Erbengemeinschaft-ein Mitglied verstorben?

6 Antworten

Der Erbteil der Stiefmutter am Nachlass deines Vaters wird nach den regulären Vorschriften vererbt. Hat sie kein Testament errichtet, greift somit die gesetzliche Erbfolge. Es können damit auch ganz entfernte Verwandte Erben werden. Gibt es tatsächlich niemanden, erbt der Landesfiskus.

Erben erfolgt im Falle eines fehlenden Testaments nach der Reihenfolge der gesetzlichen Erben, in der ersten Ordnung sind dies der Ehepartner (der aufgrund des vorherigen Todes ausscheidet, da der Tod die Ehe beendet) und die Kinder. 

Gibt es keine Kinder geht das Erbe an die Eltern der Stiefmutter bzw. nach deren Ableben an deren Kinder (die Geschwister der Erblasserin). Sollten einzelne davon nicht mehr leben, erben deren Kinder (die Nichten und Neffen der Erblasserin) den Anteil ihres Elternteils. Bei einer entsprechend großen Familie können das sehr viele Personen sein, die die Erbengemeinschaft bilden. 

Gibt es keine Geschwister der Erblasserin geht die Erbenermittlung eine Generation höher, dann erben die Großeltern der Erblasserin bzw. deren Großtanten und -onkel väterlicher- und mütterlicherseits. Auch hier wird dann geprüft, ob es Abkömmlinge (Kinder) dieser Personen gibt und wer heute noch lebend dieser Linie angehört. Sind auch hier keine lebenden Abkömmlinge vorhanden, geht die Erbenermittlung eine Generation höher, und es erben die Eltern der Großeltern der Eblasserin bzw. deren Urgroßtanten und -onkel sowie deren Kinder oder Enkel.

Diese Prozedur wird solange durchgeführt, bis in einer der Gruppen ein Erbe gefunden ist. Sollte dieser die Erbschaft ausschlagen, träte der Staat als Erbe ein. 

Ohne ein Testament kann daher die Erbenermittlung ein langwieriger Prozess sein und schlimmstenfalls blockiert dies die Erbauseinandersetzung der Erbengemeinschaft, der du angehörst.

Renne0101 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:31

Also sie war Einzelkind und ihre Eltern auch. Unsere Stiefmutter selbst wurde 76Jahre alt. Wer soll da noch wo leben? Und wer  recherchiert das? Aber darum geht es eigentlich gar nicht. Uns geht es nicht um das Vermögen der Stiefmutter, sondern um den Anteil unseres Vaters, welcher auf uns übergeht.

Sachse69  13.11.2017, 13:52
@Renne0101

Wer die Erbenermittlung macht bzw. machen muss, weiß ich jetzt nicht, aber der oder die Erben treten an die Stelle des Erblassers und üben dessen Rechte aus, müssen also der Erbauseinandersetzung zustimmen, denn die Erblasserin kann der Auflösung der Erbengemeinschaft nicht mehr zustimmen, sodass das Erbe im gemeinschaftlichen Besitz aller Erben verbleibt.

kabbes69  14.09.2018, 21:01
@Renne0101

die Erbenermittlung müsst ihr vermutlich selbst machen, oder evtl. Antrag auf Nachlasspflegschaft stellen.

das ist weiterhin eine ungeteilte Erbengemeinschaft, nur an die Stelle der Stiefmutter tritt der Staat, wenn sie keine Erben hatte. Das bedeutet die Teilung der Erbengemeinschaft  muß jetzt mit dem Staat, welche Behörde weiß ich nicht, gemacht werden. Dazu müssen alle zustimmen. Es geht nicht daß einzelne sich was auszahlen lassen.

Renne0101 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 09:28

Wenn das so sein sollte, dann wird es spaßig.... Danke für die Antwort....

Nun, glücklicherweise habe ich genau dieses Thema momentan in der Vorlesung Erbrecht :D

Ich müsste aber wissen: Die verstorbene Stiefmutter hätte 50% bekommen, hat keine Erben und die Kinder bekommen je 10%. Sind es 5 Kinder, also ist das Erbe vollständig verteilt?

