Muss Nachweis über Verbleib des Geldes trotz Kontovollmacht im Erbfall erbracht werden?
Ich mußte meinen Text kürzen, weil er nicht mehr ins hiesige Format paßte. Ich habe folgendes Probem. Meine Eltern sind verstorben. Meine Mutti hat mich und noch 3 Brüder in die 2. Ehe gebracht. Aus der 2. Ehe ist mein Bruder hervorgegangen. Wir sind insg. 5 Kinder. Vor wenigen Monaten ist mein (Stief)Vater verstorben. Auf das Erbe meines Vaters haben wir natürlich keinen Anspruch, ganz klar. Wir wurden nie adoptiert. Jetzt ist wenige Monate später leider auch unsere Mutti verstorben. Meine Eltern wurden fast 90 Jahre, waren die letzten 8-10 J. bettlegerich, Pflegestufe II + III. Mein Halbbruder hatte alle Vollmachten von meinem Vater. Als es nun, so traurig wie es auch ist, um den Nachlass ging, haben wir nur sehr wenige und sperrliche Informationen über das Erbe bekommen. So waren wir gezwungen, selbst Nachforschungen anzustellen. Wir haben feststellen müssen, dass mein Halbbruder die Vollmacht benutzte, um nachweislich in den letzten 10 Jahre jeden Monat einen gleichbleibenden, hohen Geldbetrag in Bar abzuholen. Diverse andere Ausgaben wurden per Überweisung noch zusätzlich vom Konto abgebucht. Wir sprechen hier von über 350.000 Euro in 10 Jahren, die abgeholt worden sind (10 J. nachweisbar). Auch nach dem Tod unserer Mutti hat er sich noch an dem Konto bedient, Beerdigungskosten usw sind natürlich legal (die sind auch nicht gemeint). Jetzt sind noch 20.000 Euro durch 5 zu teilen, vor 10 Jahren waren es noch 120.000 Euro auf dem Konto und mtl. gingen über 2.000 € Rentenbezüge ein. Die Zuzahlung zu den Pflegekosten beliefen sich im Höchstfall auf 150 € i.Monat, das Essen auf Rädern lag bei 75 € pro Person im Monat. Meine Eltern waren extrem bescheiden und besaßen noch nie ein Auto. Nun ist meine Frage, muss mein Bruder nachweisen, wofür er all die Jahre, monatlich so viel Geld abgehoben hat, was nie und nimmer meinen Eltern zugeflossen ist. Wir sind ganz sicher nicht "Futterneidisch", dieser Eindruck soll bitte nicht entstehen, wir können sehr gut gönnen, aber das was sich hier auftut, ist ganz sicher nicht im Sinne meiner Eltern gewesen. Mein Bruder gibt nur wenig Auskunft, er ist cholerisch und wir kommen bei der Wahrheitsfindung nicht weiter. Mein Bruder hat sich in den letzten Jahren mehrere Fahrzeuge und seiner Tochter ein Auto und ein Haus (angeblich auch Geschenk unseres Vaters) gekauft. Muss er offen legen, woher ER das Geld dafür hat (er und seine Frau haben nur ein Minieinkommen/rente). Die moralische Seite ist klar, aber wie sieht die rechtliche Handhabe aus? Besonders würden wir uns über eine Antwort AUCH von imager761 freuen. Ich bin ein stiller Leser von ihm und bewundere sein enormes Wissen zu den unterschiedlichsten Themen. Vielleicht können Sie liebe Leser und imager761 mir bei unserem Anliegen helfen.
3 Antworten
muss mein Bruder nachweisen, wofür er all die Jahre, monatlich so viel Geld abgehoben hat, was nie und nimmer meinen Eltern zugeflossen ist [...] Besonders würden wir uns über eine Antwort AUCH von imager761 freuen
Aber gern: Selbstverständlich muss er lebzeitige Verfügungen wie die nach dem Erbfall für den Kontoinhaber beleghaft nachweisen, sofern er denn die Verfügungen mittels Vollmacht und Barauszahlung oder eigener Bankkarte vornahm.
