Auskunftspflicht als Nachlassbesitzer
Hallo, vor ein paar Wochen verstarb unsere Mutter. Meine Mama hatte mit mir 3 Kinder (davon ist der älteste aus 1.Ehe meiner Mama und der jüngere und ich aus der 2. Ehe - sprich: der älteste ist mein Halbbruder). Die 2. Ehe zwischen meinem Papa und meiner Mama bestand über 50 Jahre. Vor zwei Jahren ist mein Papa verstorben. Einen Erb-Pflichtteil von meinem Papa hat niemand gefordert (es blieb alles bei Mama). Kurz vor dem Tod meines Vaters bekam ich als Tochter sämtliche Konto-Vollmacht und nutzte diese dann auch, um für Mama die Bankgeschäfte (in der Regel, auf Wunsch und Anordnung von Mama Geld vom Automaten zu holen).
Nach ihrem Tod bin ich mit meinem Bruder zur Bank gegangen und habe dort als Bevollmächtigte die Auskunft über den Nachlass erhalten (Guthaben auf Girokonto, Sparbuch und einen Bausparvertrag). Ich setzte auch meinen Halbbruder vom Nachlass in Kenntnis (Ausdruck der Bankauskunft wurde vorgelegt).
Der Bausparvertrag war seiner Zeit von meinem Vater und meiner Mutter abgeschlossen und als Begünstigte waren dort mein Bruder und ich vermerkt (leider nicht mein Halbbruder). Das Geld wurde ausgezahlt und ich überwies meinem Bruder seinen Anteil (wie von den Eltern gewünscht).
Nach der Abwicklung aller Formalitäten wie Beerdigung, Wohnungsauflösung etc., wollte ich das verbleibende Bargeld unter uns drei Geschwistern aufteilen (alle Belege wie Rechnungen, Quittungen sind vorhanden).
Damit ist mein Halbbruder nun nicht einverstanden. Er behauptet einen Konto-Auszug im Jahre 2009 (da lebte mein Vater noch) gesehen zu haben wo ein größerer Guthabenbetrag verzeichnet war. Leider fand ich Auszüge aus dieser Zeit nicht mehr in den Unterlagen meiner Mutter.
Mein Halbbruder verlangt nun von mir, das ich ihm das Recht auf Bankauskunft (er möchte Kontoauszüge ab 2009 haben) erteile, ansonsten würde er einen Erbschein beantragen.
Muss ich ihm diese Auszüge besorgen ? Muss ich als Kontobevollmächtigte einen evtl. Guthabenbetrag aus 2009 belegen oder bin ich meiner Pflicht nachgekommen, wenn ich das verbleibende Geld meiner Mama nach Abzug aller Beedigungskosten etc. durch drei teile ?
Ich muss dazu sagen, meine Mama ist noch selbständig gewesen und ich hab lediglich die Bankgeschäfte im Auftrag meiner Mutter getätigt.
Kann es jetzt tatsächlich sein, das ich einen etwaigen Betrag belegen muss, obwohl ich nicht weiß und nicht wissen wollte, was Mama mit IHREM Geld gemacht hat ???
3 Antworten
Als Pflichtteilsberechtigter hat dein Halbbruder einen Auskunftsanspruch n. § 2314 (1) BGB.
Demnach kann er - auch in einer auf Kosten des Nachlasses geführten Stufenklage - nicht nur Auskunft in Form eines bilanzierten Nachlassverzeichnis am Todestag (Vermögen einschl. bewerteter Nachlassgegenstände abzgl.beleghafter Darstellung der Erbfallkosten und Verbindlichkeiten der Erblasserin im Todesmonat), sondern ebenso Auskunft über lebzeitige Schenkungen und Kontobewegungen der letzten 10 Jahre (!) vor dem Erbfall fordern :-O
Als Erbschaftsbesitzerin und Kontobevollmächtigte bist zu zu diesen Auskünften verpflichtbar.
Sofern Schenkungen an dich oder deinen Bruder vorliegen, kann er die als Vorausvermächtnis auf euren Erbteil angerechnet verlangen und bekäme eine höhere Auszahlungsquote als die oder der damit lebzeitig begünstigte/n Erbe/n.
G imager761
ich würde mich da nicht weiter rumärgern und dem Halbbruder halt das Recht auf Bankauskunft gewähren. Wenn da alles ok war dann kann der auch Nichts mehr machen und Du hast Deine Ruhe. Auskunft heisst ja nicht, das er was abheben kann sondern sich nur informieren darf.
Leider fand ich Auszüge aus dieser Zeit nicht mehr in den Unterlagen meiner Mutter.
Ist kein Problem, die Kontoauszüge können (kostenpflichtig) nachgefordert werden. Das geht mind. 10 Jahre zurück. Mündliche Einsicht kriegen sie evetuell auch kostenlos, ist von Bank zu Bank verschieden.
Mein Halbbruder verlangt nun von mir, das ich ihm das Recht auf Bankauskunft (er möchte Kontoauszüge ab 2009 haben) erteile, ansonsten würde er einen Erbschein beantragen.
Würde ich nicht als Drohung verstehen, das kosten aber Geld. Und den Erbschein kann man sich sparen, wenn Sie eine Vollmacht haben. Gehen sie halt einfach nochmal mit dem Bruder zur Bank.