LG

Premados  13.11.2017, 14:35

Puh. Ich bin momentan nur bei der Theorie, mit der Praxis und den ganzen Formularen kenne ich mich kaum aus.

Von der Logik her würde ich aber nein sagen. Am Erbfall des Vaters hat sich rein gar nichts geändert, es ist lediglich mit dem Tod eurer Schwiegermutter ein neuer Erbfall zustande gekommen. Der Vater ist verstorben, vererbt nach gesetzlicher Erbfolge. Die Schwiegermutter ist erst danach verstorben, diese beiden Erbfälle sind strikt getrennt nach ihrer Reihenfolge zu betrachten. Falls noch fragen offen sich, helfe ich gerne. Ich muss aber wohl nicht dazu sagen, dass du dich bitte nicht auf meine Antworten hier auf gutefrage.net berufst, wenn du mit anderen über die Rechtslage sprichst. Sonst komme ich eventuell noch in Teufels Küche ^^'

LG

Renne0101 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 15:16
@Premados

Nein.... Natürlich nicht.... ;-) Muss nochmal mit unserem Anwalt sprechen. Bisher haben das meine älteren Schwestern immer gemacht und nur schwammig berichtet. Wir haben ja einen deutschen und einen türkischen Anwalt. In der Türkei sieht das alles ja nochmal ganz anders aus. Ich kann nur nicht nachvollziehen, warum man unsere 50% nicht schon verteilen kann. Z.Bsp, das Konto meines Vaters..... Ihre 50% können ja auf ihr Konto überwiesen werden, das ja auch noch existiert. Unser Anteil, jeweils 10%, dann dementsprechend auf unsere Konten. Der Erbschein, was das belegt, liegt der Sparkasse ja vor. Ebenso unsere Bankverbindungen mit der Vollmacht das die Stiefmutter das Konto auflösen kann. Das hat sie aber leider nicht mehr geschafft, und es hat keiner damit gerechnet das sie 11Monate nach dem Tod unseres Vaters auch gehen musste. D Wer soll das Konto nun auflösen? Durch die ganzen Papiere und Stammbuch der Eltern, gibt es keine weiteren Angehörigen der nächsten Generationen und auch zwei Generationen vorher auch nicht. Bis da mal einer evtl. ermittelt wird von Seiten der UR-Urgroßeltern, bis dahin haben wir wahrscheinlich auch schon das Zeitliche gesegnet, Das kann doch nicht sein. Und wie gesagt.... Die Wohnung hier muss ja auch gekündigt und aufgelöst werden, da ja sonst die Miete, etc. alles weiter läuft. Wer soll das denn bezahlen, bis da mal irgendwann ein Cousin 8.Grades aus Timbuktu auftaucht?  

Premados  13.11.2017, 13:36

Na, dann bist du ja nun vollständig aufgeklärt 👍

Renne0101 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 14:10
@Premados

Danke für Deine Hilfe.... ;-) Brauchen wir den jetzt nochmal einen Erbschein, wo unsere Stiefmutter rausfällt? Wir müssen ja auch die Wohnung kündigen, wo beide hier in Deutschland gewohnt haben, sonst läuft ja alles weiter...

Premados  13.11.2017, 13:17

...um noch mit einem häufigen Irrtum aufzuräumen: Man ist per Gesetz nicht mit seiner Schwiegermutter verwandt und kann diese nach der gesetzlichen Erbfolge auch nicht beerben. Das wäre nur durch ein Testament seitens der Schwiegermutter möglich :/

Premados  13.11.2017, 13:14

Also vorab: Das hier ist keine besondere Rechtsberatung oder sowas, ich kann dir nur ein paar gut gemeinte Tipps geben.

