Stiefmutter räumt nach dem Tod meines Vaters Konto leer,
Mein Vater ist verstorben und als am Tag der Beerdigung die Erben gemeinsam zur Bank gingen um den Nachlass zu klären, wollte die Bank einen Erbschein vorgelegt bekommen und zog von der Witwe sofort die EC Karte meines Vaters ein und sperrte das Konto. ( es gab keine Vollmacht o.ä.)Jetzt forderte ich die Kontoauszüge an und siehe da, die gute Frau räumte in 4 Tagen vorher noch kräftig ab ein kleiner Rest blieb übrig. Dazu kommt das mein Vater Schulden hinterliess die eigendlich aus der Erbmasse betritten werden sollten. Meinem Rechtsempfinden nach denke ich das die Frau das Geld zurückzahlen muss. Ist das so??
13 Antworten
Auf jeden Fall zu einem Anwalt.
Die Situation ist kompliziert: Wie ist die rechtliche Grundlage der Ehe (oder gibt es keine) deines Vaters (Gütertrennung oder Zugewinngewinngemeinschaft)?
Gibt es ein Testament?
Wenn Zugewinngewinngemeinschaft und kein Testament - dann hast du gute Chancen auf die Hälfte von allem zum Zeitpunkt des Todes deines Vaters.
Wenn anders, dann brauche ich mehr Informationen.
nein ist genauso gewesen.... das Schönste ist noch das sich mein Vater nie als WIEDER_verheiratet umgemeldet hat und meine Mutter ist etliche Jahre tot, er Witwenrente kassierte, die NEUE Witwe natürlich "nichts" davon wusste, Geld muss logischer Weise zurück gezahlt werden
nicht die bank klärt den nachlass, sondern das nachlassgericht!
ist das dann nicht Diebstahl. Dann würde ich sowieso gegen die Frau eine Anzeige erwirken - Betrug kann man wohl nicht so sagen oder?
dann ist die sache doch eindeutig. anhand der kontoverfügungen, die ja nach dem tode getätigt wurden, kann das institut auch zur herausgabe der relevanten daten seitens staatsanwaltschaft verpflichtet werden. anzeige erstatten!
Das ist doch alles Quatsch, ist doch kein Diebstahl. Sie war mit ihm verheiratet, so hat sie auch als Erbin ein Recht auf das Geld, schließlich muss ja alles bezahlt werden. Ich würde an Stelle der Kinder das Erbe ablehnen, so bleibt sie allein auf den Schulden sitzen, wenn es denn überhaupt einen Pflichtteil für die Kinder gibt.
@Malkia: sehe ich genauso, würde mich auch nicht als Diebin sehen, wenn ich nach dem Tod meines Mannes auf das Konto zugreife, schließlich müßte ich ja weiterhin Miete, Strom und alle Ausgaben davon bezahlen und auch die Beerdigung.
warum alles quatsch? frage UND antworten lesen! und bitte daran denken, dass 25% des erbes schon an die hier fragende person zugesichert waren. somit muss das nachlassgericht darüber befinden!
Klar ist das Quatsch!!!
Wenn, dann ist es eine Unterschlagung und kein Diebstahl!!! Hier ist der Tatbestand eines Diebstahls nicht gegeben.
Besserwisser
meinst du mich? besser nicht, es sei denn, du hast mal in dem bereich zu tun gehabt. kann aber nicht sein, denn sonst würdest du nicht solch fahrlässigen sachen schreiben!
obwohl ich schon die Erbschaft schriftlich angenommen habe kann ich rücktreten? Ich werd mir wohl Rechtsbeistand holen müssen auch im Interess der andere Erben. Achso Erbschein muss ich neu beantragen hat die Witwe einbehalten, wie eben auch Kontoauszüge etc. macht echt Spass...
upps, das ändert die lage doch erheblich! aufs erbe muss man, wenn, dann innerhalb der ersten 6 wochen verzichten. annehmen und dann verzichten-da stehen die chancen doch sehr schlecht! viel erfolg!
@moonrox, sei bitte mal ganz vorsichtig, mit dem, was du da von dir gibst. Mäßige dich mit derartigen Äußerungen, sonst kann das ganze mal nach hinten losgehen. Ich habe es nicht nötig mir hier etwas derartiges unterstellen zu lassen.
Sehr gute Frage! Meines Wissens, kannst Du das Erbe ablehnen und somit muss Deine Stiefmutter die Schulden begleichen. Such Dir auf jeden Fall eine gute Rechtsberatung, die Dir bei diesem Problem zur Seite steht.
Wenn sie die Ehefrau deines Vaters war, dann ist sie doch auch eh Erbin und sie erbt auch Teile des Vermögen, sowie die Schulden. Ich denke ein Nachlassverwalter sollte das klären,nicht ihr. Dann geht schon alles seinen richtigen Gang. Ich als Ehefrau würde mich nicht schuldig fühlen, wenn ich auf das Konto meines Mannes zugreife. Ich habe auch keine Vollmacht auf sein Konto, aber wir haben ja auch zu Lebzeiten alles geteilt. Das ist einfach eine moralische Sache. Aber sie jetzt als Diebin hinstellen, das ist doch blöd. Schließlich muß sie ja auch die Beerdigung zahlen und die kostet auch ein paar Tausend Euro.
nö nö so läuft das nicht. Alle Kosten aber auch alle sind mir in Rechnung gestellt worden und ich denke das ich doch auch ein Mitspracherecht habe genauso wie die anderen Erben und das eine Auskunft ihreseitens nicht zuviel gewesen wäre.Aber Geld verschwinden lassen und uns nur Schulden vor die Nase setzten ach nö ...lustig ist was anderes...habe bis zum heutigen Tag
Dir können zwar alle Kosten vor die Nase gesetzt worden sein, aber du mußt sie nach Erbrecht nicht begleichen, sondern die Ehefrau muß die Kosten genauso tragen, wie die Kinder des Verstorbenen.
Leibliche Kinder sind auch erbberechtigt, somit hat die Stiefmutter erst mal zu klären, wieviel von dem Geld ihr überhaupt zusteht.
Deine Ansicht, dass man nach dem Tod einfach Geld des Partners abheben kann ohne Erbschein oder ohne Nachweis der Berechtigung, ist falsch. Hier geht es nicht um persönliches Empfinden, sondern um Recht. Auch wenn msn die Beerdigung bezahlen muss, darf man das nicht.
Vier tage vor dem Tode deines Vater?Frage nur weil mein bruder am Tag des todes meiner mutter und den Tag danach abgeräumt hat.Er muss das zurückzahlen bzw.die Bank hätte keine zahlung vornehmen dürfen da der tod bekannt war.
alles nach dem Tod passiert
Tja würde ich mal sagen,hat die gute Frau Pech gehabt!Es gilt der Kontostand vom Todestag.Sie muss es zurückzahlen!Am besten nimmst du dir/euch einen Anwalt.Sie wird sicher auf stur stellen,sowie mein Bruder.Reden nützt oft nicht viel.Sehr gut ist schon mal das du die Auszüge hast.
besser gesagt es geht um die Kontenauflösung, aber die Karte gehörte dem Vater und es gab keine Vollmacht oder Berechtigung. Geld wurde am Automaten abgeholt