Beratung im Einzelfall aufklären.

Denn über die Karte des Kontoinhabers mit dessen PIN am Automaten abgehoben, hast du jedenfalls keine Chance, Verfügungen gegen den Willen des Kontoinhabers geltend zu machen :-(

Die nach dem Tod des Erblassers vorgenommenen Entnahmen wären, sofern nicht belegt, dem Reinnachlass zwingend wieder hinzuzurechnen.

G imager761

goast16 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 20:39

Hallo und guten Abend imager761, herzlichen Dank für Ihre Antwort, ich habe mich wirklich sehr gefreut!. > Allerdings habe ich das Problem, dass ich den ersten Absatz nicht ganz verstehe :( Das Geld wurde immer, in all den Jahren, bar durch den Bruder abgehoben. Jetzt sind unsere Eltern gestorben und meine Frage ist: hat der Bruder auch gegenüber "uns" als Geschwister eine Auskunftspflicht, was mit dem Geld in den letzten 10 Jahren passiert ist, denn weder sind (größere) neue Anschaffungen, noch am maroden Häuschen Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen worden, die diese Bargeldentnahmen rechtfertigen würden. Bitte verstehen Sie uns nicht falsch, wir wollen nicht durch Ihre fachkundigen Aussagen einen Anwalt "sparen", aber wenn wir durch ihre Hilfe wenigstens abschätzen könnten, ob es überhaupt Sinn macht, gegen diese "Veruntreuung" per Gericht und mit einem Anwalt vorzugehen, würde das uns schon sehr helfen. Stellt denn das Verhalten meines Bruders, einen Straftatbestand da, wegen z.B. Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug...oder eine Steuerhinterziehung wegen Erbschafts- und/oder Schenkungssteuer? Müssen die angeblichen Schenkungen (Autos, Haus) schriftlich belegt sein? Vielleicht haben Sie mir schon die Antwort im ersten Abschnitt ihrer Mail gegeben und ich habe ihn nur nicht verstanden?! Es wäre großartig, wenn Sie sich noch einmal Zeit für unser Anliegen nehmen könnten. Vielen Dank!!! Andy

Hi das mit deiner Mum tut mir Leid...ich weiß nur das ich bei dem Tod meines Mannes als ich das Erbe antrat alle seine Einkünfte und sein Vermögen (sogar Schulden) angeben musste..sonst konnte ich das Erbe auch nicht antreten.Vielleicht könnt ihr damit erfahren wo das Geld blieb...wenn eure Eltern deinem Bruder eine schriftliche Vollmacht hinterließen(auch eine Betreuungsvollmacht wahrscheinlich) das er über ihren Besitz verfügen könne ,wenn sie nicht mehr in der Lage dazu sein..sieht es schlecht aus...denn Schenckungen sind legal und das wäre es ja.......alles gute und hoffentlich bekommst du deine erhoffte Antwort.... gruß B.

ich hab mir den Text nicht durchgelesen! Grundsätzlich bedeutet eine Kontovollmacht nicht dass einem das Geld gehört. Spätestens am Tag des Todes geht alles Vermögen in die Erbmasse ein. Davor darf man aber darüber verfügen....

goast16 
Beitragsersteller
 08.02.2013, 17:21

...der Text ist hoffentlich nicht irreführend. Aber genau darum geht es, was ist mit den Barabhebungen zu Lebzeiten, die monatlich vorgenommen worden sind und die die WENIGSTEN (uns eingeschlossen) jemals netto bar zur Verfügung haben werden. Und das waren stets mehr als die monatlich eingegangenen Rentenzahlungen, deshalb hat sich der Saldo in den letzten Jahren ja auch so stark reduziert! Es sind aber keine Neuanschaffungen für die Eltern, die die Abhebungen rechtfertigen würden, getätigt worden. Selbst das Nachthemd für einen Krankenhausaufenthalt haben wir unserer Mutti gekauft (selbstverständlich gerne!), weil sie es sich selber nicht "leisten" wollte. Lediglich der Fuhrpark unseres (Halb)Bruders und "seiner Familie" hat sich ständig vergrössert :(