Ob das Erbe schon verteilt wurde oder nicht ist unerheblich. Deine Schwiegermutter ist in der Sekunde des Todes ihres Mannes Eigentümerin von 50% der Erbmasse geworden. Mit ihrem Tod geht wiederum ihr gesamtes Eigentum auf die gesetzlichen Erben über, sofern sie kein Testament hatte. Wenn sie wirklich keinen einzigen Verwandten mehr hatte, würde letztendlich der Staat erben. Bist du dir da wirklich ganz ganz sicher? Selbst einentfernt verwandter Cousin könnte, wenn er der einzige noch lebende Verwandte ist, alles von deiner Schwiegermutter erben.

Das alles spielt aber denke ich mal im Übrigen keine Rolle für dich, wichtig ist nur: Von den 50%, die deine Schwiegermutter geerbt hat, werdet ihr nichts bekommen. Anders hätte die Sache ausgesehen, wenn dein Vater das Erbe in einem Testament verteilt hätte. Dann hättet ihr durch Anwachsung nach § 2094 BGB durchaus die 50% nach euren prozentualen Anteilen bekommen.

Es wird für dich und deine Geschwister bei je 10% bleiben, würde ich als Student jetzt mal vorsichtig behaupten ^^

Einzige Möglichkeit wäre, dass ihr von eurer Schwiegermutter noch in Form eines Testaments ihrerseits etwas erbt.

Premados  13.11.2017, 13:00

Wenn kein Testament vorhanden ist und somit gesetzliche Erbfolge eintritt, müsste ich genau wissen, wie viele Kinder der Erblasser hat und ob eventuell schon Kinder verstorben sind, die wiederum Enkel hinterlassen haben.

Premados  13.11.2017, 12:56

Und ist die Erbfolge testamentarisch geregelt, oder bekäme die Stiefmutter aufgrund des ehelichen Güterstandes 50%?

Renne0101 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:34

Uns geht es nur um den Anteil unseres Vaters. Das keine Verwandschaftschaft besteht, da wir nicht adoptiert sind, ist klar. Hatte ich hier auch in einem Beitrag erwähnt. Wir sind ja auch schon zwischen 47-61 Jahre alt. ;-)

Renne0101 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:03

Ja,,,, Wir sind 5 Kinder und sie hätte laut Erbschein 50% und wir je Kind 10% bekommen. Zur Verteilung des Erbes (ausser der Prozentsätze)  ist es aber noch gar nicht gekommen. z.Bsp. Bargeld, Möbel, etc. 

Renne0101 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:08
@Renne0101

50% aufgrund des ehelichen Güterstandes. Wir 5 Kinder sind die leiblichen unseres Vaters.

Das es wirklich gar keine Erben der Stiefmutter mehr gibt, halte ich für unwahrscheinlich.

Auch Ihr seid durch die Heirat des Vaters mit der Stiefmutter verwandt - damit dürftet Ihr die Erben der Stiefmutter sein, sofern es nicht noch leibliche näher stehende Erben gibt.

Also: ihr braucht Einen Erbschein für das Erbe der Stiefmutter, dann könnt Ihr über das ursprüngliche Erbe verfügen.

Den Erbschein gibt es übrigens bedeutend schneller als beim Amtsgericht beim Notar, insb. bei unübersichtlichen Erblagen.

Und Euer Anwalt kann Euch nicht helfen dabei? Den solltet Ihr feuern....

 

Renne0101 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:19

Da wir nicht adoptiert wurden (wir sind ja auch alle schon zwischen 47 -61Jahre alt), besteht kein verwandtschaftliches Verhältnis. Unser Vater war mit ihr 22Jahre verheiratet.

Renne0101 
Beitragsersteller
 13.11.2017, 13:06

Es gibt definitiv keinen Angehörigen mehr. Sie selbst hatte keine Geschwister und Ihre Eltern waren auch Einzelkinder. Also keine Cousinen, Cousins, etc. vorhanden. Unser Anwalt ist dabeim aber es ist alles recht kompliziert, da wir auch über das ausländische Gericht agieren müssen.