Über einen aussichtsreichen Klageanspruch wg. missbräuchlicher Vollmachtsausübung kann dich nur ein Anwalt nach eingehender Beratung im Einzelfall aufklären.
Denn über die Karte des Kontoinhabers mit dessen PIN am Automaten abgehoben, hast du jedenfalls keine Chance, Verfügungen gegen den Willen des Kontoinhabers geltend zu machen :-(
Die nach dem Tod des Erblassers vorgenommenen Entnahmen wären, sofern nicht belegt, dem Reinnachlass zwingend wieder hinzuzurechnen.
G imager761
Hallo und guten Abend imager761, herzlichen Dank für Ihre Antwort, ich habe mich wirklich sehr gefreut!. > Allerdings habe ich das Problem, dass ich den ersten Absatz nicht ganz verstehe :( Das Geld wurde immer, in all den Jahren, bar durch den Bruder abgehoben. Jetzt sind unsere Eltern gestorben und meine Frage ist: hat der Bruder auch gegenüber "uns" als Geschwister eine Auskunftspflicht, was mit dem Geld in den letzten 10 Jahren passiert ist, denn weder sind (größere) neue Anschaffungen, noch am maroden Häuschen Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen worden, die diese Bargeldentnahmen rechtfertigen würden. Bitte verstehen Sie uns nicht falsch, wir wollen nicht durch Ihre fachkundigen Aussagen einen Anwalt "sparen", aber wenn wir durch ihre Hilfe wenigstens abschätzen könnten, ob es überhaupt Sinn macht, gegen diese "Veruntreuung" per Gericht und mit einem Anwalt vorzugehen, würde das uns schon sehr helfen. Stellt denn das Verhalten meines Bruders, einen Straftatbestand da, wegen z.B. Unterschlagung, Veruntreuung, Betrug...oder eine Steuerhinterziehung wegen Erbschafts- und/oder Schenkungssteuer? Müssen die angeblichen Schenkungen (Autos, Haus) schriftlich belegt sein? Vielleicht haben Sie mir schon die Antwort im ersten Abschnitt ihrer Mail gegeben und ich habe ihn nur nicht verstanden?! Es wäre großartig, wenn Sie sich noch einmal Zeit für unser Anliegen nehmen könnten. Vielen Dank!!! Andy
Hi das mit deiner Mum tut mir Leid...ich weiß nur das ich bei dem Tod meines Mannes als ich das Erbe antrat alle seine Einkünfte und sein Vermögen (sogar Schulden) angeben musste..sonst konnte ich das Erbe auch nicht antreten.Vielleicht könnt ihr damit erfahren wo das Geld blieb...wenn eure Eltern deinem Bruder eine schriftliche Vollmacht hinterließen(auch eine Betreuungsvollmacht wahrscheinlich) das er über ihren Besitz verfügen könne ,wenn sie nicht mehr in der Lage dazu sein..sieht es schlecht aus...denn Schenckungen sind legal und das wäre es ja.......alles gute und hoffentlich bekommst du deine erhoffte Antwort.... gruß B.
ich hab mir den Text nicht durchgelesen! Grundsätzlich bedeutet eine Kontovollmacht nicht dass einem das Geld gehört. Spätestens am Tag des Todes geht alles Vermögen in die Erbmasse ein. Davor darf man aber darüber verfügen....
...der Text ist hoffentlich nicht irreführend. Aber genau darum geht es, was ist mit den Barabhebungen zu Lebzeiten, die monatlich vorgenommen worden sind und die die WENIGSTEN (uns eingeschlossen) jemals netto bar zur Verfügung haben werden. Und das waren stets mehr als die monatlich eingegangenen Rentenzahlungen, deshalb hat sich der Saldo in den letzten Jahren ja auch so stark reduziert! Es sind aber keine Neuanschaffungen für die Eltern, die die Abhebungen rechtfertigen würden, getätigt worden. Selbst das Nachthemd für einen Krankenhausaufenthalt haben wir unserer Mutti gekauft (selbstverständlich gerne!), weil sie es sich selber nicht "leisten" wollte. Lediglich der Fuhrpark unseres (Halb)Bruders und "seiner Familie" hat sich ständig vergrössert :(